Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.02.1932
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1932-02-13
- Erscheinungsdatum
- 13.02.1932
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19320213
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-193202130
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19320213
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1932
- Monat1932-02
- Tag1932-02-13
- Monat1932-02
- Jahr1932
-
115
-
116
-
-
-
-
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
37, 13. Februar 1932. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d.Dtschn.Buchhandel. Vermögensteucrzahlung um 15. Februar 1932. — Wie das Reichs- finanzministerinm bekanntgibt, wird es nur in wenigen Fällen mög lich sein, den Steuerpflichtigen den neuen Vermögensteuerbcscheid so zeitig zugehen zu lassen, das; sich ihre am 15. Februar 1932 fällige Vermögcnsteucrrate bereits nach dem auf den 1. Januar 1931 er mittelten Vermögen bcmißt. In einem Erlas) an die Landesfinanz ämter wurde daher bestimmt, daß in allen Fällen, in denen die Ver mögensteuerveranlagung nicht vor dem 15. Februar 1932 abgeschlos sen werden kann und in denen nicht auf Grund des 8 15 Abs. 4 sprechende Stundung der Vorauszahlungen gewährt worden ist oder noch gewährt wird, ohne Antrag die Hälfte der am 15. Februar 1932 fälligen Vermögensteuervorauszahlung bis zur Veranlagung zinslos gestundet wird. Rückerstattung der Stempelsteuer bei vorzeitig beendeten Miet verträgen. — Nach einem Rundschreiben der Hauptgemeinschaft des deutschen Einzelhandels kann in den Fällen, in denen von dem außerordentlichen Kündigungsrecht gemäß der Notverordnung vom 8. Dezember 1931 Gebrauch gemacht wurde, der Steuerpflichtige auf Grund der Vorschriften des preußischen Stempelsteuergesetzes vom 27. 10. 1924 f§ 25, Abs. 2) die E r st a t t u n g der zu viel ge zahlten Stempelsteuer verlangen. Zuständig für die Erstattung der Stempelsteuer ist das jeweilige Landcsfinanzamt, Abt. Besitz- und Verkchrssteucrn. In Sachsen müssen die Anträge bis zum 3 1. März 1 932 bei dem Finanzamt gestellt werden, bei dem die Verstcmpclung erfolgt ist. Die Gesellschaft für Deutsches Schrifttum ln Berlin feiert das Gedächtnis Goethes durch sieben große Veranstaltungen. Mit Ludwig Wüllner gibt sie in der Singakademie sechs Goethe-Abende, von denen drei vor 3200 Hörern bereits stattgefunden haben. Es folgen: 18. Februar: Hermann und Dorothea; 26. Februar: Pandora, Tri logie der Leidenschaft: 25. März (Karfreitag): Szenen aus Faust I und II. Am 13. März vormittags 11 Uhr findet die eigentliche Goethe-Gedächtnisfeier statt und zwar im Reichstag (Großer Plenar saal). Die Festrede hält der Philosoph und Gocthepreisträger von Frankfurt a. M. Leopold Ziegler. Der Schauspieler Theodor Loos spricht Goethedichtungen, das Orchester der Berliner Musikfreunde unter Leitung von Camillo Hildcbrand spielt die Egmont-Ouvcrtüre von Beethoven und zum Ausklang die Präludien von Liszt. — Karten für alle Veranstaltimgen -bei Bote L Bock, allen Theaterkassen von Wertheim, für die Reichs tags feier auch bei zahlreichen bekannten Berliner Buchhandlungen. Die Presse im Bilde. — Mit einer Ausstellung »Die Presse in