X- 302, 28. Dezember 1932. Künftig erscheinende Bücher. Börsenblatt s. d. DtlchnBuchhandcl. S171 In Kürze erscheinen: Das Weingesetz vom rs. Juli zc,30 ncbft dcx Verordnung zur Ausführung des wciugesctzcs vom fh. 7iu>, ;y3r und ergänzendem Anhang. Mit Erläuterungen von Justizrat Ludwig Sinsheimer Rechtsanwalt in Grünstadt (Pfalz) Etwa rdc> Seiten kl.-§°. Leinenbano etwa RM S.^ö Nachdem die langcrwartctc» Ausführungsbestiinmungen ;»m wemgesetz endlich erschienen und vor kurzem in Lrast ge treten sind, ist eine zuverlässige und allgenieinverständliche Romnicntierung des Gesetzes, die auch diese umfangreichen und wesentlichen Ausführungs-Bestimmungen mit umfaßt, für alle am Weinbau und weinhandel beteiligten Äreise dringend notwendig. Die hier angekündigte „rote" Ausgabe bietet ausführliche Erläuterungen aus der 8edcr eines auf diesem Gebiet besonders erfahrenen Praktikers und berücksichtigt die neuesten Entscheidungen. Eine über die Ent wicklung des wemgcsetzes und seine Änderungen in knapper 8orm unterrichtende Einleitung sowie ein ausführliches Sachverzeichnis ermögliche» rasche Orientierung über alle 8tagen. Allen Weingutsbesitzern,Winzern,Weinhändlern, wcinkommissionären, Winzervereinigungen und ihre» Vorstandsmitgliedern ebenso deren Rechtsberatern wird diese handliche und billige Ausgabe sehr willkommen sein. Gesetz über dte Venerundung des Personen standes und die Gbeschliekung Mit Einleitung, El läntcrungcn lind Sachverzeichnis von Dr. Kurt Emig Regierungsrat am Bezirksamt Lichtcnfcls Etwa rso Seiten kl.-«°. Leincnband etwa RM S.L0 8ür das Personenstandsgesetz fehlte bisher eine Ausgabe, die das Gesetz an Hand der Rechtsprechung und unter Berück sichtigung der wesentlichsten Ausführungsbcstimmungen bei mäßigem Umfang und Preis kurz und doch aus reichend erläutert. Die neue Ausgabe der „roten Sammlung" bietet eine i» knapper, sehr übersichtlicher 8orm ge haltene allgemcinverständliche Erläuterung aller Zweifelsfrage». Von besonderem wert ist die Berücksichtigung der Ausführungsbestimmungen der Länder Preußen, Bayern, Sachsen, Württemberg, Baden und Thü ringen, und da unter diesen die jeweils gültige» nicht immer leicht festzustellen sind, wird die hier gebotene zuverlässige Zusammenstellung der Praxis besonders willkommen sein. Abnehmer sind m erster Linie die Standesämter und ihre Aufsichtsbehörden. Kommentar zue bäuerischen Wertzuwachssteuer von Dr. Norbert Rothstein Rechtsanwalt i» Nürnberg Etwa rjd Seite» Leinenband etwa RM 6.30 Mit dem hier angekündiglen Lommentar eines mit der Materie besonders vertrauten Juristen wird das von der Praxis seit langem benötigte über knappe Anmerkungen hinausgehende ausführliche Erläuterungsbuch vorliegcn. Unter Verzicht auf rein theoretische Darstellungen sind in klarer weise die maßgebliche» Rcchtsgrundsätze herausgcarbeitet und durch ein überaus reiches Entscheidungsmaterial illustriert. Es wird kaum eine zuwachs steuerrechtliche 8l>rge gebe», für die der Benutzer nicht wenigstens eine Handhabe zur Lösung findet. Da cs sich gerade bei dieser Steuer oft um sehr hohe Vermögensinteresse» handelt, wird der Roinmcntar bei den mit der Zuwachssteuer befaßten Verwaltungsbehörden (Stadt- und Gemeinderäten usw.) sowie bei Rechtsanwälten, Steuerberatern und T> euhandgesellschafte», aber auch bei Haus- und Grundbesitzervereine», Grundstücks gesellschafte» und größeren Baufirnien guten Absatz finden können. L. K. Vetk'sche Verlagsbuchhandlung München