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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.04.1886
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1886-04-27
- Erscheinungsdatum
- 27.04.1886
- Sprache
- Deutsch
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bereit erklärt hatten, den Berliner Sortimenterverein bei seiner Bekämpfung der Schleuderei in der von ihm erbetenen Weise zu unterstützen, und heute sind wir in der glücklichen Lage, Ihnen Mitteilen zu können, daß die Zahl dieser mit uns verbündeten Verlagsfirmen inzwischen auf lOI angewachsen ist. Es haben fast alle Berliner Verleger unseren Bestrebungen sich freundlich gesinnt gezeigt, nur einige wenige zögern noch mit einer darauf bezüglichen Erklärung. Die Firmen, welche uns mit zustimmenden Erklärungen bereits erfreut haben, sind von uns zur schriftlichen Wahl von 5 Verlegern als Mitglieder der neu zu bildenden Prüfungs kommission für Angelegenheiten der Schleuderei in Berlin aufgefordert, und wurden infolge dessen die folgenden Herren in diese Kommission gewählt: Carl Habel, C. G.Lüderitz- sche Berlagshandlung; Hans Hertz, Bessersche Buchhandlung; Herm. Heyfelder, R. Gaertner's Verlag; Professor G. Lan- genscheidt; Paul Parey. (Das Material dieser Wahl hat der Kommission zur Prüfung Vorgelegen.) Im Anschluß an unsere beiden vorerwähnten Rundschreiben teilen wir Ihnen heute mit, daß die genannten 5 Verleger mit den Unterzeichneten 5 Vorstandsmitgliedern des Berliner Sortimenter vereins am 6. d. Mts. sich zur Konstituierung der Prüfungs kommission versammelt haben, und daß in dieser Beratung Herr Otto Mühlbrecht zum Vorsitzenden der Kommission, Herr Herm.Heyfelder zum Schriftführer derselben gewählt wurden. In derselben Beratung wurde auch die Geschäftsordnung für die Kommission festgestellt, welche wir in der Beilage zu Ihrer Kenntnis bringen. Damit sind die einleitenden Schritte in der von uns vorge schlagenen Organisierung als vorläufig abgeschlossen zu betrachten, was jedoch nicht verhindert, daß weitere Beitrittserklärungen stets noch gern von uns entgegen genommen werden. Die Prüfungskommission wird nunmehr in Thätigkeit treten, und geht unsere heutige Bitte an.den Berliner Buchhandel dahin, dieselbe kräftig zu unterstützen. Darunter verstehen wir einerseits und hauptsächlich, daß doch überall die Grundsätze im Verkehr zwischen Sortimenter und Publikum, wie sie in den Sta tuten des Berliner Sortimentervereins (siehe Anlage) enthalten sind, hochgehalten werden möchten; andererseits aber auch, daß ein Zuwiderhandeln gegen dieselben stets zur Kenntnis der Prüfungs kommission gebracht werden sollte, damit dagegen vorgegangen werden kann; und endlich, daß sowohl Verleger wie Sorti menter auf das gewissenhafteste die Rabattsperre, wenn sie einmal hat erkannt werden müssen, so lange durchführen möchten, bis sie von der Prüfungs kommission für aufgehoben erklärt werden kann. Ge schieht dieses mit der ernsten Strenge, wie sie im Interesse unseres buchhändlerischen Gemeinwohles durchaus geboten ist, so dürfen wir alle zuversichtlich hoffen, daß die Schleuderei im Berliner Buchhandel bald beseitigt sein wird, und daß wir damit dem Ziele, welches der deutsche Gesamtbuchhandel unter der Führung unseres Börsenvereinsvorstandes erstrebt, uni einen tüchtigen Schritt näher gebracht werden. Dazu bitten wir alle Angehörigen des Berliner Buchhandels nach Kräften beizutragen! Berlin, den 20. April 1886. Der Vorstand des Berliner Sortimentervereins: Otto Mühlbrecht, Vorsitzender. Fritz Borstell, Stellvertreter. Julius Bohne, Schriftführer. Otto Enslin, Stellvertreter. Richard Wilhelme, Schatzmeister. Geschäftsordnung der Prüfungskommission für Angelegenheiten der Schleuderet in Berlin. 