Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.05.1883
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1883-05-09
- Erscheinungsdatum
- 09.05.1883
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18830509
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-188305096
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18830509
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1883
- Monat1883-05
- Tag1883-05-09
- Monat1883-05
- Jahr1883
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
es befinden sich unter den Arbeiten dieser Art sonderbare Mach werke, auf welche höchstens die Heine'sche Einteilung der Gedanken anzuwenden ist: vernünftige Gedanken, unvernünftige Gedanken und Gedanken in grünem Leder. Aber selbst in diesen oder in andern scheinbar klareren Fällen nützt es dem Wißbegierigen oft wenig, wenn er sich mühevoll mit der Einrichtung des Katalogs vertraut gemacht hat; denn leider verrathen die aufgeführten Titel der Bücher deren Inhalt bisweilen nicht im entferntesten, nicht selten haben sie den Katalogisirenden ganz und gar irregeführt, äußern dieses ihr Täuschungsvermögen wieder auf den suchenden Gelehrten und hindern ihn so, überhaupt oder anders als auf ungeheuren Umwegen an sein Ziel zu gelangen. Wenn daher die Bibliographie, auch die fachwissenschaftliche, dem Suchenden von Nutzen sein soll, so bedarf es ganz anderer als der bisherigen Ein richtungen. Soweit vr. Billings. Leider äußert sich der Redner nicht eingehender über den letzten Punkt, über die zur Besserung des Katalogisationswesens einzuschlagenden Wege. Aus seinen all gemein gehaltenen Bemerkungen in dieser Beziehung scheint aber die Ansicht hervorzugehen, daß das Wesen der medicinischen Biblio graphie in der genauesten Zerkleinerung des massenhaften Stoffes in Bezug auf die schriftlich behandelten Gegenstände selbst und ferner darin liege, daß die tormini tevbnioi in einer gemeinverständlichen, also wohl am besten in lateinischer Sprache (nicht in germanisirtem oder anglisirtem Latein) hervorgehoben werden. Im Uebrigen vermag man zwischen den Zeilen heraus das unfreiwillige Geständ- niß zu lesen, daß Tadeln ungleich leichter ist, denn Bessermachen. Leipzig, Mai 1883. Peter Hobbing. Petition des Buchhandlungs-Gehilfenvereins zu Leipzig um Befreiung vom Versicherungszwang für Solche, welche einer gutfundirten Berufskrankencasse angehören. An den Hohen Reichstag des Deutschen Reichs zu Berlin. Die zweiteLesung desKrankencassengesetzes in dem Hohen Hause hat die willkommene Gelegenheit geboten, das Verständniß für die in alle socialen Verhältnisse so tief eingreifende Gesetzesvorlage in immer weitere Kreise zu tragen. So freudig wir die prinzipielle Bedeutung des Gegenstandes von vorn herein begrüßten, so schwer wiegende Bedenken erweckt anderseits doch die geringe Beachtung, welche das Gesetz den Berusskrankencassen zutheil werden läßt, ja wir können uns An gesichts der nur flüchtigen Würdigung, welche diese Cassen auch bei den Verhandlungen über das Gesetz in dem Hohen Hause fanden, nur schwer eines bedrückenden Gefühls erwehren. Nach unserer unmaßgeblichen Meinung dürfte diese auffallende Er scheinung wohl kaum zu Tage getreten sein, wenn dem Hohen Hause ein reicheres Material über die großartigen Leistungen der Berusskrankencassen Vorgelegen hätte, als sich bei der gebotenen Beschleunigung der Angelegenheit herbeischaffen ließ. Im unmittelbaren Anschlüsse an die dem Hohen Reichstage überreichte Petition des Allgemeinen Deutschen Buchhandlungs- Gehilfenverbandes, datirt Leipzig den 29. Januar 1883, erlaubt sich der Unterzeichnete Localverein nochmals dringend auf die Wichtigkeit der Erhaltung