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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.09.1928
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- 1928-09-04
- Erscheinungsdatum
- 04.09.1928
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idi» 206, 4. September 1928. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f.b.Dtschn. Buchhandel. Eine Sammlung ist di« Erscheinungsform, in der ein Verlag unter einem Sammeltitel verschiedene Werke verschie dener Schriftsteller herausbringt (z. B. Engelhorns Romanbiblio thek, Jnselbücher, Zellenbücherei, Reclams Universal-Mbliothek, Sammlung Göschen, Teubner »Aus Natur und Geisteswelt«). Einer solchen Sammlung haftet stets eine gewisse Ähnlichkeit der einzelnen Schriften an, die mit der äußeren Aufmachung beginnt und sich sehr häufig auch in dem Charakter der einzelnen Schrif ten ausspricht (Unterhaltungsliteratur, belehrende Literatur u. s. f.). Immerhin ist hier die Eigenheit der einzelnen Schrist so stark ausgesprochen, daß man von einer Einheit des Ganzen weder im Sinne einer eigentlichen Serie (s. u.) noch gar eines Lieferungswerkes sprechen kann. Was hier gesagt ist, gilt natürlich auch für diese Erschei nungsform im Gebiete der -Schundheftreihen-. Hier ist die Meinung völlig unbegründet, als könne einem Antrag statt- gegeben werden, eine solche Sammlung als Ganzes in die Liste auszunehmen; es sei denn, daß sich wirklich jede einzelne in dieser Sammlung erschienene Schrift als eine Schund- oder Schmäh schrift im Sinne des Gesetzes darstellt. Ist aber von 400 Samm lungsbändchen nur ein einziges nicht als Schund- oder Schmutz- schrist im Sinne des Gesetzes anzusprechen, so würde der Ver fasser (auch wenn nur die Sammlung insgesamt und nicht jeder einzelne Bestandteil in der Entscheidung namhaft gemacht wird) gegen die Aufnahme seines Bändchens in die Schund- und Schmutzliste das Recht der Beschwerde in Anspruch nehmen und damit im angenommenen Fall auch durchdringen. Es unter liegt also gar keinem Zweifel, daß bei Anträgen, die eine solche Sammlung zum Gegenstand haben, die einzelnen Bändchen nam haft gemacht, als Einzelschrtften zur Verhandlung gestellt und beurteilt werden müssen. Als dritte Gruppe bleiben die eigentlichen Serien. Sie nehmen eins Mittelstellung ein und grenzen sich von den beiden anderen Gruppen durch folgende Merkmals ab: Im Gegensatz zu den Lieferungsromanen sind hier die einzelnen Hefte vonein ander unabhängig, sind in sich abgeschlossene Schriften, dis be liebig in ihrer Reihenfolge vertauscht werden können, ohne daß der Sinn darunter leidet. Hinweise des Autors auf anders Nummern der Serie können in diesem Zusammenhang nicht anders bewertet werden als die allgemein üblichen Hinweise des Verlages aus andere Erscheinungen aus der Feder desselben Autors; einen inneren Zusammenhang hieraus zu konstruieren, wäre sachlich unbegründet. Anderseits unterscheiden sich die eigentlichen Serien von den Sammlungen durch die Einheit des Versassers (mag dieser auch nach außen hin verschiedene Pseudonyme für die einzelnen Hefte wählen*) und die Person des Helden. So sind z. B. die bekann ten Romane von Sven Elvestad mit dem Meisterdetektiv Asbjörn Krag in diesem Sinn« eine Serie; das gleiche gilt sür Conan Doyle (Sherlock Holmes), Leblanc (Arsene Lupin), Heller (Phi lipp Collin) u. v. a. m. Ob man von einer Serie auch dann noch sprechen soll, wenn ein Autor, wie denkbar, derartige Ge schichten in verschiedenen Verlagen erscheinen läßt, mag dahin gestellt bleiben. Ohne'Zweifel wird man keine der hier genann ten, aus einzelnen Büchern bestehenden Serien als eine Schrift ausfassen. Entscheidend für den Charakter der Be urteilung wird in diesem Falle die Erscheinungsform sein, die der Verleger im Einverständnis mit dem Autor dem Werk ge geben hat. So ist jeder Band von Sven Elvestad eine Schrift. Aber ebenso kann eine Schrift von Conan Doyle mehrere von einander unabhängige Abenteuer des Sherlock Holmes in einem Bande enthalten. Entsprechendes können auch Verfasser und Verleger der typischen kleinen Serien (Nie Carter, Jack Nelson u. a.) für sich in Anspruch nehmen, und in dem einzigen bisher verhandelten derartigen Fall hat sich die Prüfkammer der 1. Instanz (die *) Dieser Einheit dürfte man auch die Cooperation weniger Ver fasser gleich achten; denn gegenüber den Sammlungen bleibt hier immer der gemeinsame Titelheld und das Genre, um nicht zu sagen Klischee, des Inhalts. 