Nr. 5 (R. 3) Leipzig, Dienstag den 7. Januar 1836 103. Jahrgang Mnterkttfsspende des deutschen Schrifttums Mitteilung der öelckäftsstelle des Sundes Neicksdeutlcker Suckkändler Durch die Aufrufe des Präsidenten der Reichsschrifttumskammer und des Vorstehers des Bundes Reichsdeutscher Buchhändler wird jedes Mitglied der Reichsschrifttumskammer, ganz gleich ob geistiger Schöpfer eines Werkes, ob sein Hersteller oder Verteiler, ob freischaffender Künstler, Unternehmer oder Angestellter, aufgefordert, nach bestem Können für die lesehungrigen Volksgenoffen gute Bücher dem Winterhilfswerk zu überweisen. Ob jemand aus dem Bestand seiner eigenen Bücherei, aus Lager oder Laden abgibt oder die Bücher für die Schenkung erwirbt: stets seien es gute Bücher, keine Ladenhüter, keine langweiligen veralteten Schmöker. Unterhaltende Bücher neben belehrenden, Bildwerke und Gebrauchsschriften für Haus, Hof und Beruf sind ebenso willkommen wie die Schriften über die Bewegung, die Kampfzeit und das neue Reich. Es wird dafür gesorgt werden, daß jedes gute Buch seinen rechten Leser findet; diese Arbeit übernimmt das Winterhilfswerk nach besonderem Plan. Unsere Aufgabe ist, zu sammeln! Alle Buchhandlungen sind Sammelstellen. Sie leiten die Spenden entweder an die vom Landes leiter der Reichsschrifttumskammer eingerichteten Gau-Sammelsiellen oder an die Haupt-Sammelstellen weiter. Diese Haupt-(Reichs-)Sammelstellen sind: in Leipzig die Besiellanstalt, Platostr. ia in Berlin die Bestellansialt, Buchhändlerhof 2 in Stuttgart die Firma Koch, Neff L Oetinger. Nach den Ausführungsbestimmungen der Reichsschrifttumskammer vom 12. Dezember 1935 haben die Landesletter der Kammer und die Gauobleute des Buchhandels Sammelstellen bekanntgegeben; die fehlenden Gaue holen die Bekanntmachung nach. Ende Januar müssen die Sammlungen abgeschlossen sein. Die Gaue stellen den Eingang der Spenden nach Zahl, Gewicht und ungefährem Verkaufswert fest und melden das Ergebnis dem Bund bis zum 10. Feb ruar iyz6. Widmungen und andere Eintragungen der einzelnen Spender sollen die gesammelten Werke nicht enthalten, doch soll solch ein Geschenkvermerk kein Grund zur Zurückweisung sein. Bevor die Bücher an die Beschenkten gelangen, erhalten sie ein Widmungszeichen der Reichsschrifttumskammer. Leipzig, den 6. Januar 1936 l)r. Heß * Aufruf der faclisckaft Handel im Sund Neicksdeutsclier Suctikändler Die Winterhilfsspende des deutschen Schrifttums ist in vollem Gange. Erstmalig im dritten Winterhilfs werk des deutschen Volkes wird neben den Millionenbeträgen an Geldspenden und Sachwerten für das leib liche Wohl die Buch spende den hungernden und frierenden Volksgenoffen die erforderliche seelische Hilfe bringen. Die Winterhilfs-Buchspende muß und wird ein voller Erfolg sein; sie wird zugleich Zeugnis ablegen vom Opfersinn aller Mitglieder der Reichsschrifttumskammer, die den Aufruf ihres Präsidenten unverzüg lich wetteifernd in die Tat umsetzen. Wir wollen allen Volksgenossen, denen ein durch frühere Mißwirtschaft verschuldetes Geschick den Kauf eines Buches verwehrt, verhelfen zur langentbehrten geistigen Nahrung und zum freudebringenden Besitz unvergäng lichen wertvollen deutschen Schrifttums! Der deutsche Buchhändler wird in Erkenntnis der Werbewirkung für das deutsche Buch jeder nach seinen Kräften richtig opfern. Opfern für den deutschen Buchhändler heißt: Nicht Almosen-Abgabe minderwertiger unverkäuflicher Ladenhüter aus vergangener Zeit, sondern bewußte 17