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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.04.1883
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1883-04-30
- Erscheinungsdatum
- 30.04.1883
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18830430
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Besonders bemerkenswerth in dieser Beziehung sind die Heidelberger Conferenzen, welche auf Veranlassung des Reichs kanzleramtspräsidenten Staatsministers Vr. Delbrück im Jahre 1871 von unserem damaligen Vorsteher Herrn Julius Springer- Berlin berufen wurden. Das Ergebniß derselben liegt in dem Entwurf zu einem internationalen Normalvertrage vor, welcher bei allen späteren Arbeiten auf diesem Gebiete Beachtung ge sunden hat. Um unseren in diesem Vertrage zum Ausdruck gebrachten Standpunkt wahrzunehmen und neues Material zu sammeln, haben wir bei dem im Frühjahr des vergangenen Jahres in Rom abgehaltenen internationalen Literarcongresse, dessen haupt sächlichster Berathungsgegenstand die Literarconventionen bildeten, uns durch unseren Herrn Generalsecretär vi . Schmidt vertreten lassen. Wir haben ferner in einer Anzahl von Eingaben auf die Mängel des gegenwärtig bestehenden internationalen Urheber rechts hingewiesen und um Revision und Unification der zwischen einzelnen deutschen Bundesstaaten und fremden Staaten vor handenen Literarverträge und um Neuabschluß solcher mit dem Reiche nachgesucht. Auf unsere letzte, gerade heute vor einem Jahre an den Fürsten Reichskanzler in Gemeinschaft mit den Vorständen anderer Interessenvertretungen gerichtete Eingabe ist uns seitens des Staatssecretärs des Innern auch die erfreuliche Antwort zutheil geworden, daß die verbündeten Regierungen unausgesetzt bemüht seien, aus eine Verallgemeinerung des internattonalen Schutzes des Autorrechts im Sinne der betreffenden Reichsgesetze hinzuwirken und daß Verhandlungen mit fremden Staaten zum Zwecke sowohl des Neuabschluffes von Literarverträgen mit dem Reiche als auch der Unification schon bestehender Verträge der deutschen Einzel staaten theils im Gange, theils in Aussicht genommen seien. Unter Bezugnahme aus diese Antwort haben wir in einem weiteren Schreiben sodann das Ersuchen ausgesprochen, bei den in Aussicht genommenen Verhandlungen dem Börsenverein der Deutschen Buchhändler Gehör zu verstauen. Diesem Ersuchen aber hat die Regierung, abweichend von ihrem früheren Verfahren, nicht entsprochen, vielmehr hat die Reichsregierung bei der inzwischen mit Frankreich angeknüpften Verhandlung zum Abschluß einer Literarconvention sich darauf beschränkt, einer Anzahl einzelner Sachverständiger aus verschie denen Jnteressenkreisen eine Reihe bestimmter Fragen zur Beant wortung vorzulegen, deren Ergebniß sich zur Zeit noch unserer Kenntniß entzieht. In den jüngsten Tagen haben die Zeitungen die Nach richt von dem erfolgten Abschlüsse der neuen Literarconvention mit Frankreich gebracht, doch sind wir zur Zeit nicht in der Lage, über den Inhalt derselben Näheres angeben zu können. So lebhaft wir es beklagen, daß der Börscnverein, welcher durch seine Organisation wie durch seine langjährigen Erfahrungen besonders geeignet ist, die Anschauungen des deutschen Buchhandels über die in Betracht kommenden Fragen zum Ausdruck zu bringen, in einer für ihn so wichtigen Angelegenheit nicht gehört worden ist, so werden wir doch auch in Zukunft unbeirrt unserem auf die Herbeiführung eines gemeinsamen internationalen Urheberrechts gerichteten Ziele nach streben. So lange aber unsere Wünsche sich nicht verwirklichen und die gegenwärtigen Schwierigkeiten nicht vollständig überwunden sind — und noch Jahre können vergehen, ehe dies bei allen be stehenden Literarconventionen der Fall sein wird —, werden wir darauf bedacht sein, entsprechend dem im Börsenblatt des vorigen Jahres von Herrn Otto Mühlbrecht in Berlin gemachten Vor schläge, eine Einrichtung zu treffen, welche den deutschen Verlegern die Erfüllung der in den verschiedenen Literarconventionen vor geschriebenen Formalitäten erleichtert. Zu diesem Behufe hatten wir bereits im November v. Js. unfern Herrn Generalsecretär vr. Schmidt beauftragt, das vom Oerels äs 1a Ilvrairis in Paris seit Anfang 1882 errichtete Lursau äs» äöcls.