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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.04.1883
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 25.04.1883
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18830425
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Verhandlungen, wie bereits gemeldet wurde, abgeschlossen. Der Vertrag bedarf noch der Ratification des Bundesrathes, an den er wohl bereits gelangt sein dürste, sowie der des Reichstages, dem er in der laufenden Session noch vorgelegt werden wird. Drei Monate nach der Ratification soll der Vertrag in Kraft treten. Ueber den Inhalt der Abmachungen wird noch Schweigen bewahrt; doch darf man als zu verlässig annehmen, daß der Schutz des geistigen Eigenthums nach allen Seiten eine Ausdehnung erfährt, daß die For malien erleichtert, die Dauer des Schutzes erweitert und auch die Uebersetzungsfrage zu Gunsten des Originalschriftstellers geordnet wird. Die realen Vortheile des Vertrages werden überwiegend auf Seiten Frankreichs sein, Deutschland fällt die Ehre zu, daß sein Gesetz über das Urheberrecht an Schriftwerken die wissenschaftliche Grundlage des Ueberein- kommens bildet. Die Frage z. B., was als Nachdruck anzusehen ist, stützt sich, wie wir vernehmen, auf die Bestimmungen des an geführten Gesetzes. Deutschland, das Land, welches in der Verbreitung lite rarischer Bildung alle anderen zweifellos übertrifft, marschirt auch, was den Schutz des literarischen Eigenthums betrifft, an der Spitze der Civilisation. Diese Ehre wird im Augen blick allerdings nicht ohne Opfer erkauft; wir haben Verträge über literarischen Schutz mit Frankreich und England, deren Literatur wir in hervorragender Weise benutzen und einführen; — mit Staaten, die unsere Literatur benutzen, wie mit Ruß land, Holland und Dänemark haben wir es noch nicht zu Ver trägen bringen können. Was die Vereinigten Staaten betrifft, das Land, das nächstens nach Deutschland die größte Zahl deutsch redender Bewohner enthält, so ist beinahe jede Hoffnung auf zugeben, es für einen Schutzvertrag zu gewinnen. Auf dem Gebiete des Schutzes des geistigen Eigenthums ist für die Culturvölker noch ein großer Schritt zu thun. Diese Frage verdiente aus den Verhandlungen zwischen Staat und Staat herausgehoben und zu einer allgemein gültigen völker rechtlichen Lösung geführt zu werden. Ein Congreß aller Staaten müßte die Bestimmungen festsetzen, die überall gleichmäßig das Recht des Schriftstellers auf sein Werk wahrten. Für eine solche völkerrechtliche Regelung würde der Vertrag zwischen Deutschland und Frankreich die geeignete Grundlage abgeben. (Nat.-Ztg.) Miscrllen. Zur Circular-Sündfluth. — Der Jammer der Sorti menter über die Sündsluth der Circulare könnte doch dann nur als berechtigt, und der Vorschlag, Novitäten rc. nur im Börsen blatt anzukündigen, nur dann als zweckmäßig bezeichnet werden, wenn sich die Herren Sortimenter entschließen wollten, das Börsenblatt mehr zu lesen. In Schulz' Adreßbuch für 1882 waren 5856 Firmen verzeichnet, darunter Sortimenter 3599. DagegenhattedasBörsenblattAnfangMai1882(s.Börsenbl. 