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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.01.1871
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1871-01-18
- Erscheinungsdatum
- 18.01.1871
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- Deutsch
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^övdlioH 8ol>e B«d»k in Wasserburg. liolig, k., Op. 1. Öonesrl-Usrscli k. kkte. 19 selie Buolrb in l-isguitL Oünlliei-, ».. König Wilkelm kreussens lleld. 8oldst«nlisd k. 1 8l. m. kkle. 4 I-euvkart in Leipzig l-euolisrl's llsuswusili. 8eris 1. VV. 4. Ilorsri's Olsviercnn- eerle, Olsvier-Ousrlett.c und Olsvier-Ouinieit k. kkle. ru 4 llsnden besid. von klug» Olrieli. 3 ^ 15 ki-k. 8eri« 3. 0. v. keel- lioven's Violin-'pi-ios und 8eren»den I. kkle. ru 4 llLnden besvb. von llueo Olrieli. 3 ^ 15 8eris 5. 1'. 8cbuber1'8 (lusr- letle s. kOe. ru 4 Moden besrd. von 6. llübsebmsnn. 3 8ene 6. 1'. iZoliukerl's Ouinlelte und Ootett k. kkle. ru 4 llsn- den beeil), von 0. Olriel). 2 ^ 8cl>ol1r, llerrmsnn, Op. 20. 41bumblsller. 12 Olsvierslkklis 1 ^ krütii L VLauri in Ltstttn. llir ebner, kr., Op. 9. Oenrebiider. 12 instruelive Oiavierslücke. «0. 3. 20 öi-k Babr in Otreebt. krosdelet, II. 1., Op. 8. liuide een bei koode kruis. komsnrs k. kkte. 10 öi-k ir. Simroelr in Berlin. Leelboven, 1. v., Op. 20. 8epieN srr. k. kkle. ru 4 llsnden von 1. krissler. 12 ki/k — illusib ru Ooelbe's Lgmonl. Ouvertüre und Lvvisekensele srr. k. kkle. ru 4 Mnden von 1. Lrissler. 14^ ki/k 17. Sinirocll in Berlin lern-r l>U88ek, 1.. Op. 9. kio. 1. 8onsle L-dur k. kkle. 3»L >-k kinrugsmsrseli, keiner, k. kkle. 1 ki-k klsydn, los., 8erensde srr. k. kkte. von 1. krissler. 4s-dur. 1H dl/ Hummel, 1. K., Op. 11. ksvorit-kondo k. kkle. ks-dur. 2 ki-k — Op. 49. Ospriecio k. kkte. k-dur. 4 !>'/ — Op. 55. Os bei!» Osprioeioss. kolscos k. kkte. k-dur. 5 bi-k ülorart, IV. ä., Anleitung, vermittelt rweier IVürkel IVslrer ru eomponiren, 80 viel men will, obne von der Illusib oder Oompo- 8ilion etwas ru ver8leken. 2 öi-k — 12 8inkonien, srr. k. kkte. ru 4 Mnden von kr. liri88ler, mit tkemslisekem Verreickniss. kko. 1. l>-dur. 8^ kt/. dlo. 2. 6-moII. 8 kk-t. öio. 3. ks-dur. 8l4 die. 4. 6-dur (8eklus8kuKe1. 10>L ki-k. kio. 5. v-dur. 7^/r kio. 6. 4-moII. 8^ >'/. >o. 7. l>-dur. 7 K-l. kio. 9. O-dur. 8 8ebubert, kr-, )Ienuolt k. kkte. 1 >-k> — 8inkon>e O-dur, srr. k. kkte. ru klSnden von kr. Kri88ler. 23 IVeber, 0. )1. v., ksrpetuuw mobile su8 der 8onste Op. 24. k. kkte. 4 ki-e tVilbelm, 0., Oie VVsebt sm kbein, k. I 8t. m. kkte. oder k. kkte. sllein. 1 ^ — Der deut8ebe kbein. kstrioti8cl>s8 Oied k. 1 8t. m. kkte. 1 Leoksl in I-eipriß. Krade, 4.d., 8slon8tüebe k. /itber. ükt. 1. 7^ !>'-/ litt 2—5. L 10 ^ Nichtamtlicher Theil. Der erste Preßprozeß unter dem neuen norddeutschen Strafgesetzbuche- Berlin, 10. Jan. Das Kammergericht verhandelte heute seinen ersten politischen Prozeß unter dem neuen Strafgesetzbuch, der mit Freisprechung endete — ein günstiges Omen für die neue Straf rechtsepoche. Angeklagt war der Redacteur des „Gewerk-Vereins", vr. Max Hirsch, wegen Nr. 38 des genannten Blattes vom 18. Sept. v. I., in welcher die Thatsache besprochen ward, daß dem ge fangenen Kaiser Napoleon auf Wilhelmshöhe königliche Leibköche zur Verfügung ständen und daß ihm königliche Ehren erwiesen würden. Der erste Richter erblickte in jener Kritik eine Ehrfurchtsverletzung gegen den König von Preußen und verurtheilte den vr. Hirsch zu zwei Monaten Gefängniß. Tie Oberstaatsanwaltschaft des Kammer gerichts eignete sich die Motive des ersten