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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.10.1933
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1933-10-14
- Erscheinungsdatum
- 14.10.1933
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- Deutsch
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X« 240, 14. Oktober 1933. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn Buchhandel. und jede Gemeinschaft mit ihr ablehnen. Darüber hinaus haben sie mehrfach öffentlich erklärt, daß sie sich jeder politischen Äuße rung im Auslande enthalten werden. Da die Voraussetzungen, die zu einer solchen berechtigt schar fen Stellungnahme seitens der Reichsstelle führten, sich als hin fällig erwiesen, können wir den Vorwurf des geistigen Landes verrats nicht mehr aufrechterhalten. Die Reichsstelle steht aber nach wie vor in keiner Weise hinter der geistigen und literarischen Haltung der angeführten Autoren. Aus der Arbeit der Geschäftsstelle. (Zuletzt in Nr. 108 vom 11. Mai 1933.) Ersatzleistung der Post bei Verlust von Kreuzbändern mit Nachnahme. Beim Börsenverein sind verschiedene Klagen über Verlust von Nachnahmesendungen emgegangen, die uns veranlaßt haben, mit der Oberpostdirektion Leipzig zu verhandeln. Da der Nachnahmebetrag nicht als Wertangabe gilt, lehnt die Postverwaltung bei dem Verlust von Kreuzbändern mit Nach nahme eine Ersatzleistung ab. Zu unterscheiden ist zwischen dem Verlust der Kreuzbänder selbst und der Nichtauszahlung des ein- gezogenen Rachnahmebetrages. Nach unseren Feststellungen sind Verluste von Kreuzbändern mit Nachnahme äußerst selten vorge kommen und deshalb erübrigt sich eine Änderung der geltenden Bestimmungen über die Beförderung und Ersatzleistung solcher Sendungen. Dagegen ist eine Nachprüfung der Vorschriften in bezug auf die Haftung der eingezogenen Beträge erwünscht. Die Post macht die Ersatzleistung davon abhängig, ob der Betrag ordnungsmäßig oder nicht ordnungsmäßig eingezogen ist. Unseres Erachtens müßte die Postverwaltung dann den Schaden tragen, wenn nach- gewicsen wird, daß der Betrag einem Postbeamten bei Aushändi gung der Nachnahme gezahlt wurde. In das Postgesetz müßte ein Zusatz ausgenommen werden, nach welchem in derartigen Fällen eine Regelung zugunsten des Absenders nach billigem Ermessen zulässig sein soll. Aus dem uns von unseren Mitgliedern zugegangenen Ma terial war zu ersehen, daß unehrliche Angestellte des Absenders es verstanden haben, die eingezogenen Beträge in ihre Hände zu leiten. Angestellte, die mit der Fertigstellung der Nachnahme be auftragt waren, haben die Postanweisung oder Zahlkarte über den eingezogenen Betrag anstatt auf die absendende Firma auf sich selbst oder auf eine Deckadresse ausgestellt. Dem Empfänger wurde die Nachnahmesendung regelmäßig zugestellt und der Be trag wurde auch ordnungsmäßig eingezogen, aber nicht der zum Empfang berechtigten Firma übersandt, sondern dem Betrüger. Zur Beseitigung dieser Nachteile hatten wir angeregt, die Be amten anzuweisen, bei der Annahme von Nachnahmen die Übereinstimmung der Anschriften auf den Postanweisungen bzw. Zahlkarten mit der Adresse des Absenders sestzustellen. Die Ober postdirektion Leipzig hat erwidert, daß der Annahmebeamte nur zu prüfen habe, ob die Nachnahmepostanweisungen oder Zahl karten überhaupt ausgefüllt sind. Die Prüfung erstrecke sich aber nicht daraus, ob auch die Anschrist des Berechtigten zutreffend an gegeben ist. Nach Z 21, Abs. 3 letzter Satz der Postordnung ist der Absender dafür verantwortlich, daß der Empfangsberechtigte in den von ihm ausgefüllten Postanweisungen und Zahlkarten richtig angegeben ist. Der Absender muß daher in fei- nem Betrieb durch geeignete Vorkehrungen sicher st eilen, daß Postanweisungen und Zahl karten mit richtiger Anschrist eingeliefert werden. Zentralisierung des Einkauss von Büchern und Zeitschriften. Wir nehmen Bezug auf unsere Mitteilung im Börsenblatt Nr. 108 vom 11. Mai d. Js. Aus den uns von den Landesmini sterien zugegangenen Antworten auf unsere Eingabe geht hervor, daß eine Zentralisierung des Einkauss von Büchern und Zeit schriften entgegen den in Buchhandelslreisen geäußerten Befürch tungen nicht beabsichtigt ist. 788 Sonstige Eingaben des Biirsenvercins. Von den Eingaben, die der Börsenverein in letzter Zeit an die verschiedensten Stellen richtete, möchten wir folgende hervor- hebcn: 1. Der buchhändlerische Vertrieb durch verschiedene Partei stellen der N.S.D.A.P. veranlaßte uns, bei den maßgebenden Stellen vorstellig zu werden. 