Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.03.1888
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- 26.03.1888
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machten, da »die Zahl der Mitglieder, durch Abgang von eigenem Etablissement u. s. w. bis auf viere heruntergekommen« sei. Um mehr Teilnehmer zu gewinnen, hatte der »Direktor«, wahrscheinlich Wilhelm Benjamin Walther aus Oberlungwitz, ein Rundschreiben an die übrigen Leipziger »Buchhandlungsdiener« erlassen und die selben eingeladen, an dem Institute, »an dessen Beschwerung und Nutzen, unter den ihnen vorgeschlagenen billigen Bedingungen einer Pränumerationseinlage von zwey Rthlr. zwölf Groschen von dem Tage (der Einberufung) an Antheil zu nehmen « Der Aufruf hatte Erfolg und die Vereinigung wuchs auf zehn Mitglieder an.*) Der Kassenbestand scheint trotz der geringen Mitgliederzahl kein ungünstiger gewesen zu sein, da die Neuen außer dem Ein trittsgeld von 2 Thlr. 12 Gr. keine Beiträge zu zahlen hatten; solche sollten erst wieder erhoben werden und zwar monatlich 8 Groschen, wenn der Bestand auf 100 Thlr zusammengeschmolzen sei; aber dann war der Direktor verpflichtet die Beiträge einzu ziehen, denn »so wie unser Kassafond jetzt über Einhundert Reichs- thaler ist, so soll er auch nie darunter sein«. An »ewigen Jnventarienstükken« waren vorhanden: »Das Grundreglement, ein Kassierbuch, drei Kassabücher und eine mit einem Schloß verwahrte Kassa«, alles in den Händen des Direktors. Jedes Mitglied konnte die sämtlichen vier Kassenbücher und das Reglement gegen Schein zwei Tage lang zur Durchsicht mit nach Hause nehmen, »damit jeder insbesondere sich von der ersten Anlage und Führung dieses Instituts genau informieren und von der guten Absicht der Stiftung überzeugen möge; wie nicht weniger, wie es sich nach und nach abgeändert und bis auf jetzt so wohlthätig erhalten hat«. Damit in der etwaigen Einsammlung der Beiträge keine Ver zögerung eintrete, so waren die »Subskribirten« verpflichtet, »wenn einer auf einige Wochen oder Tage, aus Pflicht oder Vergnügen von hier verreiset«, einem andern Mitgliede oder dem Direktor die »Kommission« zu übergeben für ihn zu bezahlen. Ebenso mußte der Direktor in einem solchen Falle »einem andern vertrauten Mit gliede seine ganze Funktion übertragen«. Die Mitglieder oder wenigstens der Verfasser des Grund gesetzes scheinen übrigens eingefleischte Junggesellen gewesen zu sein, denn es heißt: »Geht aber ein Mitglied ans der Gesell schaft oder gänzlich von hier ab, es sei durch eigenen freien Willen, aus Caprice u. s. w. oder daß es auswärts in Kon dition geht, sich verheirathet oder selbst etabliert: so begiebt sich ein solches Mitglied von dem Tage an da solches vor sich geht, aller Ansprüche an die Kassa, und Nutz- und Beschwerung hören damit auf«; doch stand jedem ehemaligen Mitgliede gegen Zahlung von acht Groschen der Eintritt wieder srei, voraus gesetzt, daß derselbe ledig und nicht etwa Witwer mit Kindern sei. Der »Direktor«, Vorsteher, Schriftführer und Kassierer in einer Person, führte sein Amt jedesmal- ein Jahr und mußte dann eine Versammlung zur Neuwahl, welche schriftlich erfolgte, einberufen. Ein besonderes Vorrecht hatte derselbe nicht, außer daß er bei Stimmengleichheit zwei Stimmen abgeben durfte; das Amt war ein Ehrenamt; denn »es sollen der Kassa von dem Direktor keine Extra-Unkosten angerechnet werden, als allein solche, die zur Unterhaltung des ganzen Werkes nothwendig erforderlich sind; folglich findet einiges Salariren an die Direktoren, noch weniger aber, alles etwanige Depensen-Machen Die Namen der vier älteren Mitglieder sind: Wilhelm Ben jamin Walther aus Oberlungwitz im Schönburgischen; Wolfgang Stahl aus Nürnberg; Johann Theodor Seeger aus Medelsheim bei Breiten in der Pfalz und Joh. Balthasar Schi egg gen. Fischer aus Stekborn im Thurgau; die der sechs neu eingetretenen: Gerhard Fleischer aus Frankfurt a/M.; Carl Christian Friedrich Hahn aus Langensalza; Joh. Aug. Gottlob Weigel aus Leipzig; Joh. Georg Trachsler aus Birnenstorf im Kanton Zürich; Carl Wilhelm Küchler aus Belzig im sächsischen Kurkreise und Johann Erdmann Ferdinand Steinacker aus Dessau. Man sieht, eine ganze Anzahl späterer be deutender Leipziger Firmenbesitzer ist darunter. derselben nicht statt«. »Besonders aber«, heißt es an anderer Stelle, »hat sich's der Direktor angelegen sein zu lassen, auf den nur benanten Tag der Zusammenkunft (der Wahl), wenn nicht ehender, dann spätestens, solche nur hier eingegangene Subjekte dazu mit einzuladeu und ihnen da ... . den Beitritt beliebt zu machen.