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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.01.1871
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1871-01-18
- Erscheinungsdatum
- 18.01.1871
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- Deutsch
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München und einem neuen Verfahren des Hrn. Mark! auch eine Methode der Hrn. Ohm Großmann in Berlin in kritischer Beleuchtung. Diese Herren betrachteten indeß diese von ihnen betriebene Er findung als ihr geistiges Eigcnthum und erhoben daher gegen Stein häuser und Markl die Klage wegen Nachdrucks, nachdem auf ihr An suchen die Broschüre bereits in der gesummten Auflage confiscirt worden war. Die Kläger suchten nachzuweisen, daß das bezügliche Recept, worauf sic gemeinsam ein ocsterreichischcs Privilegium zum Schuhe ihres Verfahrens erworben haben, welches gleichwohl im Drucke nie veröffentlicht wurde, in obiger Broschüre ausgenommen und, abgerechnet einer quantitativen Differenz, identisch mit dem ihrigen sei. Ebenso behaupteten sie, daß selbst im Falle der recht mäßigen Erwerbung des Originalmanuscriptes des Rccepts vom Er finder ohne dessen besondere Genehmigung der Abdruck nicht erlaubt sei. Ebenso erklären sie, es sei ihnen dadurch ein schon jetzt unersetz licher materieller Verlust zugesügt worden und geben ihren Schaden ersatz ans 10,000 Thlr. an. Der Angeklagte, A. G. Steinhäuser erklärt, er habe die Bro schüre lediglich in der Voraussetzung verlegt, daß durch die darin geführte wissenschaftliche Kritik über eine als neu ausgegebene Me thode des Lichtdrucks Niemand beschädigt werde, übrigens sei ja die ganze Auflage confiscirt worden. Hr. A. Markt als Verfasser suchte zu beweisen, daß diese Erfindung bereits im Jahre 1868 von Hrn. Albert in München gemacht worden, der auch vorzügliche Re sultate erreicht habe, dagegen wäre das Verfahren der Hrn. Ohm L Großmann eher eine Verschlechterung der Albert'schen Methode, weshalb er an demselben auch die wissenschaftliche Kritik geübt. Die Sachverständigen, Photographen, erklären, daß sie das Verfahren der Hrn- Ohm öe Großmann in Berlin um theures Geld zwar er worben haben, jedoch keine befriedigenden Resultate erzielen konn ten; sie seien daher von weiteren Versuchen gänzlich abgestanden und zu dem Albert'schen Verfahren zurückgekehrt, welchem unbestritten die Priorität der Erfindung eingeräumt werden müsse. Der Vertreter der Kläger betonte mit Nachdruck, daß es sich hier nur um die Frage handle: ob ein verbotener Nachdruck vorliege, Was nach seiner Ueberzeugung auf Grundlage des Gesetzes zum Schutz des literarischen Eigenthums hier der Fall sei, und daß die Kritik kein Vorwand einer ungesetzlichen Handlung sein dürfe. Die Vertreter der beiden Angeklagten dagegen bestritten, daß ein chemisches Recept ein literarisches oder artistisches Eigeuthum sein könne, vielmehr sei das Recept im Product gegen Nach ahmung durch Privilegium geschützt, auch sei erwiesen, daß die Kläger jetzt nach einem ganz andern Receptc arbeiten, als das in der Broschüre beanstandete und durch Privilegium geschützte; ja es sei sogar constatirt, daß die Kläger die Autoren und Eigenthümer des Receptes gar nicht seien, daß sich vielmehr die Hrn. Steinhäuser und Markl ein Verdienst um die staatliche Gesellschaft durch Aufdeckung eines Schwindels erworben haben und sie deshalb die Schnldlossprech- ung im Namen der Freiheit und wissenschaftlichen Kritik verlangen. Der Gerichtshof legte den Geschworenen die Frage vor: „Ist ! A. G- Steinhäuser schuldig, dadurch, daß er die von A. Markl vcr- ^ faßte Broschüre in Druck und Verlag nahm, die von den Hrn. Ohm L Großmann im Manuscript