Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.06.1935
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1935-06-15
- Erscheinungsdatum
- 15.06.1935
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19350615
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-193506151
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19350615
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1935
- Monat1935-06
- Tag1935-06-15
- Monat1935-06
- Jahr1935
-
-
-
-
-
481
-
482
-
483
-
484
-
2761
-
2762
-
2763
-
2764
-
2765
-
2766
-
2767
-
2768 2769
-
2770
-
2771
-
2772
-
2773
-
2774
-
2775
-
2776
-
485
-
486
-
487
-
488
-
-
-
-
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
136, 15. Juni 1935. Redaktioneller Teil. Börsenblatt s. d. Ttschn Buchhandel. Kau Lachsen. Gaureferent: Stud. -Assessor Herb. Lommatzsch, Dresden-A., Lenne st r. 3: Kreis Dresden: Stadtbibliothekar Martin Böhmer, Dresden-A. 21, JunghanSstr. 40,111. „ Geyer i. E.: Johannes Küchler, Annaberger Str. 531b. „ Glauchau: Lehrer E. Löffler, St. Egidien/Sa., Bahnhofstr. 721. „ Großenhain: vr. Robert Trögel, Großenhain, Jmmelmannstr. 7. „ Markneukirchen: Berthold Götz, Egerstr. 2. „ Meißen: Heinrich Kasten, Bibliothekar, Meißen, Domplatz 1, bei Wieland. „ Plauen i. V.: Friedrich Heinrich Kreiner, Plauen, Muliusstr. 2. „ Nochlitz: Buchhändler Max Leichsenring, Rochlitz, Burgstr. 1. „ Wurzen: Herbert Petzold, Wurzen i. Sa., Adolf-Hitler-Str. 13. Gau Franken. Gaureferent: Johann Maderholz, Nürnberg, Schlageterplatz 3: Kreis Ansbach: Friedrich Rißmann, Ansbach, Schillerstr. 12. „ Hersbruck: Schriftleit. G.Pfeiffer,Hersbruck,NürnbergerStr.5. „ Hilpoltstein: Negierungsrat vr. Adolf Schüler, Hilpoltstein/ Mfr., Marktstr. 25. „ Neustadt/A.: Hans Hörndler, Neustadt/A., Bismarckstr. 28. „ Nürnberg: vr. Gustav Bub, Nürnberg, Hainstr. 22. „ Schwabach: Simon Schiller, Schwabach, Keenstr. 1 (Amts zimmer im Bezirksamt). „ Uffenheim-Windsheim: Stuöienrat Wilh. Franz, Uffenheim, Ringstr. 430. „ Wassertrüdingen: Karl Ludwig Weeth, Wassertrüdingen, Julius-Schleicher-Str. 33. Gesetzliche Marktregelung Der Reichskommissar für Preisüberwachung Oberbürgermeister vr. Goerdeler-Leipzig hat zur Regelung des Wettbewerbs und zur Sicherung volkswirtschaftlich de st er Preise im graphischen Gewerbe verordnet, daß die drei Fach verbände, nämlich der Deutsche Buchdrucker-Verein E. V. in Berlin, der Verband Deutscher Offset- und Steindruckereibesitzer E. V. in Leipzig und der Bund der chemigraphischen Anstalten, Kupfer- und Tiefdruckereien Deutschlands E. V. in Berlin, eine Ordnung für das graphische Gewerbe schaffen, die Vorschriften für einen lauteren Wettbewerb und Vorschriften zur Ahndung von Verstößen gegen die aufgestellten Wettbewerbsgrundsätze umfaßt. Dieser Ord nung, die das Datum vom 21. Mai d. I. trägt und in Nr. 46/47 der »Zeitschrift für Deutschlands Buchdrucker« vom 12. Juni 1935 veröffentlicht wurde, sind vom Tage ihres Inkrafttretens an auch diejenigen Betriebe des graphischen Gewerbes unterworfen, die keinem der vorgenannten Fachverbände als Mitglieder angehören. In dem der Verordnung folgenden Wortlaut der Ordnung für das graphische Gewerbe — gleichfalls unterzeichnet von Neichs- kommissar vr. Goerdeler — wird einleitend ausgeführt, daß in Zeiten, in denen die Produktionsstätten des Gewerbes nicht in vollem Umfange ausgenutzt sind, Wettbewerb die Gefahr heraufbeschwören kann, daß Preise angeboten werden, aus denen Steuern und Löhne nicht gezahlt und die Gläubiger nicht befriedigt werden können. Durch die Vorschriften für einen lauteren Wettbewerb sollen die Initiative, die Leistung und die wirtschaftliche Verantwortung des einzelnen Betriebes und seines Betriebsführers nicht beschränkt, vielmehr der Gedanke verwirklicht werden, daß nur das wahrheitsentsprechende Angebot einer ehrlich zu erfüllenden und mit klarer Verantwortung kalkulierten Leistung den Grundsätzen des lauteren Wettbewerbs ent spricht. Oberster Grundsatz der Ordnung für das graphische Ge werbe soll die Erziehung aller Betriebe zu richtiger Kalkulation in lauterem Wettbewerb sein. Neichskommissar vr. Goerdeler gibt dann die Vorschriften für einen lauteren Wettbewerb bekannt, die die Erziehung zur richtigen Kalkulation sowie die Richtpreise und Lieferungsbedingungen umfassen. Jeder Betrieb, auch der kleinste, ist nach diesen Vorschriften zu einer Mindestbuchführung verpflichtet. Die vorhin genannten Verbände sind berechtigt — die Einwilligung des Reichskommissars oder der von ihm bestimmten Stellen vorausgesetzt —, Richtlinien für die Erziehung ihrer Betriebe zur richtigen Kalkulation im lauteren Wettbewerb aufzustellen. D i e Verbände sind berechtigt, für bestimmte Lieferungen und Erzeugnisgruppen Richtpreise und Lieferungsbedin gungen festzusetzen. Es folgen dann Vorschriften, die sich 486 Gau Mecklenburg. Gaureferent: Professor vr. Flemming,Nostock, Friedrich-Franz-Str. 77: Kreis Hagenow: Paul Valentin, Stadtassessor, Hagenow, Hermann- Göring-Str. 57. „ Rostock: Ernest A. Hefke, Schriftleiter, Rostock, Wächterstr. 