Richters vollständig an, indem sie in der Kriegsdepesche vom 4. Sept., in welcher der König sagt: „Ich habe ihm Wilhelmshöhe als Aufenthaltsort angewiesen", den Beweis erbracht sah, daß die kritifirten Thatsachen Ausflüsse des persönlichen Willens des Königs Wilhelm seien, und beantragte — in der Erwägung, daß §. j95. des neuen Strafgesetzbuchs das Gefängnißminimum für Majestätsbeleidigung ebenfalls auf zwei Mo nate normirt — die Bestätigung des ersten Erkenntnisses. Der Angeklagte bestritt, bei Abfassung des Artikels die Person König Wilhelm's im Auge gehabt zu haben, denn unzweifelhaft seien die Verfügungen über die Behandlung Napoleon's nicht von dem Könige von Preußen, sondern von dem vollziehenden Organ der ver bündeten deutschen Regierungen getroffen worden, und der Ausdruck „ich" in der Depesche vom 4. Sept. sei nicht geeignet, das Gegen- theil zu beweisen. Der Vertheidiger, Rechtsanwalt Laster, corrigirte zunächst die Oberstaatsanwaltschaft dahin, daß das Strafminimum des §. 95. des neuen Strafgesetzbuchs nicht zwei Monate Gefängniß statuire, sondern dem Richter gestatte, nach seiner Erwägung und ohne Rück sichtnahme auf vorhandene mildernde Umstände bis auf einen Tag Festungshaft herabzugehen. Zur Sache selbst bemängelte er die Verwechselung des gesetzlichen Begriffs der Majestätsbeleidigung mit der tatsächlichen Feststellung seitens der Oberstaatsanwaltschaft. Der incriminirte Artikel kritisire hauptsächlich die beiden Thatsachen, daß Napoleon königliche Leibköche zugeschickt wurden und daß ihm königliche Ehren erwiesen werden; damit, stehe aber die Person des Königs in gar keinem Conner. Denn nirgends sei bisher bewiesen worden, daß wirklich der König selbst jene Anordnungen traf. Der Schriftsteller dürfe nur in dem Sinne beurtheilt werden, in welchem er schrieb. Der Richter müsse also zunächst untersuchen, ob die kriti- sirten Thatsachen wirklich vom Könige ansgingen und ob der Schrift steller dies wußte. Ferner müsse der Richter in Betracht ziehen, daß die Sprache des Artikels weit hinter dem zurückbleibe, was bei der Kunde von der Behandlung Napoleon's auf Wilhelmshöhe selbst in den loyalsten Kreisen geäußert wurde. Gebe nun der Schriftsteller einer so unzweideutig bestehenden Meinung öffentlich Ausdruck, so erweise er damit den Kreisen, für welche er schreibt, einen guten Dienst, und diesen guten Dienst sollte man überhaupt nicht vor den Richter bringen. Der Gerichtshof sprach nach kurzer Berathung unter Aufhebung des ersten Erkenntnisses das Nichtschuldig aus. Der Artikel enthalte allerdings einen scharfen Tadel, aber nur der bezüglichen politischen Maßregeln, ohne sich gegen die Person desKönigs zu wenden. Außer dem sehe das jetzige Strafgesetzbuch eine wirkliche Beleidigung der Person des Landesherrn voraus, nicht eine bloße Ehrfurchtsverletzung. (Dtsch. Allg. Ztg.) Ein oesterreichischer Nachdrucksprozeß vor dem Schwur gericht. Am 9. d. Mts. fand in Prag eine interessante Schwurgerichts verhandlung wegen angeblicher Verletzung des geistigen Eigenthums durch Nachdruck statt. Im Verlag von A. G. Steinhäuser erschien im Mai 1870 eine Broschüre, betitelt: „Die neuesten Fortschritte der Phototypie (Lichtdruck) oder praktische Anleitung mit möglichst wenig Kosten und Apparaten druckfähige Glasbilder zu erzeugen und dieselben mittelst Druck einer gewöhnlichen Satinirmaschine auf Papier be liebig zu vervielfältigen, von A. Mark!". Die Broschüre behandelt nebst der mehrjährigen Methode des HofphotographenHrn. Albert in. 23*
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