verfaßte Beschreibung eines neuen ^ 'Verfahrens der Phototypie ohne Genehmigung der Kläger verviel fältigt zu haben, und ist A. Markl schuldig, hierbei mitgewirkt zu haben?" Die Geschworenen beantworteten beide Fragen einstimmig mit Nein, worauf ein freisprechcndes Urtheil erfolgte. Die Kläger wurden in die Kosten des Strafverfahrens verurtheilt und die so fortige Freigcbung der Broschüre ausgesprochen. Eine Biographie von Friedrich Arnold Brockhaus betreffend. Schon seit längerer Zeit bin ich mit der Sammlung von Materialien zu einer Lebensbeschreibung meines Großvaters Fried rich Arnold Brockhaus beschäftigt und hoffe dieselbe bis zu seinem hundertjährigen Geburtstage, 4. Mai 1872, erscheinen lassen zu können. Leider ist das mir dafür zu Gebote stehende Material, nament lich für die Zeit bis znr Gründung der Buchhandlung in Amsterdam (1805) und dann während seines Aufenthalts in Amsterdam und Altenburg (1805 —1817), ein sehr dürftiges und lückenhaftes. Es ist mir zwar bereits gelungen, von einzelnen Seiten in teressante Mittheilungen aus dieser Zeit zu erhalten, indessen hoffe ich, daß bei gefälligem Nachsuchen unter den Papieren der damals schon eristirenden Buchhandlungen sich noch manche für meinen Zweck werthvollen Documente finden würden. Ich richte deshalb hierdurch die angelegentliche Bitte an den Gesammtbuchhandel: alle die Zeit bis zum Tode meines Großvaters (20. Aug. 1823), namentlich aber die Jahre 1805 — 1817 betreffen den Briefe meines Großvaters resp. seiner Firma nebst etwaigen Antworten mir im Original oder in Abschriften mit directer Post zusenden zu wollen, ebenso andere darauf bezügliche Papiere oder Drucksachen. Ich bitte, mir dabei auch die scheinbar unbedeutendste Notiz nicht vorzuenthalten, da sie für meine Zwecke doch von Werth sein kann. Besonders ersuche ich auch die Autographensammler oder Händler, Briefe meines Großvaters und Briefe, die an ihn gerich tet sind oder in denen er erwähnt wird, mir im Original oder in Abschrift zu überlassen. Auch jeder Nachweis über sonstige von mir zu beachtende, aber schwer zugängliche Actenstücke, Druckschriften rc. resp. deren Einsendung, wird mir sehr willkommen sein. Von ganz besonderem Werthe wären mir endlich möglichst ein gehende Mitthcilungen von Männern, die meinen Großvater nock- persönlich gekannt haben, über ihre Begegnungen und ihren Verkehr mit ihm. Da die Biographie, so anspruchslos und bescheiden sie auch uur ausfallen und auftreten kann, immerhin einen interessanten Beitrag zur Geschichte des deutschen Buchhandels bilden dürfte, so glaube ich auf eine freundliche und baldige Erfüllung meiner Bitte rechnen zu können. Leipzig, im Januar 1871. vr. Eduard Brockhaus. Die Opfer des Krieges. X.*) Eugen Lange. Eugen Lange lernte in der.Hirl'schen Sortiments-Buchhand lung (Mar Mälzer) in Breslau und arbeitete dann als Gehilfe bei I. Nicker in Gießen. Beim Beginne des Krieges trat er als einjähri ger Freiwilliger in das 3. Garde-Grenadier-Regiment „Königin Elisabeth"; kaum 4 Wochen nach seinem Ausmarsch wurde er in dem Gefecht bei Le Bourgct am 21. December durch cinen'Schuß in die Brust getödtet. Miscellen. Wie die Schlesische Zeitung meldet, führt der vielgenannte Füsilier Kntschke, der Verfasser der bekannten humoristischen Kriegsliedcr, den Namen Ho ffm ann und ist seiner Civilstellung nach Buchhändler; derselbe ist aus See bei Niesky gebürtig, gehört zur 4. Compagnie des 1. westpreußischen Grenadier-Regiments Nr- 6 und wurde in der Schlacht bei Sedan durch drei Kugeln verwun det, deren eine durch die rechte Wange drang und ihm den Unter kiefer nebst den Zähnen zerstörte. ') IX. S. Nr. 2S8.
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