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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.01.1936
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1936-01-07
- Erscheinungsdatum
- 07.01.1936
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1936
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Auswahl und Spende guter deutscher Bücher. Die Winterhilfsspende des deutschen Schrifttums ist dem deut schen Buchhandel berufsständische Pflicht und Ehre! Ich bin überzeugt, daß alle in der Fachschast Handel zusammengeschlosienen Mitglieder der Reichsschrift tumskammer den tiefen Sinn des Opfers der Duchspende erfaßt haben und tatkräftig mithelfen zu ihrem Gelingen. Der deutsche Buchhändler soll und wird an der Tat des geistigen Deutschlands, der ersten Winter hilfs-Buchspende, hervorragenden Anteil haben: Das deutsche Buch - dem deutschen Volk! Leipzig, den 6. Januar iyz6 Hermann-Lion Sippel, Fachschaftsleiter * Gau Lübeck-Mecklenburg Nach Verabredung mit der Amtsleitung des Amtes für Volkswohlsahrt (NSV), Kreisamt Rostock-Stadt, find alle Spen den aus dem Bereiche des Gaues Lübeck-Mecklenburg Post- und zustellfrei an folgende Anschrist zu senden: NSDAP, Amt für Volkswohlfahrt, Kreisamt Rostock-Stadt, Rostock, Friedrich-Franz- St ratze 87. Jede Sendung, die auch eine vom Ortsobmann zusammen gestellte Sammelsendung sein kann, muh autzen und innen den deutlichen Vermerk »Winterhilfsspende der Reichsschrifttumskam- mer» tragen. Ich fordere alle Bundesmitglieder im Bereiche unseres Gaues auf, sich schnell und tatkräftig für die Winterhilssspende der Reichsschrifttumskammer einzusetzen. Rostock, den 3. Januar 1936 Bormann, Gau-Obmann Bund Reichsdeutscher Buchhändler e. V. Einziehung der Mitgliedsbeiträge für die Fachschaft der Angestellten Es besteht Veranlassung, nochmals auf die Pflicht der Mitglieder in den Fachschasten Verlag, Handel, Zwischenhandel und Leihbücherei hinzuwsisen, die Beiträge für die buchhändlerischen Angestellten ihrer Firmen unmittelbar nach Abzug vom Gehalt an die Fachschaft der Angestellten abzuführen. Ich bringe daher den Wortlaut meiner im Börsenblatt Nr. 200 vom 29. August 1935 veröffentlichten Anordnung vom 8. August 1935 sowie die Beitragstabelle für die Fachschaft der Angestellten nochmals in Erinnerung. Auf Grund des 8 7 Abschnitt d) Ziffer 3 der Satzung des Bundes Reichsdeutscher Buchhändler gebe ich fol gendes bekannt: Die Mitgliedsbeiträge, die die von der Fachschast Angestellte im Bund Reichsdeutscher Buchhändler erfaßten an- gestellten Buchhändler monatlich im voraus zu entrichten haben, sind wie die Beiträge der übrigen Mitglieder des Bundes Pflichtbeiträge. Zur Vereinfachung und Verbilligung der Beitragseinziehung bei der Fachschast Angestellte ordne ich mit sofortiger Wirkung an, daß der Betriebsführer die Mitglisdsbeiträge monatlich vom Gehalt abzusetzen und für seine von der Fachschast erfaßten Gefolgschaftsmitglicder (Inhaber des Ausweises kl oder des vorläufigen Ausweises) geschlossen auf das Postscheckkonto der Fachschast Angestellte Berlin 251 67 zu überweisen hat. Betriebs-Abrechnungsbogen hierfür sind von der Reichsgeschäftsstelle der Fachschaft Angestellte, Berlin W 35, Am Karlsbad 24, zu beziehen, soweit es sich um Betriebe mit vier oder mehr Angestellten handelt. Betriebe mit nur drei oder weniger Angestellten überweisen der Einfachheit und Kostenersparnis wegen die Mitgliedsbeiträge ohne Betriebs abrechnungsbogen. In diesem Falle genügt auf der Rückseite des Einzahlungsabschnittes die Angabe von Ausweis nummer und Namen des Mitgliedes, ferner der Monat, für den die Einzahlungen bestimmt sind und die Höhe des Betrages. Die Anordnung bezieht sich nur aus das festangestellte Personal, Aushilfskräfte — soweit sie nicht über die Dauer von drei Monaten hinaus beschäftigt werden — haben selbst für Abführung der Mitgliedsbeiträge zu sorgen. Beitragstabelle Monats- Aus Antrag ermäßigter Beitrag beim beitrag 3. Kind 4. Kind 6. Kind 6. Kind Lehrlinge —.50 Ausgest. Erwerbs!. —.20 —.20 —.20 —.20 —.20 Bis 50 RM —.60 —.60 —.60 —.60 —.60 61—100 RM 1.20 1.10 1 — -.85 —.76 101—150 NM 2.— 1.80 1.60 1.40 1.20 151-200 RM 2.70 2.45 2.20 1.90 1.65 201-300 RM 3.80 3.45 3.05 2.70 2.30 301—400 RM 5.30 4.80 4.25 3.76 3.20 über 400 RM 7.— 6.30 5.60 4.90 4.20 Mitglieder mit drei oder mehr minderjährigen Kindern erhalten nur auf Antrag gegen Vorlage der Steuerkarten eins Ermäßigung der Beiträge von je 1V v. H. jür das dritte und folgende Kind. Der Mindestbeitrag beträgt jedoch nicht weniger als RM 0.80 im Monat. Die Beiträge sind unter Angabe von Namen, Anschrift und Nummer des Ausweises kl pünktlich bis zum 10. jedes Monats aus das Postscheckkonto Berlin 2SI V7 der Fachschast der Angestellten im Bund Reichsdeutscher Buchhändler zu überweisen. Leipzig, den 31. Dezember 1935 Baur, Vorsteher
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