Bildern aus vier Jahrhunderten« macht das Städtische Schloß- muscuin in Mannheim den Versuch, auf kulturgeschichtlicher Grundlage ,zu zeigen, welchen Niederschlag die Presse und ihre Tätigkeit in der Kunst gefunden hat. Die Ausstellung enthält Blätter von Jost Ammann und anderen Graphikern des 10. und 17. Jahr hunderts, von Chodowiccki und Nowlandsow bis zu Taumier, Nops, Menzel und den Neueren, die aber nicht zeitlich geordnet sind, son dern in sachlichen Gruppen die Darstellung des Inhalts und des Äußeren der Presse, des Journalisten und des Lesers, der Freiheit und Zensur der Presse sowie ihrer Verbreitung in alter und neuer Zeit zeigen. Wlio >vrote rrkout ^liom. — In der Besprechung dieses von der Buchhandlung Arthur Collignon in Berlin herausgegebenen Buches in Nummer 21, S. 63 ist zu berichtigen, daß es nicht 250, sondern 2500 Nachweise enthält. Diese beziehen sich auf mehr als 500 zeit genössische englische Schriftsteller. Inzwischen sind in der englischen Fachpresse mehrfach günstige Kritiken über die kleine Bibliographie erschienen, die für jeden Buchhändler, der sich mit englischer Lite ratur befaßt, sicher von besonderem Nutzen ist. Feststellung. — Der in Leipzig wegen Betruges zu einer Ge fängnisstrafe verurteilte Inhaber des Neitervcrlagcs in Wien Fried rich Tcterding gehört weder dem Verein der österreichischen Buch-, Kunst- und Musikalienhändler noch der Korporation der Wiener Buch-, Kunst- und Musikalienhändler an und besitzt keinen ordnungsmäßigen buchhändlerischen Betrieb. 77. Liste der Schund- und Schmußschrislen (76 s. Nr. 31). (Gesetz vom 18. Dezember 1926.) 144. Psch. 379. P. St. Berlin v. 19. 1. 1932: »Nachtpost. Unab hängige Halbmonatsschrift für Aktuelles, Politik und Wirtschaft«, 2. Jahrgang, Nr. 16, 17, 18; außerdem die Zeitschrift als solche auf die Dauer von 12 Monaten. (Nachtpost-Verlag, Braunschweig.) Ablauf der Frist: 12. Februar 1933. 145. Psch. 381. P. St., Berlin v. 19. 1. 1932: »Der Dresdner Nr. 12, 14, 15, 16, 25 a, 26, 27; außerdem die Zeitschrift als solche auf die Dauer von 12 Monaten. (Verlag Gerhard Lindner, Dresden.) Ablauf der Frist: 12. Februar 1933. 146. Psch. 380. P. St. Berlin v. 19. 1. 1932: »Der Greiser. Das kritische Boulevardblatt des Südostens«. Jg. 1931, Nr. 8, 10, 28, 29, 37, 47. Greifer-Verlag Fritz Kunde, Breslau. Leipzig, den 10. Februar 1932. Der Leiter der Oberprüfstclle. vr. Arndt. Teilweise Unbrauchbarmachung. — Die große Strafkammer des Landgerichts Hl in Berlin hat als Berufungsinstanz in der Sitzung vom 30. Januar 1931 für Recht erkannt: Der Artikel »Staatsanwalt Kollege Jorns«, in der Zeitschrift »Das Tagebuch«, 9. Jahrgang, Heft 12, vom 24. März 1928 ist in allen Exemplaren dieser Zeit schrift, gleichzeitig inil denjenigen Teilen der Platten und Formen, auf denen sich dieser Artikel befindet, im Nahmen des 8 41 StGB, unbrauchbar zu machen. Berlin, 4. Februar 1932. PP (I -Vä I). (Deutsches Krimiualpolizeiblatt Nr. 1164 vom 6. Februar 1932.) Nerkekrsnackrickten. Kurztelcgramme. — Vom 16. Februar 1932 an werden im inneren deutschen Verkehr versuchsweise »Kurztelegramme«, Tele gramme in offener Sprache mit höchstens acht Gebühremvörtern zu gelassen. Sie sind als Kurztelcgramme durch