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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.06.1935
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1935-06-18
- Erscheinungsdatum
- 18.06.1935
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- Deutsch
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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^5- 138, 18. Juni IS35. Rcdakiwncller Teil. Börsenblatt f. b. Ttschn Blbchhandel. Llrheberrechtsverlängerung in Danzig Durch eine Nechtsverordnung der Freien Stadt Danzig vom 5. Februar 1935 (Gesetzblatt für die Freie Stadt Danzig 1935, Nr. 12. — Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht 40. Jahrg., Nr. 6) wurden »die Schutzfristen im Urheberrecht, die dreißig Jahre be tragen, auf fünfzig Jahre verlängert«. Rornfaffung der Berner Übereinkunft Die SlldafrikanischeUnionist mit Wirkung vom 27. Mai 1935 und der Irische Freistaat mit Wirkung vom 11. Juni 1935 der in Rom am 2. Juni 1928 revidierten Berner Übereinkunft zum Schutze von Werken der Literatur und Kunst beigetreten. Hierbei hat die Negierung des Irischen Freistaates erklärt, daß hinsichtlich der Übersetzungen in die irische Sprache der Artikel 8 der römischen Fassung der Übereinkunft durch die Bestimmungen des Artikels 5 der ursprünglichen Verbandsübereinkunft in der Fassung der Pariser Zusatzakte vom 4. Mai 1896 ersetzt werden soll. (RGBl. I-I Nr. 29, S. 460.) Preisausschreiben 150 Jahre Göschen Für das SammlungGöschen-Sonderfenster wurden folgende Preise verteilt: 1. Preis NM 150.—: Buchh. Albert M ll l l e r, Z ü r i ch, ausgeführt von Herrn Albert Müller und Herrn I. Martin. — 1. Preis NM 150.—: Julius Weise's Hof buch h., Stuttgart, ausgeführt von Herrn Paul Erps. (Der Preisrichter-Ausschuß hat sich entschlossen, an Stelle eines ersten und zweiten Preises zwei erste Preise auszusetzen.) — 3. Preis RM 75.—: Fredebeul L Koenen, Essen, ausgeführt von Herrn Karl Monzlinger und Herrn Franz Hackenberg. — 4. Preis RM 75.—: Gustav Braun, Akad. Buchh., Heidelberg, ausgefllhrt von Herrn Kurt Sellin. — 5. Preis RM 50.— : Po ly- techn. Buchh. A. Seydel, Berlin, ausgeführt von Herrn Walter Weigand. — 6. Preis RM 50.—: Leon Sauniers Buchh., Stettin, ausgeführt von Herrn Schumacher. — Außer Wettbewerb RM 50.—: Arthur Collignon, Berlin, ausge führt von Herrn Lorenz und Herrn Maaß. Für ein Verkaufsgespräch zwischen Buchhändler und Kunden über die Sammlung Göschen erhielten den 1. Preis RM 150.— Fräulein Lenemarie Mühleis i. H. C. Schaffnit Nachf., Düsseldorf. — 2. Preis RM 100.— Herr Walter Moldenhauer i. H. Konrad Wittwer, Stuttgart. — 3. Preis RM 75.— Herr Kurt Sellin i. H. Gustav Braun, Akad. Buchh., Heidelberg. — 4. Preis NM 75.— Fräulein Marie Brüderlin i. H. Buchhandlung Gg. Uehlin, Schopf heim. — 5. Preis RM 50.— Herr Wolf Hermann i. Fa. Johs. Storm, Bremen. — 6. Preis RM 50.— Frau A. Hilbert i. H. vr. H. G. Bodenbender, Berlin. Die Beteiligung an dem Wettbewerb war sehr rege. Der Verlag Walter de Gruyter L Co. beabsichtigt, das Ergebnis dem Buchhandel zugänglich zu machen und eine kleine Broschüre heraus zugeben, in der die wertvollsten Beiträge ausgenommen werden sollen. Schülerbüchereicn in Thüringen Um eine Neuordnung des Schülerbüchereiwesens in die Wege zu leiten, hat der Thüringische Minister für Volksbildung, Wächtler, bei der Thüringischen Landesstelle für volkstümliches Büchereiwesen in Jena eine Abteilung für Jugendschriften eingerichtet. Nach der gleichen Meldung haben alle Schülerbüchereien die für dieses Jahr geplanten Buchanfchaffungen zurückzustellen bis zum Erscheinen einer thüringischen Grundliste für Schülerbüchereien, die in Kürze oor- liegen soll. Störungen des Schulbetriebes Vielfache Klagen über fortschreitende Störung der Arbeit in den Schulen durch außerschulische Veranstaltungen und Beteiligung an den verschiedensten Aufgaben sowie über Belastung von Schule und Eltern haus durch Sammlungen, Heranziehung zum Verkauf von Abzeichen, Eintrittskarten, Losen u. dgl. haben dem Reichsunterrichtsminister Rust Veranlassung gegeben, diese Frage grundsätzlich zu regeln. In der Anordnung vom 17. Mai 1935 (abgedruckt in: Deutsche Wissen schaft, Erziehung und Volksbildung Heft 11 vom 5. Juni) wurden Bestimmungen über Sammlungen und sammlungsähnliche Veran staltungen sowie über Außerschulische Veranstaltungen für alle dem Reichs- und Preußischen Minister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung unterstehenden Schulen getroffen. Unter III: Sonstige Inanspruchnahme der Schulen heißt es: a) Eine Bekanntgabe von Empfehlungen und Werbungen, z. B. zum Bezug von Zeitschriften, Ankauf von Kalendern, Losen, Besuch von Veranstaltungen usw. — auch soweit sie amtlich erfolgt sind — während der Unterrichtsstunden ist verboten. Es wird dem pflicht- mäßigen Ermessen der Schulleiter anheimgestellt, ob sie durch An schlag am Schwarzen Brett bekanntzumachen find. Die Herumgabe von Zeichnungslisten u. dgl. ist nicht gestattet. Es ist verboten, in einer Form zu empfehlen, die den Anschein eines amtlichen oder halbamtlichen Zwanges erwecken könnte. b) Der Vertrieb und Verkauf von Abzeichen, Kalendern, Losen, Eintrittskarten und anderen Gegenständen in den Schulen ist unter sagt. Veranstalter sind unter Hinweis auf diese Anordnung zurück zuweisen. Die Schulleiter sind verpflichtet, etwaige Übertritte dritter Personen oder Stellen unverzüglich der zuständigen Schulaufsichts behörde zu melden. Erbhofbücher In der »Verordnung über die Führung von Erbhofbüchern vom 4. Juni 1935« des Reichsministers der Justiz und des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft (RGBl. I Nr. 60, S. 739) heißt es: Das Anerbengericht stellt dem Bauern auf Antrag ein amt liches Erbhofbuch aus. Das Erbhofbuch kann nur durch das Anerben gericht bezogen werden. Tie Herstellung und der Vertrieb von nicht amtlichen Büchern gleicher oder ähnlicher Zweckbestimmung ist un zulässig. Die näheren Bestimmungen über die Führung der Erbhof bücher erläßt der Reichsminister der Justiz im Einvernehmen mit dem Neichsminister für Ernährung und Landwirtschaft. Auslandlehrer-Tagung in Braunschweig Entgegen verschiedenen bereits in der Presse verbreiteten Nach richten, die von einer bevorstehenden Tagung in Darmstadt sprechen, findet die diesjährige Tagung der deutschen Auslandlehrer vom 15. bis 18. August in Braunschweig statt. Die Tagung schließt mit einer großen Kundgebung unter Beteiligung aller Organisationen der Bewegung in Braunschweig, auf der Ministerpräsident Klagges, der Leiter der Auslandorganisation Gauleiter Bohle, ein Vertreter der Reichsamtsleitung des NSLB und der Leiter des Kulturamtes der Auslandorganisation und des Gaues Ausland des NSLB., vr. Ehrich, sprechen werden. Anfragen beantwortet das Kulturamt der Auslandorganisation der NSDAP (NSLB, Gau Ausland), Berlin W 35, Tiergartenstraße 4. Aus dem graphischen Gewerbe In dem soeben erschienenen Bericht über das Geschäftsjahr 1934 des Kreises VII (Sachsen) des Deutschen Buchdrucker-Vereins wird u. a. von den Ursachen für das Absinken des Auftragseingangs im Buchüruckgewerbe gesprochen. Die Neuorganisation des Verbands lebens habe zur Zusammenlegung von Vereins- und Verbandsblättern geführt. So sei z. B. infolge des Aufbaues des Reichsnährstandes die gesamte landwirtschaftliche, forstliche und gärtnerische Presse in Sachsen in einer Zeitschrift vereinigt worden. Vielfach wiirden die Zentralorgane der Verbände jetzt in der Reichshauptstadt hergestellt. Ganz besonders fei das sächsische Buchdruckgemerbe von der Ent wicklung des Verlagswesens betroffen worden. Die geringe Betätigung insbesondere der wissenschaftlichen Verlage habe einen ganz außerordentlichen Ausfall an Arbeit für das Buchüruckgewerbe gebracht. Der Rückgang an Aufträgen habe die mittleren und kleineren Druckereien am schwersten betroffen. Die Werbetätigkeit der Industrie wird im Geschäftsbericht als ungewöhnlich gering bezeichnet. Die diesjährige Hauptversammlung des Deutschen Buchdrucker-Vereins wird in den Tagen vom 31. August bis 2. September in Heidelberg abgehalten. Die Malgra, Malerialbeschaffungsstelle für das graphische Gewerbe A.-G. in Leipzig, wählte in ihrer Generalversammlung Hofrat Siegfried Weber-Leipzig, Albert Frisch-Berlin, vr. Fritz Edler-Hannover, Ludwig Baltz-Merseburg und vr. Woelck in den Auf sichtsrat. Die weit überwiegende Mehrheit der Aktien der Matgra befindet sich im Besitz des Deutschen Buchdrucker-Vereins. Aus dem Gewinn von 10 716 57 NM gelangt eine Dividende von 3°/o auf 310 000 RM -- 9300 RM zur Verteilung; 1416.57 RM werden auf neue Rechnung vorgetragen. E. Verbotene Druckschriften Auf Grund des § 7 der Verordnung vom 4. Februar 1933 wurden für Preußen beschlagnahmt und eingezogen: Bloch, vr. weck., und vr. weck. Georg Löwenstein: »Die Prostitution«, 1. Hälfte, 2. Band (Louis Marcus, Berlin). Farr^re, Claude: »Opium«. — »Die kleinen Verbündeten« (beide Thespis-Verlag, München). 495
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