1882, Se. 2147) nur 2317 Abonnenten. Rechnet man nun für reine Verleger die entschieden viel zu niedrig gegriffene Zahl von 317, für Sortimenter aber 2000. so bleiben 1599 Sortimenter, welche das Börsenblatt nicht halten. Wie sollen nun diese ohne die verpönten Circulare mit den Novi täten bekannt gemacht werden, wenn man dieselben nur im Börsenblatt anzeigen soll, und woher soll dann der Verleger über haupt erfahren, wer cs der Mühe werth findet, das Börsenblatt zu lesen und wer nicht? — Möchten doch die Herren, welche über die Circulare klagen, zuerst ihren College» vom Sortiment Buße predigen, daß sie sich's die 10—15 M jährlich kosten lassen und das Börsenblatt allgemein lesen; die Mehrzahl der Verleger wird dann mit Vergnügen von Ausgabe der theuren Circulare abgehen und nur im Börsenblatt ankündigen (mit Ausnahme vielleicht derjenigen Verleger, welche den Sortimenter mit pom pösen Circularen größten Formats zu bombardiren pflegen); bis dahin wird es aber wohl beim Alten bleiben müssen! — Es ist übrigens nachweisbar, daß von Novitäten, welche gleichzeitig im Börsenblatt und durch Circular angekündigt werden, ca. 14 —Vw aus dem Börsenblatt, dagegen -b—nach den Circularen ver langt werden; die Moral davon kann sich Jedermann selbst ziehen. Gewandte Sortimenter wissen aus dem Wust das für ihre Kund schaft passend Scheinende mit Leichtigkeit herauszufinden; keiner wird Circulare, welche ihn auf den ersten Blick nicht interessiren, mit Andacht von A—Z durchlesen. Ein Verleger. Ueber Papiernormalformate. — In mehreren neulich anberaumten Versammlungen von Interessenten des Papierfaches ist über Papiernormalformate berathen worden, derentwegen auch zahlreiche Verlagsbuchhandlungen durch ein Rundschreiben be fragt worden sind. Wie aus dem Resultate der hierorts Ende März stattgehabten Zusammenkunft des Vereins Leipziger Papier- und Schreibwaarenhändler hervorgeht, hat sich die Mehrzahl der Verleger und Drucker, die das erlassene Circular beantwortet haben, für die Vorschläge des Vereins deutscher Papierfabrikanten ausgesprochen. Die Vereinfachung der Papierformate, welche angestrebt wird, hat für den Verleger unleugbare Vortheile. Wer gezwungen ist, mit einem eigenen Papierlager zu rechnen oder auch seinen Bedarf von Fall zu Fall der Handlung ent nimmt und von hier in die Druckerei wandern läßt, wird sich um die Verwendung der unvermeidlichen Reste weniger zu sorgen haben, wenn er erwarten darf, bestimmte Formate überall, ohne zu besonderer Anfertigung gezwungen zu sein, von den versehenen Lagern entnehmen und nicht ausreichende Vorräthe leicht -er gänzen zu können. — Auffällig bleibt bei dem erwähnten Vor schläge, warum man in der Vereinfachung der Maße selbst nicht noch einen Schritt weiter gegangen ist und das bequeme Ber- hältniß von 3 zu 4 für den einfachen Bogen zu Grunde gelegt hat. Die angenommenen Größenverhältnisse deuten doch noch — soweit lediglich buchhändlerische Rücksichten in Frage kommen, und von andern mag ich nicht reden — auf einen namhaften Rest ehemaligen Zopfes hin. Weshalb also statt 33x42, 34X43, 36X45, 38x48 Cm. rc., nicht 33x44, 36X48, 39x52 Cm. rc.? Wer die Probe machen will, wird finden, daß dieses Größenverhältniß die tauglichsten Formate für Buch und Bogen ergibt. In einem einzigen Falle hat man schon jetzt von maßgebender Seite statt des vorgeschlagenen Maßes von 47X63 Cm. dasjenige von 48x64, als eines „Weltformats" (!) in Vorschlag gebracht, ein Verhältnis, bei welchem wie ersichtlich die erwähnte Proportion zutrifft. Wenn überhaupt, so bessere man einfach und gründlich. Leipzig. Peter Hobbing. Personalnachrichten. Am 7. ds. feierte Herr Friedr. Gerold in Wien seinen siebzigsten Geburtstag, wozu der Jubilar von dem Gemeinderath Wiens in Anerkennung seiner großen Verdienste um das Gemeinde wesen durch Verleihung der doppelten goldenen Salvator-Medaille (die höchste Auszeichnung, welche die Stadt Wien einem ihrer Bürger verleihen kann), von dem Personal der Verlagshandlung und Druckerei aber durch Ueberreichung einer in den wärmsten und ehrenvollsten Ausdrücken abgefaßten Festadresse beglückwünscht wurde.
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