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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.12.1934
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1934-12-18
- Erscheinungsdatum
- 18.12.1934
- Sprache
- Deutsch
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- Zeitungen
- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1934
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X- LS4, 18. Dezember 1S34. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d.Dtschn.Buchhandel. Fachgruppe IV:Jugendbuchverlag: vr. Herbert Beck (Union Deutsche Verlagsgesellschaft, Stuttgart), Arbeitsgemeinschaft der Jugendbuchverleger: vr. Herbert Weck (Union, Stuttgart), Arbeitsgemeinschaft der Bilderbuchverleger: Or. Karl Joses Scholz (Jos. Scholz, Mainz). Als Geschäftsstelle dient der Fachschaft Verlag die bisherige Geschäftsstelle des Deutschen Vcrlegervereins, Leipzig C 1, Plato- straste 3. Karl Baur, Leiter der Fachschast Verlag im Bund reichsdeutscher Buchhändler. Die Mitarbeit der Presse anläßlich der „Woche des deutschen Buches" Bei der Durchführung der Presse-Propaganda mußten dieselben Grundgedanken zur Anwendung gelangen, die für die »Woche des deutschen Buches« als maßgebend erkannt worden waren. Ihre spezielle Anwendung auf die Arbeit der Presse wurde in einem grundsätzlichen Artikel: »Wie hilft die Presse der Woche des deutschen Buches?«, niedergelegt, der in Nr. 43 der Zeitschrift »Der Zei tungsverlag« erschienen ist. Es sollte hierdurch vor allem eine möglichst selbständige Arbeit der einzelnen Schriftleitungen erreicht werden, um jede Einförmigkeit zu vermeiden. Mit dem gleichen Ziel wurden zahlreiche Einzelver bindungen zu Schriftleitungen hergestellt. Darüber hinaus wurden der gesamten deutschen Presse zwei Sonderseiten mit insgesamt elf Artikeln durch den Neichsarbeitsaus- schuß direkt, weitere vier Artikel sowie zahlreiche Aussprüche bedeu tender Persönlichkeiten durch die örtlichen Arbeitsausschüsse zur Verfügung gestellt. Die sechs größten deutschen Materndienste haben zur »Woche des deutschen Buches« Sonderseiten herausgebracht, auf deren Gestaltung maßgebender Einfluß ausgeübt wurde. Der Absatz dieser Sonder seiten war außerordentlich gut. Genaue Angaben waren nur vom Deutschen Nachrichtenbüro zu erlangen, dessen Sonderseiten, außer bei den ständigen Abonnenten, bei zwanzig Provinzzeitungen erschie nen sind. Im ganzen kann gesagt werden, daß die deutsche Presse von An fang an zu weitestgehender Mitarbeit bereit war und sich keiner der an sie herangetragenen Anregungen verschlossen hat, vielmehr sind gerade die größten Zeitungen über das Maß des billigerweise von ihnen zu Erwartenden weit hinausgegangen. Die zu tausenden beim Reichsarbeitsausschuß nach Beendigung der »Woche des deutschen Buches« eingegangenen Belege lassen er kennen, daß die meisten Zeitungen in der Zeit vom 4. bis 11. Novem ber 1934 täglich kleinere Beiträge, mindestens aber zwei- bis dreimal ganze Seiten, Leitartikel oder Bilderseiten und feuilletonistische Be trachtungen über das Buch gebracht haben. Interessant ist dabei die Feststellung, daß von den in den beiden Sonderseiten enthaltenen elf Artikeln weitaus am meisten diejenigen abgedruckt worden sind, die den Zweckgedanken am stärksten betonten, nämlich »Feierabend und Buch« von Hagemeyer und »Wirtschaft und Buch« von vr. Hvbus. Die deutsche Fachpresse hat dem durch den Plan für die »Woche des deutschen Buches« erstmalig in die Öffentlichkeit getragenen Ge danken einer großzügigen Werbung für die Fachliteratur breitesten Raum gegeben und ohne besondere Aufforderung von sich aus durch Wiedergabe von Aufrufen maßgebender Stellen und Schlagzeilen auf die »Woche des deutschen Buches« hingewiesen. Erfreulich bleibt es, festzustellen, daß die gesamte deutsche Presse sich seit der »Woche des deutschen Buches« in wesentlich erhöhtem Maße mit der Werbung für das »Deutsche Buch« befaßt. Es wird Teilaufgabe für eine zukünftige Buchwerbung sein, die Zusammenarbeit mit der deutschen Presse zu erweitern und zu ver tiefen. Die Pressepropaganüa für die »Woche des deutschen Buches« hat nur den aktuellen Teil der Zeitungen erfaßt. Eine planmäßige und auf Dauer berechnete Zusammenarbeit mit den Feuilleton-Redak tionen am Ort kann erst dadurch erreicht werden. Verhältnis der Gesamtausgabe und des Sammelwerkes zu dem darin enthaltenen Einzelwerk Von Dr. Alexander Elster Die Gesamtausgabe wie das Sammelwerk hat in der Welt der Bucherscheinungen ein besonderes Gewicht. Eine Art Gemeinschafts gedanke ist in beiden verwirklicht und gibt ihnen besondere Kraft. Dabei ist die Gesamtausgabe natürlich individualistischer, weil sie nur Werke eines Verfassers umfaßt, das Sammelwerk aber eine ausgesprochen soziale Erscheinung, weil es die Kräfte vieler zu ein heitlichem Ziel zusammenfaßt. Deshalb spricht nicht nur der Ehrgeiz eines Verfassers dafür, eine Gesamtausgabe seiner Werke zu ver anstalten, oder der Ehrgeiz eines Herausgebers, ein großes Sammel werk herauszubringen, sondern gerade auch des Verlegers Aufgabe wird in solchen Plänen und ihrer Verwirklichung erblickt. Es treffen sich dabei Urheber- und verlagsrechtliche Fragen so nahe, daß die amtlichen Entwürfe des Urheberrechtes bei der Neu regelung dieser Rechte die Regelung selbst zu übernehmen und die entsprechenden Bestimmungen des Verlagsgosetzes als dadurch über flüssig aufzuheben gedenken. Daher ist es von besonderem Interesse, den dabei in Betracht kommenden Komplex von Fragen, die praktisch wichtig find, näher zu betrachten. Es handelt sich nämlich um vier ganz verschiedene Nechtstatbe stände: 11. Einzelwerk aus Gesamtausgabe. 12. Gesamtausgabe neben Einzelwerken. 111. Einzelausgabe aus Sammelwerk. 112. Sammlung von Einzelwerken. I. Gesamtausgabe und Einzelwerk. 1. Einzelwerk aus Gesamtausgabe. Tatbestände: Bei einem Verleger erscheint ein Werk oder eine Sammlung von Werken eines Verfassers. s) Bei einem andern Verleger erscheint ein Teil jenes Werkes oder eines der gesammelten Werke gesondert, b) Der Originalverleger gibt selbst einen Teil des Gesamtwerkes heraus. e) Der Verfasser tut dies. Was ist Rechtens? Zu a): Druckt ein Verleger ein Werk aus einer einem frem den Verlag gehörigen Gesamtausgabe oder einen Teil eines fremden Werkes ohne Einwilligung des Verfassers und des Original verlegers, so liegt ganz einfach Nachdruck als Urheberrechtsver letzung vor, falls nicht a) die Wiedergabe im Rahmen der nach §§ 19 ff. LUG. er laubten Entlehnungen liegt oder /?) das Einzelwerk früher erschien und die Gesamtausgabe nach zwanzig Jahren seit Erscheinen dem Verfasser er laubt war. Zu b): Will der Originalverleger so etwas tun, so darf auch er es nicht ohne besondere Einwilligung des Verfassers. Denn das Jahrbuch „Llnsere Saar" an! 1103
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