MMMMr-mDciMM VnMaM Nr. 280 <R. 14S). 1V1. Jahrgang. Leipzig, Sonnabend den 1, Dezember 1934, Bekanntmachung Förderung der Buchausfuhr Voraussetzung für alle exportfördernden Maßnahmen ist genaue Kenntnis von Umfang und Ver teilung der Ausfuhr. Hieran fehlt es im Buchhandel, weil die amtliche Statistik die sehr wichtigen Kreuz- bandsendungen nicht enthält. Diese Kenntnis muffen wir uns schnellstens beschaffen. Um nicht einen kostspieligen Betrieb auf- ziehen zu müssen, erbitte ich sofortige Meldung über die Ausfuhr desMonatsOktober durch Ausfüllung des beiliegenden Scheines. Die gleiche Meldung ist für die Monate November und Dezember zu erstatten. Meldescheine dazu werden seinerzeit übersandt. Der hier beiliegende Schein ist bis zum 12. Dezember 1944 der Geschäftsstelle des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler einzusenden. Leipzig, den 27. November 1YZ4 Baur, Vorsteher Jahrbuch Der Saarbevollmächtigte BerlinW 8, den 28. November 1434 des Reichskanzlers An den Arbeitsausschuß Deutsche Buchwoche Berlin W 8 Auf Ihre Anfrage teile ich Ihnen im Einvernehmen mit dem Herrn Reichsminisier des Innern mit, daß der Vertrieb des Jahrbuches igz; „Unsere Saar" zu denjenigen Sammlungen gehört, die nach § 1; Abs. I Ziffer i des „Gesetzes zur Regelung der öffentlichen Sammlungen" vom 1. November iyz4 den einengenden Bestimmungen dieses Gesetzes nicht unterliegen. Da der Vertrieb des Jahr buches also eine Sammlung ist, die auf Anordnung einer Obersten Reichsbehörde im Einvernehmen mit dem Reichsminister des Innern durchgeführt wird, bedarf er keiner weiteren Genehmigung durch irgendeine andere Behörde und unterliegt nicht den Beschränkungen des Sammlungsgesetzes. Im Auftrag: vr. Kunckel, Regierungsrat Aufruf zum Vertrieb des Saar-Jahrbuches I9Z5 Im Anschluß an den Vertrieb des Saar-Absiimmungskalenders hat sich der Absatz des Jahrbuches igz; — „Unsere Saar" günstig angelassen. Es darf also erwartet werden, daß die Saar-Winterhilfe durch den Einsatz des Buchhandels für das Saar-Jahrbuch noch eine wesentliche und notwendige Stärkung erhalten wird. Voraussetzung ist, daß nach Abschluß der „Woche des deutschen Buches" jetzt jeder deutsche Buchhändler sich nach besten Kräften in den Dienst dieses Hilfswerkes für unsere Brüder an der Saar stellt. 3n den nächsten Wochen darf das „Jahrbuch igz; — Unsere Saar" in keinem Schaufenster fehlen. (Hinweis: Saar-Winterhilfe!) Bei jedem Weihnachtseinkauf ist es den Kunden anzubieten. Wir bitten, genügend Werbematerial anzufordern. Es ist zu beziehen durch: Arbeitsausschuß „Woche des deutschen Buches", Berlin W 8, Mohrenstraße 6; (Thüringenhaus). 3m einzelnen sind lieferbar: 1. Sammellisten — 2. Weiße Bestellblocks für das Sortiment — z. Grüne Besiellblocks für den Reisebuchhandel — 4. Fakturenblocks — ;. Avise, nur für den Reisebuchhandel. 1045