Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.08.1928
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1928-08-11
- Erscheinungsdatum
- 11.08.1928
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19280811
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-192808117
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19280811
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1928
- Monat1928-08
- Tag1928-08-11
- Monat1928-08
- Jahr1928
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
>s° 186, 11, August 1928, Mitteilungen des Deutschen Verlegervereins, Nr, III, Liefrrungs- und Zahlungsbedingungen I, Angebote und Bestellungen. 1, Preisangaben und Angebote, auch nach dem Ausland, verstehen sich in Reichsmark, Lieferungsmög lichleit bleibt Vorbehalten, Angebote und Lieferungen erfolgen — auch für feste Bestellungen — nur mit dem Vorbehalt des Eigentums gemäß K 455 BGB. bis zu vollständiger Zahlung, Die gelieferte Ware darf vor voller Bezahlung oder vor Einlösung der dafür hinge gebenen Wechsel oder Schecks ohne Zustimmung des Ver käufers weder verpfändet noch zur Sicherstellung über eignet werden, 2, Fehlt Einbrndvorschrist, so werden Romane, Jugendschriften, überhaupt Geschenkwerke gebunden in der einfachsten Ausstattung, sonstige (insbesondere wissenschaftliche) Bücher geheftet geliefert. Geheftet bestellte Exemplare werden gebunden geliefert, wenn nur so lieferbar; soll vorher Rückfrage erfolgen, so muß die Bezeichnung lauten: »nur geheftet«. 3, Für Rücksendungen, die wegen irrtümlicher Be stellung erfolgen, trägt — wenn überhaupt der Verleger die Rücknahme oder den Umtausch bewilligt — der Be steller die Kosten der Hin- und Hersendung, Bei Rück sendungen infolge unrichtiger Lieferung gehen die Kosten der Hin- und Hersendung zu Lasten des Verlegers, II, Versand. 1, Die Gefahr des direkten Versandes trägt gesetzlich der Besteller, Fehlen Versandvorschriften, so kommt der Verleger für den Unterschied zwischen Porto, Fracht oder dem Versand über Leipzig nicht auf. 2, Ausnutzung von Postpaketen erfolgt nur auf besondere Vorschrift des Bestellers, 3, Porto und Auslagen für Fracht- und Expreßgebühren werden dem Besteller belastet, 4, Verpackung wird nicht berechnet, ausgenommen Kisten, Bretter, Rollen u, dgl,, die zu den Selbstkosten berechnet und nicht zurückgenommen werden, Verwer tung am Orte ist vorteilhafter, 5, Reklamationen werden nur innerhalb 14 Tagen nach Empfang der betreffenden Sendung berücksichtigt, III, Zahlungsbedingungen. 1, Soweit nicht durch die Abrechnungsgenossenschaft (BAG) bezahlt wird oder keine besonderen Abmachungen ge troffen sind, wird bar durch Kommissionär oder Post nachnahme geliefert, 2, Bei Lieferung in laufender Rechnung (Ziel konten usw.) muß der Saldo auch ohne Kontoauszug spätestens am 10, Tage nach Ablauf der Rechnungsperiode des Deutschen Verlegervereins. beim Verleger bezahlt sein, Einzellieferungen mit vor geschriebenem Zahlungstermin bleiben davon unberührt, 3, Soweit für etwaige Kommissionssendungen kein Abrech nungstermin vereinbart ist, hat im Zweifelsfall die Ab rechnung aus den Schluß des Kalendervierteljahres zu erfolgen, 4, Soweit Wechsel angenommen werden, geschieht dies nur zahlungshalber. Der Schuldner trägt die Diskontspesen und sonstigen Unkosten. 5, Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Verlags, Für Ansprüche des Verlegers gegen den Abnehmer ist außerdem das Amtsgericht Leipzig ohne Rücksicht auf den Streitwert zuständig, 6, Zahlungsmittel mit veränderlichem Kurs werden zum amtlichen Berliner Mittelkurs am Tage des Eingangs beim Verleger gutgeschrieben, IV, Mahnwesc». 