Nr. 33 (R. 17) Leipzig, Sonnabend den 8. Februar 1938 1VS. Jahrgang Ani 4. Februar l 9Z6 verschied in Berlin Äerr Oi-.K.c. Max Donnevert Ministerialrat im Reichs- lind Preußischen Ministerium für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung Er gehörte von 1921 bis zu seinem Tode dem Verwaltungsrat und dem Geschäfts führenden Ausschuß der Deutschen Bücherei an und ist ihr in all den Jahren ein treuer Freund und Berater gewesen. Sein Andenken wird bei der Deutschen Bücherei und im Buchhandel weiterleben. Leipzig, den 7. Februar 19Z6 Baur, Vorsteher Amtliche Bekanntmachung der Reichsschrifttumskammer Nr. 107 Überführung der Reichspostreklameobjekte in die private Land Zwischen dem Reichspost-Ministcrium bzw. der deutschen Reichspostreklame G. m. b. H. einerseits und dem Reichsmini sterium für Volksausklärung und Propaganda bzw. der Reichs- schristtumskammcr, dem Wcrberat der deutschen Wirtschaft und dem Reichsvcrband des Adrcß- und Anzeigcnbuchverlags-Ge- werbes, Fachverband der Reichsschrifttumskammer andererseits, schweben Verhandlungen über die Überführung der Branchen- und Ortsscrnsprechbuch-Berlagsobjekte in die private Hand. Die Reichspostrcklamc hat hinsichtlich dieser Werke aus die eigene ver- legerischc Betätigung verzichtet. Zwischen den in Frage kommenden privaten Verlegern und der Reichspostreklame sind daher Ver träge auf Lieferung des amtlichen Telesonadresscn-Matcrials ab- zufchließen (vgl. auch die Veröfsentlichung des Werbcrats der deut schen Wirtschaft betreffend Werbung in Fernsprechverzeichnisscn, abgedruckt in der »Wirtschaftswerbung- Nr. 15/16, 1935). Da die Richtlinien über die Ausgestaltung der Einzelverträge mit der Reichspostreklame noch nicht endgültig sestgelegt sind, z. T. aber mit dem Beginn der Wirtschastswerbung nicht mehr gezögert werden kann, so ersuche ich, die Verträge mit der Reichspost- reklame aus eigene Verantwortung abzuschließen mit der Maß gabe, daß die Ergebnisse der schwebenden Verhandlungen ohne weiteres Gegenstand des Einzelvertrages werden. In Zweiselsfällen ersuche ich, meine Entscheidung einzuholen. Die Verbindlicherklärung eines Einhcitsvertrages gemäß Z 25 der Ersten Durchführungsverordnung zum Reichskulturkammer gesetz (RGBl. I Seite 787) vom I. November 1933 bleibt Vor behalten. Berlin, den 4. Februar 1936. Der Präsident der Rcichsschristtumskammcr I. A.: vr. Heinl. Bund Reichsdeutscher Buchhändler e.V. Ortsgruppe Chemnitz Dis Gründungsfeier der Ortsgruppe findet am 17. Februar, 20.15 Uhr, im kleinen Museumssaal, am Adolf-Hitler-Platz, statt. Im Mittelpunkt des Abends steht der Vortrag von Herrn Prof, vr. Mendt über »Sprache — Schrift — Druck-, hierzu Rezita tionen, gesprochen von Herrn Schauspieler Ronald Werkentin. Das Erscheinen der Mitglieder aller Fachschaftcn der Ortsgruppe ist Pflicht! Chemnitz, den 5. Februar 1936. Otto Koppe, Obmann 121