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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 31.07.1920
- Strukturtyp
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- 1920-07-31
- Erscheinungsdatum
- 31.07.1920
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- Deutsch
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189, 31, JuU 1920. RedaklloncUer Leil. Dir Ausschläge sür maschinenglattes holzhaltiges Druckpapier silr Tageszeitungen sind bekanntlich für die Zeit vom 1. Juli bis 31, August dieses Jahres um ,/t 17,50 pro IVO kg herabgesetzt worden. Seit der öfscntlichen Bewirtschaftung dieses Papiers sl, Juli 1916) ist es das erstemal, daß der Ausschlag herabgesetzt wurde. Zwar wurde für die Zeit vom 1, Januar 1917 bis zum 81. Mai 1917 der Auf schlag sür Nollenpapier von 15 auf 11 -kl uni für Formatpapier von IS auf 15 herabgesetzt, aber für diese Zeit fiel auch die staatliche Nückvergüiung weg, sodaß der tatsächliche Aufschlag doch wieder 15 bzw, 19 betrug, wie i» der Zeit vom 1. Juli 1916 bis 31, Dezember 1916, Die Aufschläge sind stets den Preisen zuzurechne», die der Emp fänger für die letzt« ihm vor dem 1, Juli 1915 gen,achte Lieferung an den damaligen Lieferer zu zahlen hatte. Der Gesamlpreis setzt sich demnach zusammen aus dem Grundpreis und dem Aufschlag, und von dieser Gesamtsumme geht dann die staatliche Rückvergütung ab. Die nun verbleibende Summe stellt den an den Lieferer z» zahlenden Preis dar, der sich dann noch um die Spesen iFracht, Rollgeld usw,) erhöht. Diese Spesen haben aber durch die Bekanntmachungen über Druckpapierpreise eine gepnsse Regelung erfahren, sodaß allzu weiten Willkürlichkeilen vorgebcugt wurde. Aus der nachstehenden Tabelle ist di« Entwicklung der Preise bzw, Zuschläge für maschinenglattes holz haltiges Druckpapier (für Tageszeitungen) genau zu ersehen, Kür andere Druckzwccke, z, B. sür Zeitschristen, sind die Zuschläge noch erheblich höher, wie ja überhaupt fast alle anderen Papiere, Kartons usw, im Verhältnis zum Friedenspreis viel mehr ver teuert wurden, als das für die Tageszeitungen in Frage kommende Papier, Die staatliche Rückvergütung siel aus in der Zeit vom 1, Ja- nuar 1917 bis 31, Mai 1917, sowie vom 1. Oktober 1919 bis zum LS. Februar 19L9, Während bis 31. März 19L9 die Rückvergütung — soweit sie gezahlt wurde — für alle Zeitungen eine gleichmäßige war, wurde sie vom 1, April dieses Jahres an gestasselt. Die volle Rückvergütung <190°/») beträgt 87 ^1 sür 199 leg, die den «inschrän- kungssreien Zeitungen zugute kommen. Für Zeitungen der Klasse 1—5 werden 99Al>, für Zeitungen der Klasse 6—19 werden 69"/» und für Zeitungen der Klasse 11—15 werden ckl>»/„ der zur Ablieferung kommenden Menge verbilligt, und zwar auch 87 ,ck für jede zur An rechnung kommende IM kg. Die Stasselung ist deshalb Vorgenom- men worden, um den mittleren und kleineren Zeitungsverlegern mehr entgcgcnzukommen. Gültigkeit der Preise für die Zeit vom Rollenpapie r Formatpapier Bemerkungen LÄ Ausschlag Rechnungs betrag Rück. Vergütung > § Ad ^ 2. L BK« Friedens preis Aufschlag aH rr L HZ Z Rück vergütung dN 1. 7.16- 31.12.16 21.— 15.— 36- 4.— 32 — 22.— 19.— 41 — 4 — 37.— s Aufschlag sür For- 1. 1. 17 — 31, 5,17 21.— 11 — 32 — 3;.— 22 — 15 — 37 — 37 — > matpapier M. 4.— 1. 6. 17 - 3l. 10. 17 21 — 17.25 38 26 6 60 32.75 22.— 2 >25 43.25 5.50 37.75 I mehr als Rollenpap. i. 1l. 17 — 31. 3.18 21.— 27.75 48 76 16,— 32 75 22.— 33 75 6575 16 — 3975 1 4. 18 — 30. 6.18 21.- 32.75 6375 16 — 37.75 22 — 38.75 60 75 16 — 44 75 I 7.18 — 31. 10. 18 2, — 3^0 64.50 16- 38 50 22.— 39.50 61.60 16.— 45 50 1, II, 18- 31. 12.18 21 — 42 26 63 26 16 — 47 25 22.- 48.25 70 25 16 — 54 2' I 1. 19 — 31, 3 19 21 — 47.75 68.76 16.— 52.75 22 — 5375 75 75 16 — 59 75 Aufschlag für 1. 4, 19- 3». 6 19 21.— 63 25 84.26 11.— 73 26 22,- 6925 9I.2S >i — 80 25 1. 7. 19 - 30. 9. 19 21 — 78 25 99.26 6 50 93 75 22.— 84.25 >06.25 5.50 100.75 1.10.19 — 31.12. 19 21 — 96.76 117.75 117 75 22.- 02 75 124 75 124.75 M. 6.— mehr 1. 1.20 — 31. 1.20 21.— 174.50 195 50 >95 60 22.- 180.L0 202.60 202 5 ' als Rollenpapier 1. 2. 20- 16. 2 20 21.— 134 60 205 60 205 50 22.— 190.50 212 60 21250 16. 2. 20 — 29. 2 20 21.- 202 — 223 — 223 — 22 — 208.— 230.- 23".— 1 3. 20 — 31. 3 20 21 — S>9,?9 34060 68.- 28260 22 — 32550 347.S9 63 — 289 51 1. 4. 20 — 30. 4.20 21 — 339 50 36",60 87.—* 273 60 22 — 345.50 367.50 87 —* 281.6) l. 5. 20 — 30. 6.20 21.— 389 30 410.60 87.