Nr. 288 (N. 143). Leipzig, Sonnabend den 17. November 1934, 181. Jahrgang. Bekanntmachung 1. Die außerordentliche Hauptversammlung des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler vom ii. November 1994 hat die nachstehend als Anlage veröffentlichte Satzung angenommen. Sie tritt mit der Eintragung in das Genoffenschaftsregister in Kraft. Der Zeitpunkt wird noch bekanntgegeben. 2. Der Börsenverein ist mit Rücksicht auf seinen Mitgliederkreis und auf seine besonderen Aufgaben aus der Reichsschrifttumskammer wieder ausgegliedert. Die Mitgliedschaft beim Börsenverein ist wieder freiwillig. Diejenigen selbständigen Buchhändler, welche jetzt Mitglieder des Börsenvereins sind und bis Ende November d. I. ihren Austritt nicht erklären, bleiben weiterhin Mitglieder des Börsenvereins und können später ihre Mitgliedschaft im Börsenverein nur für den Schluß des Kalenderjahres mit dreimonatiger Kün digung aufgeben. Leitende Angestellte, die zufolge ihrer Zugehörigkeit zur Reichsschrifttumskammer Mitglied des Börsen vereins geworden waren, behalten diese Mitgliedschaft nicht, es sei denn, daß sie die Belastung der Mitglied schaft ausdrücklich beantragen und besondere Gründe dafür vorliegen. z. Der am 21. September 1934 gegründete Bund reichsdeutscher Buchhändler, dessen Satzung bereits im Börsenblatt Nr. 257 vom z. November 1934 bekanntgegeben ist, tritt an die Stelle des Börsenvereins als Fachverband der Reichsschrifttumskammer. Alle selbständigen und angesiellten Buchhändler, die in Durchführung des Reichskulturkammergesetzes Mitglied des Börsenvereins geworden sind, werden ohne besonderen Antrag Mitglied des Bundes reichs deutscher Buchhändler und über ihn der Reichsschrifttumskammer. Die vom Börsenverein ausgestellten Ausweise sowie die in ihnen aufgeführten Mitgliedsnummern be halten bis auf weiteres ihre Gültigkeit; später werden die Mitglieder neue Ausweise des Bundes reichs deutscher Buchhändler erhalten. 4. Beim Bund reichsdeutscher Buchhändler sind die vier Fachschaften: Verlag, Handel, Zwischenhandel und Leihbücherei errichtet. Der FachschaftVerlaggehören Fachgruppen, die den Hauptverlagsgebieten entsprechen sowie Arbeitsgemeinschaften mit Sonderausgaben an. Der Fachschaft Handel gehören als Fach gruppen an: Gruppe Sortiment Gruppe Antiquariat Gruppe Exportbuchhandel Gruppe Reise- und Versandbuchhandel Gruppe Lehrmittelhandel Gruppe Buchgemeinschaften Die Mitglieder des Bundes werden an Hand der ihnen erteilten Ausweise von der Geschäftsstelle des Bundes den einzelnen Fachschaften zugeteilt, ohne daß es dazu noch einer besonderen Anmeldung bedarf. Benachrichtigung über diese Zuweisung ergeht noch besonders. Glaubt ein Mitglied, nicht der richtigen Fach gruppe zugeteilt zu sein, so kann es meine Entscheidung anrufen. Anträge sind an die Geschäftsstelle zu richten. 5. Der Bund reichsdeutscher Buchhändler gliedert sich gebietsmäßig in Gaue und Ortsgruppen. Dabeitritt die Gaueinteilung der Partei an die Stelle der seitherigen Kreisvereins-Einteilung des Börsenvereins. Es können 100s Der Fachschaft Zwischenhandel gehören als Fachgruppen an: Gruppe Kommissions- und Groffobuchhandel Gruppe Großbuchhandel und Großantiquariat Der Fachschaft Leihbücherei gehören an: alle reinen Leihbüchereien sowie von Gemischt betrieben diejenigen, bei denen das Leihbücherei gewerbe überwiegt.