VMlchMMmDeMMVMuMl Nr. 283. Leipzig. Montag den 17. Dezember 1934. 1Ü1. Jahrgang. RHMümeüer Teil Oer Verein der Buchhändler zu Leipzig. An alle ordentlichen Mitglieder Einladung zu der außerordentlichen Hauptversammlung am Mittwoch, 49. Dezember 4934, 42 Uhr im kleinen Saal des Deutschen Buchhändlerhaufes. Tür I. Tagesordnung: 1. Bericht des Vorstehers. 2. Prüfung eines Antrages des Vorstandes auf Satzungsänderung gemäß tz 39. Der Vorstand hat in seiner Sitzung vom 14. Dezember 1934 diesen Antrag für dringlich erklärt, so daß ß 18 Abs. S in Kraft tritt, der lautet: ..In dringenden Fällen kann bei außerordentlichen Hauptversammlungen von den festgesetzten Fristen und dem Druck der Tagesordnung abgesehen werden. Über die Dringlichkeit entscheidet der Vorstand." 3. Einsetzung eines Satzungsänderungsausschusses. bestehend aus drei Vorstandsmitgliedern und sechs anderen Mitgliedern. Nach 8 17 der Satzung sind alle ordentlichen Mitglieder des Vereins verpflichtet, den Hauptversammlungen beizuwohnen, wenn sie nicht durch Krankheit oder Ausübung öffentlicher Ämter verhindert sind, oder soweit nicht in 8 6 ein anderes zugelassen wird. Entschuldigungsgründe sind schriftlich dem Vorstande vor der Hauptversammlung anzuzeigen. Geschäfte braucht der Vorstand nicht als Entschuldigungsgrund gelten zu lassen. Wer ohne triftige Entschuldigung fehlt, hat den vom Vorstand festgesetzten Betrag von RM 3.— zu zahlen. Die Entscheidung darüber, ob eine Entschuldigung als ausreichend anzusehen ist, trifft der Vorstand nach billigem Ermessen endgültig ohne Angabe von Gründen. Die Eintrittskarte wird direkt versandt. Leipzig, am 17. Dezember 1934. Der Vorstand des Vereins der Buchhändler zu Leipzig. A. Hiersemann, Karl Voerster, Vorsteher Schriftführer Oer Verein der Buchhändler zu Leipzig An alle ordentlichen Mitglieder Einladung zu der außerordentlichen Hauptversammlung am Mittwoch, 49. Dezember 4934, 46 ilhr im kleinen Saale des Deutschen Buchhändlerhauses. Tür 1 Tagesordnung: 1. Antrag auf Aenderung der Satzung. Der Vorstand hat in seiner Sitzung vom 14. Dezember 1934 diesen Antrag für dringlich erklärt, sodaß 8 16 Abs. 5 in Kraft tritt, der lautet: „In dringenden Fällen kann bei außerordentlichen Hauptversammlungen von den festgesetzten Fristen und dem Druck der Tagesordnung abgesehen werden, lieber die Dringlichkeit entscheidet der Vorstand." 2. Wahl neuer Vorstandsmitglieder. 3. Wahl von zwei Rechnungsprüfern. 8 39 Abs. 4. Zur Beschlußfassung über eine Änderung der Satzung bedarf es der Anwesenheit von mindestens zwei Dritteln der stimmberechtigten Mitglieder. Sind weniger Stimmberechtigte anwesend, so hat binnen drei Wochen eine zweite Haupt versammlung stattzufinden, die ohne Rücksicht auf die Zahl der Anwesenden beschlußfähig ist. Nach 8 17 der Satzung sind alle ordentlichen Mitglieder des Vereins verpflichtet, den Hauptversammlungen beizuwohnen, wenn sie nicht durch Krankheit oder Ausübung öffentlicher Ämter verhindert sind, oder soweit nicht in 8 6 ein anderes zugelassen wird. Entschuldigungsgründe sind schriftlich dem Vorstande vor der Hauptversammlung anzuzeigen. Geschäfte braucht der Vorstand nicht als Entschuldigungsgrund gelten zu lassen. Wer ohne triftige Entschuldigung fehlt, hat den vom Vorstand festgesetzten Betrag von RM 3.— zu zahlen. Die Entscheidung darüber, ob eine Entschuldigung als ausreichend anzusehen ist. trifft der Vorstand nach billigem Ermessen endgültig ohne Angabe von Gründen. Die Eintrittskarte wird direkt versandt. Leipzig, am 17. Dezember 1934. Der Vorstand des Vereins der Buchhändler zu Leipzig A. Hiersemann, Karl Voerster, Vorsteher Schriftführer Börsenblatt f. d. Deutschen Buchhandel. 101. Jahrgang. 823