« Die Mittel der Kasse waren satzungsgemäß dazu bestimmt, die Mitglieder bei Krankheit und Stellenlosigkeit zu unterstützen; doch konnten auch durchreisende abgebrannte Gehilfen eine ein malige Unterstützung erhalten, wozu aber die Einstimmigkeit sämtlicher Mitglieder und der bestimmte Nachweis erforderlich war, daß ein solcher Bittsteller ohne sein Verschulden in dürftige Umstände geraten war. Das Krankengeld hatte die für damals ziemlich beträcht liche Höhe von wöchentlich einem halben Louisdor (2 Thlr. 12 Gr.) und wurde gezahlt, wenn ein Mitglied mehr als eine Woche (die erste Woche gab es nichts) bettlägerig krank war. Dabei sprachen die »Fundatoren« die Voraussetzung aus, daß sich kein Mitglied ohne dringendste Not krank erklären und »diese Hülfe anmaßen werde«. Beanspruchte ein Mitglied die Unterstützung, so mußte es seine Krankheit am vierten Tage dem Direktor melden, welcher dann die angenehme Verpflichtung hatte »ein solches krankes Mitglied von zwei Tagen zu zwei Tagen gewiß zu besuchen, um mit desto zuverlässigerer Ueberzeugung die Be stimmung des Instituts im Treuen und ohne Parteilichkeit zu erfüllen.« »Wenn jedoch«, sagt eine weitere Bestimmung, mit der sich Wohl jetzt die Mitglieder und die Aufsichtsbehörde nicht einver standen erklären dürften, »die Krankheit eines Mitgliedes, welches aber der Himmel verhüten wolle, sehr langwierig wäre, oder es wären mehrere von den Mitgliedern zu einer Zeit krank, so daß die Kassa darunter schon viel gelitten hätte, und die gesunden Mitglieder so viel mehr beizutragen nicht aushalten könnten: so sollen Direktor und Mitglieder ein billiges Aus kommen treffen.« Kam ein Mitglied »ohnvermuthet, jedoch auf eine erweisliche honette Art« außer Stellung, so erhielt dasselbe wöchentlich einen Thaler Unterstützung, aber mit dem Vorbehalte, daß es die erste Stellung, »die ihm von der Gesellschaft gewiß ausgemacht worden ist«, annehmen mußte, andernfalls es der Unterstützung verlustig ging. Zum Schlüsse wird gesagt, daß es die Gesellschaft »mit Ver gnügen sehn und dankbar bemerken« würde, wenn solche Mitglieder, die »das Schiksal in guten Umständen hat geboren werden oder die sonst auf eine Art glüklich geworden sind«, in Krankheitsfällen auf das Krankengeld verzichten oder »durch andere Merkmale aus zeichnender Güte das Institut erfreuen« würden. Leider fehlt jede Nachricht, ob dieser fromme Wunsch in Er füllung gegangen ist; auch konnte nicht in Erfahrung gebracht werden, ob mehr in Leipzig »eingegangene Subjekte« der Gesell schaft beitraten, wo die »ewigen Jnventarienstükke« geblieben sind und was überhaupt aus der Kasse geworden ist. Wahrscheinlich ist sie in den Kriegswirren am Anfänge dieses Jahrhunderts ein geschlafen. Zu bedauern bleibt es, daß das Schriftchen, aus dem die vorstehenden Mitteilungen gegeben wurden, nicht vor drei oder vier Jahrzehnten zum Vorschein gekommen ist, da sich damals viel leicht noch ein Zusammenhang zwischen dem jetzigen Buchhandlungs- Gehilsenverein zu Leipzig und der Gesellschaft der damaligen Buch handlungsdiener hätte ausfinden lassen. L. Ä. Zur inneren Ausschmückung des Buchhändlerhauscs. VI. (Vergl. Nr. 3V. 38 42. 43. 55.) Das Geschenk der Berliner Geschäftsgenossen, die Marmor büste des Kaisers Wilhelm, hat in Leipzig sofort deu Gedanken an ein Gegenstück in der Marmorbüste des Königs Albert wachgerufen. Eine im engeren Kreise veranstaltete Sammlung
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