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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.04.1883
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- Erscheinungsdatum
- 25.04.1883
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- Deutsch
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langen thatsächlich entsprochen worden, hatte aus den Büchern gar nicht nachgewiesen werden können), und unter 5500 Facturen wur den nur 10 ermittelt, aus denen zu ersehen war, daß unter anderen Büchern auch verpönte verkauft worden. Von diesen Büchern war aber kein einziges in die inneren Gouvernements versandt worden. — Bei der Durchsicht der Geschäftsbücher (seit 1842) hatte es sich ergeben, daß 459 verbotene Bücher, zum großen Theile solche, bei denen nur einzelne Seiten, bezw. Zeilen anstößig waren, verkauft worden, wovon 60 in die inneren Gouvernements gegangen waren. — In den Buchhandlungen von Kymmel und Deubner waren bei der plötzlichen Versiegelung derselben 430 zur Absendung fertig gestellte Bücherpackete vorgefunden worden — diese hätten die ganze Schuld der Riga'schen Buchhändler und ihre gefährlichen Beziehungen zum Innern des Reichs enthüllen müssen, und was fand man in diesen Palleten? Von sämmtlichen 430 Stück waren nur 82 ins Innere bestimmt, und an verbotenen Büchern wurden in ihnen u. A. 2 Bände eines Dumas'schen Romans, 7 Bände Thiers, Uistoiis llu (Konsulat und 77 (zum Theil vollständig er laubte) Hefte des Conversationslexikons (adressirt an einen Kiewer Universitätsprofessor) gefunden. Schließlich wurden 121 der Censur gänzlich unbekannte und deshalb von ihr als verboten bezeichnte Schriften confiscirt, von denen 40 von der kaiserlichen Universität zu Kiew fest bestellt worden waren! Das war — wie Fürst Suworow nachwies — das eigent liche Resultat jener Untersuchung, zu deren Veranstaltung auf höhere Anordnung besondere Beamte aus St. Petersburg nach Riga gesandt worden waren, um die staatsgefährlichen Handlungen der Buchhändler zu entlarven! Daß dem Kaiser der eigentliche Thatbestand nicht so dargestellt worden war, wie er sich in Wirklichkeit verhalten hatte, ist bereits erwähnt worden. Man hatte u. A. den Kaiser glauben machen wollen, daß mehr als 2000 verbotene Werke in Riga gefunden worden seien; wie es sich mit dieser Ziffer verhielt, wird man daraus erkennen, daß allein von Thiers' Geschichte des Consülats 131, von desselben Verfassers Geschichte der Revolution 94 und von Lamartine's Geschichte der Girondisten 91, vom Conversations- lexikon aber 652 einzelne Hefte confiscirt Worden, mithin diese vier Werke allein schon fast 1000 Bände repräsentirten, welche aber in dem Untersuchungsbericht als 1000 selbständige verbotene Werke figurirten. Daß den Buchhändlern die 744 Bände, in denen die verbotenen Seiten nicht excludirt waren, zur Last gelegt wurden, war eine empörende Ungerechtigkeit. Wer nur einigermaßen mit dem buchhändlerischen Geschäft bekannt, mußte wissen, daß den Buchhändlern ausdrücklich gestattet war, die zum Theil (d. h. mit Ausnahme gewisser Stellen) erlaubten Bücher so lange unversehrt in ihren Läden aufzubewahren, bis sich ein Käufer für dieselben fand, und erst im letzteren Falle die Procedur der Excludirung der anstößigen Stellen vvrzunehmen. Nun hatte die Com mission die erwähnte Zahl von Bänden solcher Art vorgefunden und sie kritiklos den übrigen zugezählt. Endlich war außer Augen gelassen worden, daß ein nicht geringer Theil der an getroffenen verbotenen Schriften für die Universitätsbibliotheken im Innern des Reichs (die auch heute noch zu nicht geringem Theil von Riga'schen Buchhändlern bedient werden) und für Personen bestimmt war, die kraft ihres Lehramtes ein Recht auf den Ankauf verbotener wissenschaftlicher Werke besaßen. Zog man alles dieses in Betracht, so blieb von dem gesammten Untersuchungs resultat so gut wie nichts übrig. Wieder einmal hatten sich, wie schon häufig zuvor, die üblichen nie aufhörenden