—* 323.50 22 — 397.50 419.50 87.—* 332.50 l d-sgi. 1. 7.20 — 31. 8.20 21.— 372.— ,93.— 87,—' 396 — 22— 380 — 402.— 87.—* 315.— l M. 8,— mehr ') Gestaffelte Vergütung; angenommen siud 1003s, — 87,— Mark, Der deutsche Buchhandel in Siebenbürgen, — Nach Mitteilungen aus Siebenbürgen befinden sich die dortigen Buchhandlungen in einer sehr mißlichen Lage, Der Ausgang des Krieges und die Einverleibung des Landes in Rumänien haben schwere Folgen gezeitigt. Fast zwei Jahre lang war Siebenbürgen so gut wie vollkommen von Mittel europa abgcschnitten. Seit dem 4, Oktober 1918 wurden alle Sendun gen in Ungarn aufgehalten, um bann vielfach »wegen Unmöglichkeit einer Zensuricrung» in die Papiermühle zu wandern. Welche Verluste dadurch entstanden, läßt sich denken. So muß eine Siebenbürgcner Firma z, B, an eine Leipziger 36 999 Kronen bezahlen, ohne auch nur einen Heller an Gegenwert erhalten zu haben. Ein schweres Un recht ist Siebenbürgen auch durch die systematische Entwertung seiner Kronenwährung angetan worden. Als Rumänien vom Lande Besitz ergrisf, stand die Relation von Krone und Lei 1:1, Sie durste dem an Naturschätzen und Mcnschenfleiß reicheren Lande nicht ungünstiger werden; indes setzte die rumänisch« Militärgewalt durch Zwangskurs die Krone aus die Hälfte ihres Wertes, Und zwar wurden die Sieben- bllrgcner, unter Androhung schwerer Strafen, gezwungen, den Lei mit L Kronen anzunehmen. Hingegen bestand eine Verpflichtung zur An nahme der Krone in Altrumänicn nicht. Die Folge: Altrmnänien kaust«, und das Militär requirierte alles Greifbare an Getreide, Vieh, Maschinen, Waren um den halben Wert, Die Siebenbürgcner dagegen waren — da das Land gegen Westen verschlossen wurde — gezwungen, alle aus allen Herren Ländern importierten Waren in Altrumänien zu kaufen und mußten in Lei bezahlen, Lei lausten sic aber nicht lange zu S Kronen ein, die schamloseste Spekulation setzte ein, der »gesuchte» Lei kostete bald 3 Kronen und stieg bis aus 3,69 Kronen, Niemand war da, der dieser Spekulation steuerte, denn sic machte Altrmnänien reich, wenn auch auf Koste» der »erlösten- Gebiete, So stehen die Blwohner Siebenbürgens vergewaltigt und ausgesogen da und warten aus die Einlösung der Krone in Lei, die nun 2:1 erfolge» muß, weil i man die angeführte Spekulation nicht mehr weitertreiben kann. Es i wirb unter diesen Umständen verständlich sein, daß die siebenblirgen- i scheu Sortimenter um Geduld für ihre Abrechnungen bitten müssen. Zum Teil muß der Briefverkchr jetzt erst Klarheit über die Verpflich tungen schassen. Entgegenkommen, namentlich auch in der Zinsenbe rechnung, ist um so mehr geboten, als die Sicbcnbürgener auch durch die Valutaentwicklung seit 1918 schwer benachteiligt sind. Sie rechnen auch darauf, daß ihnen ohne Zuschläge und Ausjuhrgebllhren geliefert wird. Die Absatzaussichten an sich sind nicht schlecht. Das Deutschtum Siebenbürgens, namentlich die Wissenschaft, hat Hunger nach deutscher Literatur, die ihm so lange vorenthaltcn geblieben ist. Keine Einfuhrbewilligung sür Postpakete nach Österreich, <Vgl. Bbl. Nr, 1L5 u. 133,) — Die österreichische Zollverwaltung hat ihre frühere Forderung, baß den Paketen nach Österreich bereits vom Ab sender «ine österreichische Einsuhrbewilligung bcizusügen sei, sowohl für Einzelsenbungen als auch sür Teilsendungen fallen lasse». So weit bei einzelnen Waren ausnahmsweise noch eine Einfuhrbewilli gung von der österreichischen Zollverwaltung verlangt wird, kann sie nachträglich vom Empfänger beschafft werden. Den Paketen nach Öster reich brauchen daher Einfuhrbewilligungen der genannten Art bet der Postauflieserung nicht mehr beigesllgt zu werden. Luxusftcucrpfticht von Zeichnungen, — Aus Anfrage erhielt der Verband Deutscher Illustratoren vom Reichssinanzamt lGeheimrat Popitz) den Bescheid, daß der Künstler In jedem Falle luxussteuerpflich tig ist, wo er sür die Überlassung seiner Originalzeichnungcn ein be sonderes Entgelt erhält. Übergibt er nur die Zeichnung auf Grund einer Bestellung dem Verleger zum Zwecke der Reproduktion, bleibt je doch das Original sein Eigentum, so liegt ein Werkvertrag vor, kein Licfernngsgejchäst. Dabet ist es belanglos, ob das Original beim Verfahren zugrunde geht, vom Verleger aufgehoben oder dem Künstler i zurückgegeben wird; erst wenn der Künstler die Zeichnung verkauft, tritt Luxusstcuerpflicht ein, 879
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