den gebührenpflichtigen Dicnstvcrmcrk — X2 — vor der Anschrift zu kennzeichnen; andere gebührenpflichtige Tienstvcrmcrke sind nicht statthaft. Die Gebühr für ein Kurztelegramm beträgt einheitlich im Orts- und im Fern verkehr 50 Npf. Berichtigung zur Postkartci. Zu der in; Verlag des Börscn- vereins erschienenen buchhändlerischeu Postkartei liegt eine drei Seiten umfassende Berichtigungsliste mit Ergänzungen zu verschiedenen Ländern vor. Sie wurde den Beziehern der Postkartei vor einigen Tagen kostenlos zugesandt. 'kersonalnackriclrteu. Gestorben: am 5. Februar nach langem schweren Leiden der Buchhändler Herr Theodor Cohn in Berlin im 77. Lebensjahre. Th. Cohn war über 30 Jahre lang Leiter des Londoner Hauses der Buchhandlung A. Asher L Eo. in Berlin. Als nach dem Aus bruche des Weltkrieges >der Londoner Besitz der Firma beschlag nahmt und der Betrieb stillgclegt worden war, kam Herr Cohn ins Berliner Hauptgeschäft zurück. Hier erschien er in den Bedräng nissen der Kricgswirren, die ja das Anslandgeschäft der Firma Asher besonders hart trafen, als willkommener Helfer, um so mehr als er in ungebrochener Lebenskraft und Schaffensfreude seine Kennt nisse und reichen Erfahrungen für die Überwindung der durch den Krieg geschaffenen geschäftlichen Schwierigkeiten auswerten konnte. Nachdem Ende 1923 der Inhaber der Firma Asher, Hermann Lazarus, gestorben war, übernahm Th. Cohn die Oberleitung des Berliner Geschäfts, bis ihn Alterscrscheinungen und Krankheit zwangen, sich im Jahre 1930 von den Geschäften zurückzuziehen. Cohn war ein äußerst arbcitsfrcudigcr, tatkräftiger und ziel bewußter Mensch von liebenswürdigem Charakter, ein streng recht licher und sorgsam wägender Kaufmann, ein tüchtiger und erfah rener buchhändlerischer Fachmann. Während seines Wirkens in Eng land hat er nicht unbedeutende Pionierdicnstc für Deutschland ge leistet und sich um den.gegenseitigen Austausch geistiger Güter zwischen Deutschland, England und Amerika besondere Verdienste erworben. Seine Beziehungen zu englischen Bibliotheken, Behörden und Schulen sowie seine gesellschaftlichen Verbindungen waren die denkbar besten. Von den englischen Kollegen wurde er als Fach mann in allen buchhändlerischcn Belangen geschätzt. Er saß viele Jahre lang im Vorstand der englischen Bnchhändlervercinigung, wo sein Rat gern gehört wurde, wenn es galt, berufliche Schwierig keiten, die nicht selten auch den deutschen Buchhandel nahe berührten, zu überwinden. — Mit ihm ist ein edler Mensch, ein liebenswürdiger, stets hilfsbereiter Freund, ein vorbildlicher Kollege dahingegangcn, dem alle, die ihm nähergetretcn waren, ein ehrendes Gedenken be wahren. A. G. Todesnachrichten ans Wissenschaft, Literatur und Kunst. In Dresden starb hochbetagt Frau Else Avcnariu s, die Witwe des »Kunstwart«-Griinders Ferdinand Avenarius; in Würzburg im Alter von 78 Jahren der Kirchenrechtler Pros. Or. Joseph Frei sen ; in Köln im Alter von 63 Jahren Pros. vr. Georg Fuchs, 115
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Keine Volltexte in der Vorschau-Ansicht.
- Einzelseitenansicht
- Ansicht nach links drehen Ansicht nach rechts drehen Drehung zurücksetzen
- Ansicht vergrößern Ansicht verkleinern Vollansicht