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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.07.1935
- Strukturtyp
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- 1935-07-16
- Erscheinungsdatum
- 16.07.1935
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- Deutsch
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VMlüMMmMlMmVüäümM Nr. 182 (R. 84). Leipzig, Dienstag den 18. Juli 193S, 1Ü2. Jahrgang. Die Reichsschrifttumskammer gibt bekannt: In meiner Bekanntmachung vom 12. May 1935 ist die Dienststelle des Beauftragten des Führers für die gesamte geistige und weltanschauliche Schulung und Erziehung der NSDAP nicht unter den Stellen genannt worden, die amtliche Ersuchen an den deutschen Buchhandel richten dürfen. Ich bringe daher die entsprechend ergänzte Bekanntmachung nochmals zum Abdruck. Bekanntmachung Ich sehe mich genötigt, darauf hinzuweisen, daß Eingriffe irgendwelcher Art in die Arbeit des deutschen Verlagswesens und Buchhandels, die ohne ausdrückliche und durch Unterschrift bestätigte Genehmigung des Präsidenten der Reichsschrifttnmskammer und seiner zuständigen Beauftragten, insbesondere des Vorstehers des Bundes Reichsdeutscher Buchhändler erfolgen, zurückzuwcisen sind. Insbesondere haben Organisationen, Begntachtungsstellen, Buchämter und ähnliche Einrichtungen nicht das Recht, von Mit gliedern der Reichsschrifttumskammer in oerlegerischen und buchhändlerischen Angelegenheiten die Erfüllung von Ersuchen zu ver langen. Wer solchen Ersuchen, auch hinsichtlich von Buch- und Manuskriptprüfungen, nachkommt, tut dies rein persönlich, ohne einen Anspruch auf amtliche Berücksichtigung der Ergebnisse daraus ableiten zu können. Ersuchen in oerlegerischen und buchhändlerischen Angelegenheiten ohne die Einhaltung des Dienstweges über die Reichs schrifttumskammer sind für die Mitglieder der Reichsschrifttnmskammer nur dann verbindlich, wenn sie von folgenden Be hörden ausgehen: 1. vom Reichsministerium für Dolksaufklärung und Propaganda, seinen Landesstellen und der ihm angegliederten Reichs schrifttumsstelle. 2. von der Reichskulturkammer. 3. von der Parteiamtlichen Prüfungskommission zum Schutze des NS-Schrifttums. 4. von dem Beauftragten des Führers für die gesamte geistige und weltanschauliche Schulung und Eyiehung der NSDAP bzw. der Abteilung Schrifttumspflege seiner Dienststelle. 5. von allen mit der Durchführung amtlicher Maßnahmen beauftragten Polizeibehörden. Die Mitglieder der Reichsschrifttnmskammer sind berechtigt, alle anderen Organisationen, Begutachtungsstellen und Buchämter jn vorkommenden Fällen auf diese Bekanntmachung aufmerksam zu machen und den Nachweis meines Einverständnisses zu verlangen. Berlin, den 12. Juli 1935 Der Präsident der Reichsschrifttumskammer I. V.: I>i. Wismann Bekanntmachung der Parteiamtlichen Prüfungskommission zum Schutze des NS-Schrifttums I. Anordnung für die Kalenderliteratur Ich habe Veranlassung darauf hinzuweisen, daß die Kalen derverleger in der Ausgestaltung und im politischen Gehalt der von ihnen herausgegebenen Kalenderwerke zu einem sehr großen Teil nicht mit dem Verantwortungsbewußtsein arbeiten, das für dieses Verlagsgebiet notwendig ist. Es ist z. B. ganz unmöglich, daß in den politischen Über blicken über die Jahre 1933/34 und über die Zusammenschau der bisher geleisteten Ausbauarbeiten des nationalsozialistischen Staates völlig unzulängliche und zum Teil irreführende Zusam menstellungen zu lesen sind. Es muß erwartet werden, daß bei der Wiedergabe von Ge- setzesmaßnahmcn diese ihrer Bedeutung entsprechend erfolgen. Weiterhin ist es unmöglich, daß in einem deutschen Kalender bei der Behandlung der europäischen Staatengeschichte von ganz Europa die Rede ist, Deutschland aber mit keiner Zeile erwähnt wird. Es beweist weiterhin einen hohen Grad instinktloser Ein fältigkeit, oder berechnender Absicht, wenn in einer Reihe von bestimmten Kalendern in keiner Weise aus die in Deutschland durch die nationalsozialistische Revolution erfolgten Verände rungen eingegangen wird, oder solche Nachrichten mangelhast und irreführend gebracht werden. Weiterhin ist es nicht angängig, Kalenderwerke mit un erträglichem Kitsch aller Art anzufüllen und in der Bildwieder gabe jedes notwendige Maß an Geschmack vermissen zu lassen. Ich weise jetzt schon darauf hin, daß ich entschlossen bin, mit aller Schärfe vorzugehen, wenn die Kalenderproduktion für das kommende Jahr wieder derartige Verstöße gegen das politische und kulturelle Wollen der NSDAP, aufweist. Verleger, die nicht begriffen haben, daß ihre Arbeit getragen werden muß von einer tiefen Verantwortung gegenüber dem deutschen Volk, haben keinen Raum mehr im heutigen Deutschland. Mit dem Leiter des Reichsverbandes des Adreßbuch- und Kalendergewerbes wer den entsprechende Vereinbarungen getroffen. II. Anordnung für die Parteitag-Literatur Um die verschiedenen Unzuträglichkeiten, die bisher auf dem Gebiet der Parteitag-Literatur aufgetreten sind, zu be seitigen, bestimme ich, daß Veröffentlichungen über den dies jährigen Parteitag nur im Einvernehmen mit der Partei amtlichen Prüfungskommission gebracht werden dürfen. Ich weise also die Verleger, die beabsichtigen, derartige Veröffentlichungen zu bringen, darauf hin, daß sie sich rechtzeitig mit der Partei amtlichen Prüfungskommission in Verbindung setzen und um die Genehmigung der von ihnen geplanten Schriftwerke nachsuchen. Schriften, die ohne eine solche Genehmigung erscheinen, werden ohne weiteres vom Buchmarkt eingczogen. Berlin, den 11. Juli 1934. Bo uhler, Reichsleiter. 577
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