982 2. hat noch zu sprechen) auf den Standpunkt gestellt, daß sie über die Hefte als über einzelne Schriften zu urteilen habe. Dieser Standpunkt ist rechtlich einwandfrei. Eine andere Auffassung sieht einen wesentlichen Unterschied in der Form des Erscheinens. Sie argumentiert so: Während eine Schrift von Sven Elvestad oder Conan Doyle als buch händlerische Einzelschrist herausgebracht wird, liegt die Bedeu tung bei der 10- oder 20-Pfg.-Serie niemals in den einzelnen Heftchen, sondern in der Gesamtheit. Der Verfasser wird nicht aus Lieferung einer einzelnen Schrift, sondern einer Serie ver pflichtet. Er schreibt auch nicht ein einzelnes Hest, sondern eine Kette von Heften, und der Absatz rechnet ebenfalls nicht mit dem einzelnen Heft, sondern mit der gesamten Serie. Von diesem Gesichtspunkte aus sei man (entgegen den zu den Buch - Serien gemachten Ausführungen) berechtigt, eine solche S e r i e als E i n h e i t aufzufassen, als eine Kette, deren Glieder zwar einzeln hergestellt sind und auch voneinander getrennt werden können, ohne dadurch ihren Charakter als einer in sich geschlossenen Einheit zu verlieren, die aber, als Einzelglieder bedeutungslos, nur als Gesamtheit dem bei ihrer Erschassung vorgezeichneten Zweck entsprechen. Hin und wieder werden die Heste einer Serie noch zusam- mengesaßt durch einen Rahmen, der das eigentliche Abenteuer cinleitet und abschließt und dabet auf frühere und kommende Heste hinweist. Es erscheint sehr fraglich, ob die eben erwähnte Aufsassung in einem solchen Rahmen einen Beweis für die Ein heit der Serie sehen darf. Der Rahmen ist in diesen Fällen ver gleichbar mit der Reklame des Verlegers auf den Umschlag seiten einer Schrist. Er steht aber in keinem sachlichen Zusam menhang mit dem Inhalt der einzelnen Hefte. (Als Gegenbei spiel diene der Rahmen in Boccaccios Decamerone, der die Er zählung nicht nur äußerlich, sondern innerlich zusammensaßt.) Gegenüber dem Vorwurf der Unlogik, eine Vielheit von Schriften als »eine Schrift» auszusassen, verweist diese Meinung auf die oben erwähnte Parallele der mehrbändigen, aus Einzelschristen bestehenden größeren »Schriften» und aus die Möglichkeit, daß auch Teile einer Schrift (Kolportageheste) als »Schrift» oder »Schriften» in die Liste ausgenommen werden. Entweder sei der Begriff der »Schrift» eng zu nehmen, nur das abgeschlossene Ganze, oder es sei die Erweiterung nach beiden Richtungen, Teil und Vielheit, zuzulassen. Mit dieser Frage wird sich die Praxis noch auseinanderzusetzen haben; wie die Begriffe »Schund» und »Schmutz» bedars auch der einer »Schrift» der Klärung. Wenn ein Antragberechtigter von dieser Aufsassung her den Antrag auf Aufnahme der ganzen Serie*) in die Liste stellt, ohne die einzelnen Heftchen zu bezeichnen, so kann er gleichwohl der Meinung sein, daß nicht alle Hefte als Schund oder Schmutz, manche vielleicht nur als Kitsch anzusprechen seien. Er rechnet dabei folgendermaßen: In der bisherigen Spruchpraxis ist z. B. bei Zeitschriftennummern, deren Inhalt ungleich mäßig zu sein Pflegt, auch stets anerkannt worden, daß nur ein zelne, aber nicht alle Teile des Inhalts Schund- oder Schmutz- chacakter tragen. Ob nun die betreffende Zeitschristennummer auf die Liste gesetzt werden sollte oder nicht, ist davon abhängig gemacht worden, wie ausschlaggebend die beanstandeten Beiträge innerhalb der Nummer waren. Es sind sowohl Entscheidungen ergangen, die besagten, daß der Schund- oder Schmutzcharakter einzelner Teile noch nicht derart hervortretend sei, um die ganze Nummer auf die Liste zu setzen, als auch Entscheidungen, daß eine Zeitschriftennummer trotz einwandfreier und guter Beiträge wegen des hervorstechenden Schund- oder Schmutzcharakters anderer Beiträge auf die Liste gesetzt wurde**). *> Wie oben erwähnt, müßte sie in diesem Kalle den Beisitzern auch in allen Heften vorgelegt werden, da der Antrag nicht mehr als das Prüfbare umfassen kann; gegen die Form wäre dann wohl nichts einzuwenden. **) Hellwig (»Schutz der Jugend vor sexuellen Schundzett schriften« in der Germania 347 vom 29. 7. 28) wünscht hier ein ande res Vorgehen: »Die einzelnen Hefte einer Zeitschrift sind auch dann, wenn sie von einem gewissen Plane aus zusammengestellt werden, doch niemals eine Einheit im höheren Sinn. Vielmehr verlieren die
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