8r. Die Prüfungskommission besteht aus 5 Berliner Verlegern, welche durch die mit dem Berliner Sortimenterverein verbündeten Verleger in die Kommission gewählt werden, und den 5 Vorstands mitgliedern des Berliner Sortimentervereins. Als Vorsitzender der Prüfungskommission fungiert der jeweilige Vorsitzende des Sorti mentervereins, als Schriftführer ein Verleger, den die Kommission aus ihrer Mitte wählt. 8 2. Es liegt der Prüfungskommission ob, einlaufende, auf die Schleuderei in Berlin bezügliche Klagen auf Grund des vom Kläger beizubringenden Beweismaterials zu prüfen und zu ent scheiden. Als Maßstab für ihre Entscheidungen nimmt sie bis auf weiteres die in den Statuten des Berliner Sortimentervereins enthaltenen Grundsätze*) an. Bis zur Abgabe der Entscheidung steht es dem Kläger frei, seine Klage zurückzuziehen. Die Klagen dürfen sich nicht auf Fälle beziehen, welche seit länger als einem Jahre vor Anstellung der Klage von der Prüfungskommission unangefochten geblieben sind. 8 3. Alles einlaufende Klagematerial ist dem Schriftführer zur Vorprüfung zu übergeben. Derselbe prüft, ob die Klage als genügend begründet anzusehen ist, und fordert, wenn dies nach seiner Ansicht nicht der Fall ist, den Kläger auf, das nötige Beweismaterial beizubringen. Spätestens acht Tage nach Empfang übergiebt der Schriftführer jede ihm zugestellte Klage nebst Beweis material dem Vorsitzenden mit einem Bericht über die von ihm an- gestellte Vorprüfung. 8 4. Der Vorsitzende unterbreitet jede eingelaufene, vom Schrift führer geprüfte Klage der Prüfungskommission. In schwierigen Fällen steht es ihm frei, für die Behandlung der Klage einen Re ferenten und Korreferenten, und zwar einen Verleger und einen Sortimenter der Prüfungskommission zu bestimmen, welche dem Kollegium über den Fall Bericht erstatten. 8- 5. Die Versammlungen der Prüfungskommission werden vom Vorsitzenden nach Bedürfnis anberaumt. Die Einladungen dazu werden schriftlich erlassen. Die Verhandlungen in den Sitzungen leitet der Vorsitzende. Der Schriftführer führt über dieselben ein *) Diese lauten: 1. Kundenrabatt (von Wiederverkäufern abgesehen) in der Höhe von mehr als ivyz vom Ladenpreise oder Vergünstigungen, die eine Höhe des Rabatts über lügs, hinaus bewirken würden, sind nicht zu gewähren; auf wöchentlich erscheinende Zeitschriften aber ist Rabatt überhaupt nicht zu geben. Bor Inkrafttreten der Statuten eingegangene hiervon abweichende Verpflichtungen gegen Behörden, öffentliche Bibliotheken und Privatkunden können bis aus weiteres aufrecht erhalten werden. Ausgenommen von dem logg Rabatt sind Bücher, welche aus zweiter Hand, als Restauflagen rc. billiger als vom Verleger zu beziehen sind, auch wenn dieselben vom Ver leger nicht öffentlich herabgesetzt sind, sowie solche Werke, bei denen der Verleger ausdrücklich seine Zustimmung zu einer Preis reduktion gegeben hat. Ferner soll bei sämtlichen Artikeln der Barsortimenter nachgelassen sein, dieselben bis auf weiteres mit 25 Aufschlag auf den Netto-Barpreis des einzelnen Exemplars zu verkaufen. 2. Jedes öffentliche Angebot von Rabatt in ziffermäßiger oder unbe stimmter Fassung in Zeitungen, Journalen rc., oder wen» dasselbe im Schaufenster oder in andern Vorrichtungen dem Publikum vor : Augen gebracht, oder mittels gedruckter bezw. auf mechanischem ? Wege vervielfältigter Anzeigen an Privatpersonen, Behörden, Kor- ' porationen rc. gerichtet wird, ist zu unterlassen.
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