1, Alle Mahnkosten gehen zu Lasten des Schuldners, 2, Nach Ablauf der Fälligkeit werden offene Rechnungsbe träge und Salden durch Postnachnahme oder BAG ein gezogen, 3, Vom Tage der Fälligkeit ab kommen Verzugszinsen in Höhe von 2A über dem Reichsbankdiskontsatz in An rechnung, 4, Geldeingänge werden nicht bestätigt, der Postein lieferungsschein dient als Quittung, V, Durch Ausgabe einer Bestellung an ein Mitglied des Deut schen Verlegervereins werden mangels anderer Verein barungen die vorstehenden Liescrungsbedingungcn seitens des Bestellers ausdrücklich anerkannt; auch verpflichtet sich der Besteller, den Ladenpreis einzuhalten und als Zwischenhändler seine Abnehmer zur Einhaltung des Ladenpreises zu verpflichten, dagegen schleudernde Fir men weder mittelbar noch unmittelbar zu beliefern. Die vorstehenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen des Deutschen Berlegcrvcreins gelten, unter Hinweis auf §8 2 und 15 a der »Buchhändlcrischcn Bcrkehrsordnung«, im Verkehr der Mitglieder des Deutschen Verlegervereins mit den buchhändleri schen Wicderverkäusern, sofern nicht seitens einzelner Firmen besondere Bedingungen vereinbart oder aus den Fakturen er sichtlich sind. Weitere Sonderdrucke dieser Bedingungen sind bei der Ge schäftsstelle des Deutschen Verlegervereins, Leipzig, Platostr, 3, erhältlich. Der Gesamtvorstand des Deutschen Vcrlegervercins vr, G, KilpPe r, 1, Vorsteher, Urheberrechts-Tabellen. Von dem Tabellenwerkzu m Internationalen Recht, das Justizrat vr, Magnus im Verlage von Franz Vahlen, Berlin, herausgibt, ist nunmehr das dritte Heft, enthaltend das Urheberrecht unter Einschluß des V e r l a g s-, P r e ß-, T h e a t e r-, F i l m- und F u n k r e ch t s, erschienen, (XVI u, 328 S, Fol,, ord, RM 32,—,) Das Heft ist ein stattlicher Band, dessen Umfang Zeugnis von der ungeheuren Arbeit ablegt, die der Herausgeber und seine zahlreichen Mitarbeiter, nicht nur aus Deutschland, sondern aus aller Herren Ländern, geleistet haben. Bei den regen Beziehun gen, die glücklicherweise nach Beendigung des Weltkrieges zwi schen den Kulturstaaten der alten und neuen Welt wieder ange- Inüpft worden sind und sich von Jahr zu Jahr besonders auf dem Gebiete des Urheberrechts und der ihm verwandten Gebiete steigern, ist die Zusammenstellung der für dieses Gebiet in den einzelnen Staaten geltenden innerstaatlichen Bestimmungen und internationalen Abmachungen auch sür jeden Verleger von aller größter Bedeutung. 14 Welchen Umfang die Gesetzgebung wie die zwischenstaat liche Regelung erlangt hat, kann man durch einen Vergleich mit dem Werke des gerade in dieser Beziehung bahnbrechenden, leider verstorbenen Professors vr, Ernst Röthlisberger, Bern, »Der interne und der internationale Schutz des Urheber rechts in den Ländern des Erdballs« entnehmen, das 1914 in dritter Auflage im Verlage des Börscnvcreins erschienen ist. Während sich Röthlisberger aber in der Hauptsache nur aus die Darstellung der Gesetzgebung über Urheberrecht und die das Ur heberrecht betreffenden internationalen Verträge beschränkt, um saßt das neue Werk auch das Gebiet der mit dem Urheberrecht zusammenhängenden Rechte, wie Verlags-, Presse-, Theater-, Film- und Funkrecht, Besonders das Film- und das Funkrecht nehmen eine sich mehr und mehr steigernde Bedeutung in An spruch, Der Bearbeitung ist der Stand der Gesetzgebung, Recht sprechung und Literatur vom 1, April 1928 zugrunde gelegt. Die Schnelligkeit der Rechtsentwicklung auf diesem Gebiet wird freilich eine dauernde Beobachtung der Rechtsprechung, Lite-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder