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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.04.1886
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 27.04.1886
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- Deutsch
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nicht ihm den gerechten Lohn für sein Werk zahlen wolle. Eine solche Anschauungsweise sei durchaus unbillig. Der Schutz der nationalen Druckerei stehe der Anerkennung des internationalen Urheberrechts nicht entgegen. Die Verbindung beider Fragen ver wirre. Der Drucker könne nicht durch Nichtachtung der Urheber rechte geschützt werden; seine Interessen seien durch den auf fremde Drucksachen gelegten Schutzzoll zu wahren. Der amerikanische Verlegerstand betrachte es schon jetzt in seinen ersten Vertretern als Ehrensache, dem fremden Schriftsteller für die nach gedruckten Werke Honorar zu zahlen. Alles in allem würden die Amerikaner, da die Urheberrechtsgesetze der fremden Länder libe raler seien als die amerikanischen, bei der vorgeschlagenen Regelung mehr gewinnen als an die Ausländer einränmen. Der mit der Frage befaßte Senatsausschuß hat Vertreter der Liga, Interessenten und Sachverständige vernommen und namentlich in dem bisherigen Gesandten der Vereinigten Staaten in London, Lowell, Präsidenten der internationalen Copyright League, einen entschiedenen Fürsprecher für die Vorlage gefunden. Die grundsätzlichen Gegner der Vorlage sind vereinzelt. Man streitet im wesentlichen noch über die vom Senator Chace vor geschlagene Aufnahme der sogenannten mannkaoturlnK olanss, wonach im Interesse der amerikanischen Drucker die Werke fremder Verfasser nur dann geschützt werden sollen, wenn sie in Amerika gedruckt werden. Diese Klausel wird von anderer Seite, wohl nicht mit Unrecht, bekämpft durch den Hinweis darauf, daß der Schutz des heimischen Druckereigewerbes, wenn er nötig sei, nicht im Wege grundsätzlicher Schmälerung der Urheberrechte, sondern im Wege von Einfuhrzöllen auf Drucksachen zu suchen sein würde. Gerichtsentscheidung wegen Nachbildung.(Vgl.Nr.86). — In dieser Angelegenheit, deren Verlauf von uns nach dem Be richt der Münchener » Neuesten Nachrichten « mitgeteilt worden ist, schreibt das gleiche Blatt unterm 17. d. M.: In unserem Berichte über die Verhandlung in Nr. 100 der »N. N.«, die in der Zeit schrift »Kunst für Alle« erschienene Nachbildung eines Defregger- schen Gemäldes betreffend, findet sich ein Irrtum. Das Gericht hat nicht eine Entscheidung darüber getroffen, ob der Inhaber des Rechtes photographischer Nachbildung damit auch das Recht auto typischer oder anderer nicht photographischer Nachbildung besitze. Das Gericht hat vielniehr in der Begründung des Urteils ausdrück lich erklärt, daß eine Veranlassung zur Entscheidung dieser Frage nicht gegeben sei, weil Herr Professor von Defregger dem Kläger durch schriftlichen Vertrag nicht nur das photographische, sondern überhaupt das »ausschließliche« Nachbildungsrecht überlassen hatte. Buchdrucker-Innung. — Den »Dresdner Nachrichten« zufolge fand in Dresden am 17. d. M. in Anwesenheit eines Deputierten des Stadtrats die Konstituierung der ersten Innung im Buchdruckereigewerbe, der »Innung Dresdner Buch druckereibesitzer« und damit die Genehmigung ihrer Satzungen statt. Der bis zum 18. Januar 1867 gewählte Vorstand setzt sich aus den Firmen Wilhelm Baensch, C. C. Meinhold L Söhne und B. G. Teubner zusammen, und ist für das erste Geschäftsjahr der Geh. Kommerzienrat von Baensch zum Vorsitzenden einstimmig ge wählt worden. Typographische Bibliothek. — Eine sehr interessante und reiche Bibliothek ist die des