bereits bestehender und langjährig erprobter Berusskrankencassen hinzuweisen und die Bitte zu wiederholen, das Hohe Haus wolle eine Bestimmung in das Gesetz auf nehmen, wonach: „Jeder, welcher einer gutfundirten Berufs krankencasse (im höheren Sinne, als die eingeschrie benen Hilfscassen) angehört, so lange als dies der Fall ist, von dem Zwange, irgend einer anderen Krankencasse beizutreten, zu befreien ist". Im Allgemeinen können wir für diesen Standpunkt geltend machen, daß die Berusskrankencassen, neben größerer persönlicher Freiheit, eine ganz wesentliche Entlastung der sonst an die Gemein den herantretenden Forderungen in sich schließen. Sodann dürfte eine Rücksichtnahme auf die Nachtheile, welche die Beimischung aller, oft recht ungleichen Verhältnisse, in physischer, wie mora lischer Beziehung, unausbleiblich zur Folge haben muß, dringend geboten sein. Von speziell buchhändlerischer Seite läßt sich für die im All gemeinen Deutschen Buchhandlungs-Gehilfenverbande, der die Rechte einer juristischen Person besitzt, bestehenden Anstalten (als Kranken- und Sterbe-, Wittwen- und Waisen-, Alters- und Jnva- lidencasse rc.), ganz abgesehen von ihrem deutsch-nationalen Charakter, behaupten, daß die eigenthümliche, geschlossene Organi sation und die gegenseitige innige Verbindung des gesammten deutschen Buchhandels eine centralisirte Geschäftsführung über das ganze deutsche Gebiet ermöglicht, wie sie einfacher und praktischer gar nicht gedacht werden kann. Ueberdies liegt es auf der Hand, daß die Leistungen der zu errichtenden Gemeindecassen uns weder in Bezug auf die Höhe, noch auf die Zeitdauer der Krankenunterstützung die Cassen des Allgemeinen Deutschen Buchhandlungs-Gehilfenverbandes auch nur annähernd zu ersetzen vermögen. Wollte man aber eine be reits bestehende Einrichtung, die sich als vortrefflich seit nunmehr über 10 Jahren bewährt hat, bei Seite drängen, um an deren Stelle eine andere, zwar an sich segensreiche, im vorliegenden Falle aber bei weitem minder werthvolle zu setzen, so würde dies auffällig mit den einfachsten Geboten der Vorsicht kontrastiven. Was wird die Folge sein, wenn die in dem Gesetze vorgesehene Krankenunterstützung sich als unzureichend erweist oder wenn unglücklicher Weise die Krankheit länger als die gesetzlich nor- mirten 13 Wochen dauert? Unzweifelhaft der ökonomische Ruin, die sichere Zerstörung von Steuerkraft, die Vermehrung des Proletariats und dadurch die Mehrbelastung der Armencassen. Wir lassen hierbei noch vollständig außer Acht, daß durch das zu erlassende Gesetz ein Eingriff in theilweise schon seit Jahren erworbene persönliche Rechte ausgeübt werden wird, da bei den bestehenden Gehaltsverhältnissen ein Handlungsgehilfe nur in seltenen Fällen im Stande ist, zugleich den Betrag zu der Ge- meindekrankencasse, zu welcher er zwangsweise herangezogen werden soll, und beispielsweise zu der des Allgemeinen Deutschen Buch- handlungs-Gehilfenverbandes, welche ihm im Krankheitsfalle zweifellos Werthvolleres leistet, zu erschwingen. Aber auch dieser Gesichtspunkt bedarf eingehender und wohlwollender Be rücksichtigung. Indem wir uns der Hoffnung hingeben, daß das Hohe Haus unfern Vortrag in geneigte Erwägung ziehen und es gelingen möge, bei der dritten Lesung des Krankencassengesetzes noch die betreffenden Bestimmungen in einer unseren Vor schlägen und Wünschen entsprechenden Weise abzuändern, ver harren wir in hoher Ehrerbietung ergebenst Leipzig, 5. Mai 1883. Der Vorstand des Buchhandlungs-Gehilfenvereins zu Leipzig. Carl Rühle. Alwin Schmidt. Paul Hempel. Bruno Lips. Paul Mesjerschmidt. R. Voigt.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder