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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.01.1936
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- 1936-01-04
- Erscheinungsdatum
- 04.01.1936
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- Deutsch
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Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel 1. Tie überschußrechnung. u) 1. Jahr: Ausgaben sllr Waren RM 40 000 Einnahmen durch Verkauf der Waren . RM 80 000 V - rIu st RR! 10 000 b> 2. Jahr: Ausgaben RM — Einnahmen durch Verkauf der anderen Warenhälfie RM 30 000 scheinbarer Gewinn RM 80 000 Setzen wir nun von dem Ergebnis des zweiten Jahres das Ergebnis des ersten Jahres ab, so haben wir aus dieser Zeitspanne den wirklichen Gewinn von RM 20 000. 2. Die Buchführung. a> 1. Jahr: Anfangsvermögen NM 40 000 Enbvermögen: Bargeld RM 80 000 -st Warenbestand . . NM 20 000 RM 50 000 Gewinn RM 10 080 d) 2. Jahr: AnsangSvermögcn: wie das Endvermögen des 1. Jahres RM 50 000 Endvermögen: -st Geldbestanb . . . RM 80 000 -st Einnahme . . . RM 30 000 RM «0 000 Gewinn RM 10 000 Rechnen wir das Ergebnis beider Jahre zusammen, so ergibt sich auch hier das gleiche Ergebnis wie zu 1) bei der Uberschuß rechnung. Wesentlich andere Ergebnisse treten ein, wenn der Steuer pflichtige von der einen Gewinnermittlungsart zur anderen über geht, also von der Überschußrechnung zu der Buchführung bzw. dem Bermögensvergleich, einmal deshalb, weil jede dieser Ge- winnermittlungen zu verschiedenen Ergebnissen führen und dann auch die Zusammensetzung des Anfangsvermögens in der Eröff nungsbilanz einen verschiedenen Einsluß auf die Gcwinncrmitt- lung des ersten Buchführungsjahres ausübt, denn dieses Anfangs- Vermögen korrigiert gewissermaßen den Übergang von der einen zur anderen Ermittlungsart. Hier folgen hinsichtlich der Zusam mensetzung des Ansangsvermögens verschieden gelagerte Fälle, die den besten Einblick in die verzwickten Verhältnisse gewähren. 3. ü) 1. Jahr: es ergibt sich hier das gleiche Bild wie zu 1a> also Verlust von .... RM 10000 bj 2. Jahr: wie der Bermögensvergleich zu 2d> also G e w i n n von RM 10 000 Würde man hier den Ausgleich wie zu den Beispielen 1 und 2 vor nehmen, so ergäbe sich insgesamt überhaupt kein Gewinn, aber auch kein Verlust, während in Wirklichkeit doch ein Gewinn von RM 20 000 vorhanden sein muß. Und würde der Steuerpflichtige nur nach dem Ergebnis des zweiten Jahres versteuert werden, weil das vorhergehende Jahr veranlagungsgemäß schon erledigt ist, so würde er nur die Hälfte des wirklichen Gewinns zu versteuern haben. Der wirkliche Gewinn kommt dadurch zum Vorschein, daß zunächst zwar der Ausgleich gesucht wird, in diesem Falle also der Verlust vom Gewinn in Abzug gebracht wird, dann aber der Warenbestand im Anfangsvermögen der Eröffnungsbilanz hinzu geschlagen wird. In diesem Beispiel dreht es sich demnach lediglich um den Warenbestand. In dem folgenden Beispiel wird angenommen, daß die Ware beim Verkauf nicht voll bezahlt wird und daß deshalb aus dem Verkauf Forderungen entstehen; es findet hier gewissermaßen eine Umschichtung des Vermögens statt. Würde, wie in den vorher gehenden Fällen, im ersten Jahr nur die Hälfte des Warenbestan des verlaust, von dem Umsatz wieder nur die Hälfte bar bezahlt, für die andere Hälfte aber Kredit gegeben werden, sodaß dasür die Forderungen entstehen, so ergibt sich folgendes Bild: 4. »1 1. Jahr: Ausgaben für Warenbeschassung NR 40 000 Einnahme» aus dem Verkauf NR 15 000 aus der Uberschußrechnung — Verlust RM 25 000 d, 2. Jahr: Ansangsvermögen: Bargeld . . . RM 15 000 -st Forderungen. RM 15 000 -st Warenbestand NR 20 000 RM 50 000 Endvermögen: Forderungen . RM 15 000 -st Bargeld . . RM 45 000 RM «0 000 bei dem Bermögensvergleich — Gewinn RM 18 000 Würden wir hier das Ergebnis beider Jahre zum Ausgleich brin gen können, so ergäbe sich ein Gesamtverlust von RM 15000, was natürlich nicht stimmen kann und womit das Finanzamt vielleicht auch nicht einverstanden sein, vielmehr wie folgt rechnen würde: Von dem Gewinn wird zunächst der Verlust des Vorjahres ab gesetzt und dann die Forderungen und der Warenbestand hinzu geschlagen, dann kommt wieder der wirkliche Gewinn von RM 20 000 aus den beiden Jahren zum Vorschein. Der nun folgende Fall nimmt das Vorhandensein von Schul den an, und zwar hat der Gewerbetreibende nur RM 20 000 Eigenkapital, während er sich weitere RM 20000 von einer Bank oder sonstwoher geborgt hat; aber er kauft auch hier wieder von dem Gesamtgeld sür RM 40000 Waren ein. Das Bild ist dann folgendes: 5. a) 1. Jahr: Ausgaben sür Warenbeschassung ...... RM 48 OM Einnahmen aus dem Verkauf RM 80 080 aus der Überschußrechnung — Verlust RM 10 000 b) 2. Jahr: ' Ansangsvermögen: Bargeld aus Einnahmen . . RM 80 000 -st Warenbestand RM 20008 RM 50 000 — Schulden RM 20 000 RM 30 000 Enbvermögen: Bargeld RM 80000 -st Einnahmen ...... RM 88880 Bargeld insgesamt . . . . RM «O OllO — Schulden RM 20 000 RM 40 000 beim Bermögensvergleich ^Gewinn RM 10 000 Wenn wir hier den Ausgleich suchen, so ergibt sich weder ein Ge winn noch ein Verlust, also 0, dazu wird der Warenbestand mit RM 20 000 im Anfangsvermögen hinzugerechnet, sodaß der wirk liche Gewinn von RM 20 000 erscheint. Dadurch wird offenbar, daß Schulden, die reine Geldschulden sind, auf den Übergang keinen Einsluß haben. Anders ist es mit den Warenschulden; diese beeinflussen schon bei der überschußrechnung das Ergebnis zu ungunsten des Steuerpflichtigen, deshalb kommt diesem Fall be sondere Bedeutung zu. Wir nehmen zwar wieder an, daß der Steuerpflichtige den ganzen Warenposten in Höhe von RM 40 000 bei Eröffnung des Geschäfts kauft, aber daß er nur RB! 15 000 Eigenkapital hat, Fremdkapital nicht ausnehmen, sondern einen Teil der gekauften Waren, nämlich RM 25 000 bei seinen Lieferan ten schuldig bleiben will. Dann ergibt sich sür den Übergang folgendes Bild: 0. uj 1. Jahr: Ausgaben für den Warencinkauf NM 15 000 Einnahmen aus dem Warenverkauf RM 30 000 aus der Überschußrechnung — Gewinn RM 15 MO d> 2. Jahr: Anfangsvermögen: Warenbestand RM 28 OM -st Bargeld aus dem Vorjahr RM 30 080 RM 50 000 — Schulden RM 25 000 RM 25 000 Endvermögen: Bargeld aus Einnahmen . . NM 08 080 — Schulden <Waren) . . . RM 25 MO RM 35 OM bei dem Vermögensvergleich — Gewinn NM 10 008 In diesem Falle würde der Steuerpflichtige RM 5000 Gewinn mehr versteuern müssen, als tatsächlich entstanden sind. Auch hier würde das Finanzamt rechnen: Gesamtgewinn in den beiden Jahren RM 25 000, abzüglich Warenschulden RM 25 000, zu züglich den Warenbestand in Höhe von RM 20 000 — wirklicher Gewinn von RM 20000. So gut wie in den Beispielen 3—5 bei der übergangsrcch- nung Scheinverluste entstehen, so entstehen im Falle 6 Schcin- gewinne. Die rein rechnerische Ermittlung des Wirtschaftsergeb- ntsses am Schluß des ersten Buchführungsjahres wird also das Finanzamt nicht ohne weiteres anerkennen, sondern es wird das steuerliche Ergebnis zu erfassen suchen und in der Art verfahren, wie hier an den verschiedenen Möglichkeiten in den Beispielen 3—6 gezeigt worden ist. Insbesondere wird es sich immer sür die Zu-
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