- rations, sowie auch die bezüglichen buchhändlerischen Einrichtungen in London zu studiren und uns darüber Bericht zu erstatten. Dies ist geschehen und wir werden, sobald noch einige rein äußerliche Schwierigkeiten gehoben sind, der Frage der Einrichtung dieses Bureaus näher treten. In Betreff der Verzollung von mit Buchbinderleinen u. s. w. überzogenen Pappcartons, in denen Bücher ein geh en, ist es uns gelungen, den berechtigten Anforderungen des Buchhandels Anerkennung zu verschaffen. Auf unsere im porigen Jahre an den Bundesrath gerichtete Eingabe, in welcher wir beantragten, daß Pappcartons mit Buchbinderleinen- oder Ledcrüberzug, welche zweifellos zu Umschließungen von Büchern bestimmt sind und mit diesen eingehen, wie Schmutztitel und Titel umschläge mit den Büchern wieder zollfrei eingelassen oder, falls dies nicht ohne Weiteres für zulässig erachtet werden sollte, doch mit unter den Ausnahmen im 3. Absätze der Anmerkung aus S. 97 des amtlichen Waarenverzeichnisses aufgeführt werden, ist uns seitens des Reichskanzlers der Bescheid zutheil geworden, daß diese Angelegenheit durch Beschluß des Bundesraths am 14. December vorigen Jahres im Sinne unserer Eingabe erledigt worden sei. Leider können wir ein gleich günstiges Resultat nicht von unserer in Sachen des Reichskursbuches an Se. Exc. Herrn Staatssecretär vr. Stephan gerichteten Eingabe melden. Wir waren zu dieser Eingabe veranlaßt worden durch mehrfache Gesuche einzelner Vereinsmitglieder und ganzer Vereine, welche, aus die schwere Beeinträchtigung ihrer Interessen hinweisend, dringend die Intervention des Vorstands erbaten. Demgemäß hatten wir in unserer Eingabe die Schädigung betont, welche durch den neuesten Vertriebsmodus des Reichskursbuches sowohl den nicht durch die Reichsbehörden unterstützten Kursbuchverlegern als auch den Sortimentsbuchhändlern zugesügt werde, und die Hoffnung ausgesprochen, daß mit Rücksicht hierauf das nur ver suchsweise eingcführte Verfahren demnächst wieder aufgehoben werde. Die uns vom Reichspostamt zugegangene Antwort ignorirt vollständig unfern Hinweis auf die Schädigung der nicht durch den staatlichen Apparat unterstützten Verleger, beschränkt sich lediglich auf eine Aeußernng über den Absatz der Sortimenter und glaubt aus dem in Procenten ausgedrückten vermehrten Absatz der letzteren vom Reichskursbuch schließen zu können, daß eine Schädigung des Sortimentsbuchhandels nicht vorhanden sei. Dabei ist ganz übersehen, um wie viele Procente etwa der Absatz der übrigen Kursbücher bei den Sortimentern zurückgegangeu ist. Es hält aus leichtbegreiflichen Gründen schwer, die Belege über den zweifellos verminderten Absatz der übrigen Kursbücher von den Sortimentern wie von den betheiligten Verlegern zu erhalten. Sollten uns diese Belege geliefert werden, so würden wir es für unsere Pflicht halten, unsere Vorstellungen zu erneuern. Eine andere nicht minder wichtige Angelegenheit, welche uns im Laufe des verflossenen Jahres beschäftigt hat, war das von einem Mitglieds des Vorstandes vorgelegte Statnten-Revi- sions-Project, welches darin gipfelte: einmal das Statut in formeller Hinsicht zu verbessern, d. h. von den Ungenauigkeiten und Widersprüchen zu reinigen, welche ihm als unvermeidliche Folgen seiner Entstehung anhafteten, sodann cs sachlich dahin zu erweitern, l daß der Börsenverein einer Existenzfrage des Buchhandels, der ! Schleudereifrage gegenüber nicht genöthigt wäre, in vollständiger Unthätigkeit zu verharren, daß es ihm vielmehr ermöglicht wäre,
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