2. Gegen die Absicht einer Reichsbahndirektion, ihre Beamten aus Grund von Sammelbestellungen beim Verlag mit Büchern zu versorgen, haben wir Einspruch erhoben. Es wurde uns zu gesagt, daß die Bezüge über verschiedene Buchhandlungen getätigt werden kollen. 3. Das Deutsche Hygiene-Museum forderte zur Subskription auf ein Taselwerk über »Vererbung — Rassenkunde — Rassen pflege- auf. Es wurde darauf hingewiesen, daß alle Bestellungen von Schulen, die über den Reichsausschuß für Hygienische Volks belehrung, Berlin, geleitet würden, auf Grund von Zuschußmit teln, die der Reichsausschuß zur Verfügung stellen wolle, mit einer Preisermäßigung von 50°/° ausgeführt würden. Wir haben den Reichsausschuß gebeten, dafür Sorge zu tragen, daß die Zu schüsse auch auf diejenigen Bestellungen von Schulen gewährt würden, die durch den Buchhandel gehen. Leider ist unser Er suchen abgelehnt worden. Aus Gründen der Überprüfung der Bestellungen sei es nicht anders möglich, als die Zuschüsse des Reichsausschusses nur dann zu geben, wenn die Bestellungen über den Reichsausschuß erfolgten. Es bleibe den Schulen nach wie vor unbenommen, Bestellungen durch Buchhandlungen aufzugeben. Hundertjahrfeier des Vuchhandlungs- Sehilfen'Dereins zu Leipzig. In den Tagen vom 7. bis 9. Oktober 1933 beging der Buchhand- lungs-Gehilfen-Verein zu Leipzig die Feier seines hundertjährigen Bestehens. Der erste Tag wurde zum Gedächtnis der im Weltkriege ge fallenen Mitglieder durch Schmückung des Gefallenen-Denkmals vor dem Buchhändlerhaus und durch Kranzniederlegung auf den Gräbern um den Verein verdienter Mitglieder eingeleitet. Abends fand im Buchhändlerhaus ein Begrüßungsabend und Kommers statt, zu dem der Vorsteher neben den Mitgliedern eine große Anzahl Vertreter auswärtiger Gehilfen-Vereine begrüßen konnte. Von den Damen des Festausschusses wurde ein geschmackvolles Tischbanner überreicht, mit dem Wunsche, daß die Mitglieder sich in alter Treue um dieses Banner scharen möchten. Am Sonntagvormittag folgte im großen Saale des Buchhändler hauses der Festakt. Feierlich grüßten die deutschen Fahnen und das Vereinsbanner mit dem Hakenkreuzband in den festlich geschmückten Saal herab. Nachdem das Genzel-Quartett die Feier eingeleitet hatte, begrüßte der erste Vorsteher, Prokurist Max Fischer, die erschienenen Vertreter der Staats- und städtischen Behörden, die buch händlerischen Verbände und Vereine und alle sonstigen Ehrengäste, Mitglieder und Freunde des Vereins. Er schilderte in seiner Fest rede das Verwachsensein des Vereins mit dem kulturellen Leben Leipzigs und gedachte der Gründer Eduard Avenarius und Otto August Schulz. Den Heimgegangenen und den im Weltkrieg gefallenen Mitgliedern widmete er Worte dankbarer Erinnerung. Auf drei Generationen Leipziger Buchhandlungsgehilfen könne der Verein nunmehr zurückblicken. Tausenden von Buchhandlungsgehilfen habe er eine fachliche Fortbildung ermöglicht, den Notleidenden, Witwen und Waisen tatkräftige Hilfe angedeihen lassen und in ernsten und heiteren Stunden den Zusammenhalt gepflegt. Innerlich gefestigt trete der Verein in sein zweites Jahrhundert ein zugleich mit dem Ge löbnis, an seinem Teil mitzuwirken am Aufbau des Vaterlandes und der deutschen Volksgemeinschaft. Am Schlüsse seiner Ansprache gab der Vorsteher von dem Beschluß der letzten Hauptversammlung des Vereins Kenntnis, wonach der erste Vorsteher des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig, Herr Vr. Friedrich O l d e n b o u r g in München, der erste Vorsteher des Vereins der Buchhändler zu Leipzig, Herr AntonHiersemann- Leipzig und der Buchhändler Herr Carl Morgen st ern in Leipzig zu Ehren mitgliedern ernannt worden sind. Den Mitgliedern Max Leh mann, Johannes Schmidt und Max Sickert, die dem Verein über fünfzig Jahre angehören, überreichte er namens des Vorstandes die zur Jahrhundertfeier gestiftete goldene Ehrennadel. Nach dem Vortrag eines Streichquartettsatzes von Haydn eröffnete Herr Kreishawptmann Dönicke die Reihe der Beglückwünschungen. Er sprach auch im Auftrag des sächsischen Kultusministers Hartnacke und des Wirtschaftsministers Lenk, die regsten Anteil an der kulturel-
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