31. Gau Köln - Aachen. Gaureferent: Hildebert Reinhardt, Köln-Nippes, Wartburg st r. 12: Kreis Bergheim: Franz Nykers, kom. Berufsschuldirektor, Bergheim, Adolf-Hitler-Str. 70. „ Erkelenz: vr. Nob. Kammann, Ratheim, Kr. Erkelenz, Rathaus. „ Euskirchen: Karl Scheffen, Notariatssekretär, Euskirchen, Unitasstr. 80. „ Geilenkirchen: Lehrer Josef Jacobs, Geilenkirchen, Nicolaus- Becker-Str. 11. „ Jülich: Friedrich Lorenz, Studienrat, Jülich, Neusser Str. 14. „ Köln a. Nh.: Berufsgruppenleiter Waller Becker, Köln-Buch- forst, Mesmerstr. 5. „ Köln-Nord: Ingenieur H. Wolfs, Köln-Nippes, Sechzigstr. 105. „ Monschau: Studienrat Willy Steinmann, Monschau b. Aachen, Malmedyer Str. 48. Oberbergischer Kreis: Volksschullehrer Walter Breidenbach, Denk- lingen/Nhld. Nheinisch-Bergischer Kreis: Rektor vr. Anton Jux, Bergisch-Gladbach, Am Rodenbach 12. Kreis Schleiden: P. Schlechtriemen. Schleiden/Eifel, Sleidanusstr. 12. „ Sieg: Volksschulleiter Wilhelm Lösenbeck, Troisdorf, Adolf- Hitler-Str. 7. im graphischen Gewerbe auf dieUnter-undllberschreitungenderRichtpreise beziehen. Ein weiterer Abschnitt betrifft die Vorschriften zur Ahndung von Verstößen gegen den lauteren Wettbewerb. In Be tracht kommen zunächst Belehrung und Verwarnung. In schwereren Fällen ist der Antrag beim Neichskommissar für Preisüberwachung auf Untersagung der Fortführung des Betriebes wegen Unzuverlässig keit des Inhabers oder Leiters des Betriebes oder auf Schließung des Betriebes zu stellen. Es wird auch eine Gutachter-Kammer gebildet, die sich aus je einem Vertreter der vorgenannten Verbände sowie aus dem Leiter der Wirtschaftsgruppe Druck und Papierverar beitung, dem Neichsinnungsmeister des Buchdrucker-Handwerks und einem Vertreter der Deutschen Arbeitsfront zusammensetzt. In einem »Die neue Marktregelung im Buchdruckgewerbe« über- schriebenen Aufsatz in der bereits erwähnten Nr. 46/47 der »Zeit schrift für Deutschlands Buchdrucker« kommt A l b e r t F r i s ch, der Vorsitzende des Deutschen Buchdrucker-Vereins und des Bundes der chemigraphischen Anstalten, Kupfer- und Tiefdruckereien Deutschlands, auf die Schaffung dieser Marktregelung des näheren zurück: sie »stellt den Abschluß langer und mühevoller Verhandlungen dar, die sich von Ende November 1034 bis zum 21. Mai d. I. erstreckt haben«. Ausdrücklich erklärt Albert Frisch u. a., daß durch die Verbindlichkeits erklärung der Marktordnung alle Berufskameraden von den in Frage kommenden Verbänden erfaßt und damit eine einheitliche Durch führung der notwendigen Maßnahmen gewährleistet sei. * * * Im Reichsanzeiger Nr. 134 vom 7. Juni 1935 ist nun die vom Neichswirtschaftsminister vr. Hjalmar Schacht Unterzeichnete »An ordnung einer Marktregelung für das graphische Gewerbe« veröffentlicht worden, die das Datum vom 7. Juni 1935 trägt und am 8. Juni 1935 in Kraft getreten ist. Nach dieser An ordnung ist es bis zum 31. Dezember 1935 verboten, a) neue Unternehmungen oder Betriebsstätten" des graphischen Ge werbes, und zwar des Buchdruckes (einschließlich Schrift gießerei, Stereotypie und Galvanoplastik sowie Gummiklischeedruck sAnilindruck)), des Flachdrucks (eil schließlich Stein-, Offset-, Licht- und Bromsilberdruck), des T i e f d r ckes und der Ehemi- graphiezu errichten; b) die Leistungsfähigkeit bestehender Unter nehmungen oder Betriebsstätten des graphischen Gewerbes zu er weitern; e) Betriebsstätten des graphischen Gewerbes wieder in Betrieb zu nehmen, sofern sie am Tage des Inkrafttretens dieser Anordnung länger als zwölf Mönate stillgelegen haben. Wer einer dieser Vorschriften zuwiderhandelt, kann durch polizeilichen Zwang
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Keine Volltexte in der Vorschau-Ansicht.
- Einzelseitenansicht
- Ansicht nach links drehen Ansicht nach rechts drehen Drehung zurücksetzen
- Ansicht vergrößern Ansicht verkleinern Vollansicht