Obersten Hob' zu New-Jork, des be rühmten Verfertigers von Druckpressen und unter anderen auch der verbesserten Rotationsmaschine, welche seinen Namen trägt. Albert Hob hat bei Anlegung seiner Sammlung den Zweck verfolgt, alles zusammenzutragen, was auf die Erfindung der Buchdrucker- knnst und die Vervollkommnungen, welche die Kunst Gutenbergs bis auf unsere Tage erfahren hat, Bezug hat. Um eine möglichst vollständige Sammlung zu schaffen, hat er keine Mühe und kein Opfer gescheut; in ganz Europa sind Gelehrte und Bibliophilen beauftragt, alle großen Bücherauktionen und Veräußerungen von Privatbibliotheken für seine Zwecke zu überwachen. Bereits im Jahre 1877 hat Hob einen Katalog seiner Bücher und Kunstblätter Herstellen lassen, welcher nicht weniger als 2000 Nummern zählt; er wurde unentgeltlich an Freunde und Be kannte des Sammlers verteilt. Die Zahl der Bücher w., anderen Vermehrung sich seit kurzem auch der Sohn des Obersten beteiligt, hat sich dem Vernehmen nach inzwischen bedeutend vergrößert. So wird diese Bibliothek für alle Zeiten eine der wichtigsten Hilfs mittel für diejenigen bilden, welche sich mit der Geschichte der graphischen Künste zu beschäftigen haben. (Nach dem »Lullstün äs UlMpriwsris et äe lübrniris«.) Versteigerung von Kunstblättern. — Ludwig Richters hinterlassene Handzeichnungen und seine von ihm und seinem Vater angelegte und mit Liebe gepflegte Sammlung von Kupferstichen und sonstigen Kunstblättern bilden den interessanten Inhalt der nächsten, Mitte Mai d. I. stattfindenden Dresdner Kunstauktion der Firma v. Zahn L Jaensch daselbst. Von eigenen Arbeiten des Meisters verzeichnet der Katalog besonders eine in sechs große Bände eingeteilte Sammiung von über 300 Skizzen. Nicht minder wertvoll und interessant ist eine Sammlung der schönsten Holz schnitte in Handprobedrucken aus Gabers Atelier, welche Ludwig Richter meist mit eigener Hand als mustergiltig gezeichnet hat. In der Sammlung der Haudzeichnungen sind außer dem Meister auch dessen Freunde, Zeitgenossen und Schüler vertreten, wie Schnorr, Führich, Schwind, Preller, Fohr, Peschel, Steinle, Dreber- Franz, von welchen zum Teil sehr schöne Blätter vorliegen. Auch die Meister des vorigen Jahrhunderts sind gut vertreten, besonders Chodowiecki mit 12 Blättern, Scheuau, Vogel, Dietrich u. a. Hieran schließt sich die Sammlung moderner Stiche, in welcher neben vielen Seltenheiten besonders schöne Lvant In Istlrs-Drucke und sonstige vorzügliche Drucke vieler Meisterarbeiten sich vorfinden. Die dann folgende Abteilung der alten Stiche ist besonders reich an denjenigen Meistern, welche Ludwig Richter die sympathischsten, weil seiner künstlerischen Eigenheit verwandt, waren. So sind die Kleinmeister Aldegrever und Beham, dann Dürer, Rembrandt und ! Chodowiecki ausgezeichnet vertreten. Eine ferner zur Versteigerung kommende interessante Samm lung Dresdner und sächsischer Ansichten in Handzeichnungen und seltenen Drucken wird besonders die Freunde und Sammler vater ländischer Kunstblätter interessieren. — Dieser folgt die große über 2000 Blatt enthaltende Kvstümsammlung, welche in mehr als 25 Jahren ebenfalls ein Dresdner Künstler, Herr Garderobe inspektor Frenzel, mit ebensoviel Eifer wie höchstem Verständnis und feinem Kunstsinn angelegt hat. — Den Schluß der Auktion bildet eine reiche Kunstbibliothek, darunter viele Dubletten der Bibliothek der königlichen Kupferstichsammlung. Berichtigung. — Wir bitten folgenden Druckfehler zu berichtigen: Nr. 92. Das belgische Gesetz über das Urheberrecht. Art. 1». Zeile 2: rnnis nnx Issons (statt naal).
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