Denunciationen und die Versuche, die politische Zuverlässigkeit der Bewohner der baltischen Lande vor dem Throne des Kaisers zu verdächtigen, als nichtig erwiesen. Ein so empörendes Verfahren, wie das in diesem Falle eingeschlagene, mußte die Herzen der treuen Unterthanen verbittern, um so mehr, als auch lange Zeit hindurch nichts geschah, um den materiellen Schaden, der Unschuldigen daraus erwuchs, zu ersetzen, und um die Bücher- und Zeitschriften-Sperre, die sich kaum ertragen ließ, aufzuheben. Zwar hatte Fürst Suworow das Seinige gethan, um die Schmach, die dem ganzen, von ihm verwalteten Lande angethan wurde, wegzuwischen: im August hatte er mit großem Freimuth die ganze Erbärmlichkeit der angestellten Untersuchung beleuchtet, um im November die Resolution zu erhalten, daß es bei der ein mal verfügten Schließung der Riga'schen und Dorpater Buch handlungen so lange bleiben müsse, bis das gerichtliche Urtheil ge sprochen worden. Immer unerträglicher wurde die Lage: schon seit 4 Monaten war den Bewohnern des Landes die Möglichkeit entzogen, nicht nur die zum Unterrichte der Jugend erforderlichen Bücher zu erlangen, sondern auch überhaupt das literarische Bedürfniß zu befriedigen, eine Entbehrung, die allgemein empfunden wurde. Eine in dieser Angelegenheit an den Fürsten-Generalgouverneur gerichtete Bitte des zu Anfang December versammelten Convents der livländischen Ritterschaft veranlaßte Suworow, sich nochmals, und zwar diesmal beim Kaiser selbst, für die baldige Beseitigung dieses Uebelstandes zu verwenden. Indem er u. A. darauf hinwies, daß die geschäftlichen Ver hältnisse eines Riga'schen Buchhändlers infolge der über ihn ver hängten Maßregel gänzlich zerrüttet worden und ein Gleiches auch bei den anderen Buchhändlern zu befürchten sei, falls die Sperre auch nur noch kurze Zeit fortgesetzt werde — bat er nicht um Gnade für die Buchhändler, sondern darum, daß ihnen das gleiche Recht zutheil werde, wie dem St. Petersburger Buchhändler Luri, bei welchem ebenfalls verbotene Schriften gefunden worden, dessen Laden aber keinen einzigen Augenblick geschlossen gewesen sei. — Endlich, endlich erbarmte sich der Kaiser, und am Weihnachtsabend 1849 konnte Fürst Suworow den so schwer geprüften Buchhändlern mit theilen, daß der Monarch ihnen die Wiedereröffnung ihrer Läden gestatte. Aber die schöne Weihnachtsfreude wurde zum Theil ge schmälert durch den kaiserlichen Befehl: daß die Buchhändler selbst bis zum Ende der Untersuchung einem Hausarrest zu unterwerfen seien! Diese Freiheitsberaubung hat mehr als 25 Mo nate gedauert! Während in anderen Untersuchungsfällen, selbst in solchen, wo eine größere Verschuldung und Strafbarkeit vorliegt, statt der Untersuchungshaft eine andere Sicherheitsleistung seitens der Beschuldigten für hinreichend erachtet wird, mußten die Buch händler, trotzdem die eigentliche Ermittelung des Thatbestandes längst abgeschlossen war, ihrer Freiheit verlustig gehen und dadurch, daß sie der persönlichen Leitung ihrer Geschäfte entzogen waren, die empfindlichsten Nachtheile erleiden! Und das Alles, weil der Senat in dem langen Zeitraum von mehr als zwei Jahren noch immer nicht die Zeit gefunden hatte, das Urtheil der Rigaer Instanzen einer Prüfung zu unterziehen! — Auch hier war es wiederum Fürst Suworow, der beim Kaiser zu erwirken vermochte, daß die Riga'schen und Dorpater Buch händler endlich im Februar 1852 gegen Caution von der Haft be freit wurden, während das Urtheil des Senats, das auf Erhebung einer Geldbuße von fünfzig Rubeln von jedem Buchhändler und Leihbibliothekenbesitzer lautete, noch mehrere Monate auf sich warten ließ. Die Literarconvention mit Frankreich. Deutschland und Frankreich, die sich so vielfach eifer süchtig und mißtrauisch gegenüber stehen, haben sich auf literarischem Gebiet getroffen und verständigt. Die Literar convention mit Frankreich ist nach vorausgegangenen längeren
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