235, 7. Oktober 1932. Künftig erscheinende Bücher. «»,ienbl°»i. d.D,i»n«„«b»»d-l. 4303 In den nächsten Tagen gelangt zur Ausgabe: Bürgersteuer Bürgersteuerverordnung 1932 und Bürger steuerverordnung 1933 nach der Verordnung des Reichspräsidenten vom 4. September 1932 mit Durchführungsbestimmungen erläutert von Ministerialdirektor Vs. SovNKMtt S06 und Ministerialrat M. SUfvet» KkeWalV im Preuß. Finanzministerium NM 2.— Aus der vielseitigen Verordnung des Reichs präsidenten vom 4. September 1932 ist in dieser Schrift die Bürgersteuer selbständig behandelt und von sachkundiger Seite eingehend und maß geblich erläutert worden. Es sind nicht nur die Reichsdurchführungsbestimmungen zur Bürger steuer 1933 vom 28. September 1932, sondern auch die wichtigen preußischen Ergänzungsbestim mungen vollständig berücksichtigt. Das Buch wird sich als unentbehrlich erweisen für Behörden (Gemeindebehörden, Finanzämter), für die Steuerpflichtigen und insbesondere die Arbeitgeber (Lohnbüros) sowie für die Wirt schaftsvertretungen. II Da die Bürgersteuer 1932 schon im Oktober zur Erhebung gelangt, empfiehlt es sich, den I Vertrieb ungesäumt aufzunehmen. Im Druck befindet sich: Kommentar zur Verordnung des Reichspräsidenten zur Belebung-er Wirtschaft vom 4. September 1932 Steuergutscheinverordnung für Steuerzahlungen und Mehrbeschäftigung Verordnung zur Vermehrung und Erhaltung der Arbeit (Tariflockerungsverordnung) mit Durchführungsbestimmungen erläutert von vr. Seemann Sog Ministerialdirektor im Preuh. Finanzministerium, Stellv. Reichsratsbevollmächtigter Etwa NM 3.- Außer den steuerlichen Vorschriften haben die lohnpolitischen Bestimmungen von sachkundiger Seite eine eingehende Bearbeitung erfahren. Da bei ist besonderer Wert gelegt auf das Reben einanderstellen der Beschäftigungsprämie nach der Steuergutscheinverordnung und des Lohnunter- schreitungsrechtes nach der TariflVO. Von den sonstigen mehr formalen und verwaltungstechnischen Bestimmungen der Notverordnung haben beson dere Bearbeitung die für den Hausbesitz wich tigen Bestimmungen über die Zuschüsse zu Znstand- sehungsarbeiten usw. gefunden. Das Buch ist vor allem von Wert für Behörden (Finanzämter usw.), Berufsvertretungen (In dustrie- und Handelskammern, Handwerkskammern und Landwirtschaftskammern), die gesamten Wirt schaftskreise: Industrie, Handel, Landwirtschaft, Hausbesih, Gewerkschaften usw. > Die vorstehend angezeigten beiden Kommentare sollten gemäß unserer Vor- 11 ankündigung im Börsenblatt Nr. 210 ursprünglich zu einem Bande ver- 11 einigt erscheine», sie gelangen aus Zwcckmäßigkeitsgründen einzeln zur Ausgabe. > I S «««tag von S. S. «ttttter L, Sohn / Berlin Stv L8 601*