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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.10.1934
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1934-10-11
- Erscheinungsdatum
- 11.10.1934
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- Deutsch
- Sammlungen
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- Saxonica
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-193410114
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X- 238, 11. Oktober 1934. Redaktioneller Teil. BLrftndla» s. d.Dqchn.«uchh»»d-l. Mitteilungen der Geschäftsstelle Genehmigungen für Bucheinfuhr Der Reichsbeaustragte in der überwachungsstelle für Papier hat unterm 8. Oktober Richtlinien für die Zuteilung von Devisen slir die Bucheinsuhr mit einem Anschreiben an eine Reihe Firmen verschickt, die der Überwachungsstelle als Einsuhrfirmen bekannt sind. Wir halten im Einverständnis mit der llberwachungsstelle Vervielfältigungen der Richtlinien und des Anschreibens auf Abruf bereit. A „Hausbuch für die Deutsche Familie« Zu unserer Notiz im Börsenblatt Nr. 228 vom 29. September 1934 teilen wir mit, daß nach einer inzwischen eingegangenen Entscheidung des Präsidenten des Werberates der deutschen Wirt schaft dem Verlag für Standesamtswesen G. m. b. H. die Geneh migung zur Wirtschaftswerbung durch Anzeigen sür sein »Haus buch für die Deutsche Familie« erteilt worden ist. Vom Werberat 'wird hierzu gleichzeitig darauf hingewiesen, daß auf dem Gebiete der Druckschriften, die den Verlobten oder standesamtlich Ausgebotenen kostenlos zugeteilt werden, bereits starke Einschränkungen vorgenommen worden sind. Nur noch solche Druckwerke werden zugelassen, die inhaltlich und ihrer Ausstattung nach als wertvoll angesehen werden können, und die somit auch werbewirksam sind. Ein grundsätzliches Verbot dieser Hausbücher und Ratgeber kann vom Werderat zur Zeit nicht ausgesprochen werden. Saar-Abstimmungskalender Der Saar-Abstimmungskalender ist dank der Förderung durch Behörden und Parteistellen und durch die zielbewußte Sammel- arbeit des Buchhandels und aller am Absatz beteiligten Stellen vergriffen. Ein Neudruck erfolgt nicht. Um aber den Erlös für noch vorliegende und eingehende Bestellungen dem Winterhilsswsrk für die Saar zukommen zu lassen, werden wir das Jahrbuch 1935 »Unsere Saar« anstelle des Saar-Abstimmungskalenders liefern. Der Preis beträgt ebenfalls RM 1.—. Der Erlös wird in gleicher Weise verwendet wie beim Abstimmungskalender. Berlin, den 10. Oktober 1934. Arbeitsausschuß »Woche des Deutschen Buches». Buchhandel und Bibliothek Von vr. Carl Diesch, Direktor der Staats- und Universitätsbibliothek zu Königsberg i. Pr. (Schluß zu Rr. 238.) Ein besonderes Kapitel ist das Verhältnis der Bibliothek zum Verlag. Grundsätzlich verkehrt die Bibliothek mit dem Verleger überhaupt nicht direkt, sondern kaust immer nur durch Vermittlung des Sortiments. Sie müßte ja sonst mit hundert Ver legern Verbindung aufnehmen! Wenn den Bibliotheken, wie es bisweilen geschieht, Bücher unverlangt vom Verlag direkt vorgelegt werden, so wird die Verrechnung gewöhnlich durch das örtliche Sortiment vorgcnommen. Das hat dann meistens den Erfolg, daß der Verleger ein zweites Mal dieses umständliche Verfahren nicht wiederholt. Aber wenn die Bibliotheken auch direkt nichts mit dem Verlag zu tun haben, so kennen sich doch die beiden recht gut. Es gibt eben Fälle, in denen sich der direkte Verkehr gar nicht ver meiden läßt. Das ist regelmäßig der Fall bei Selbstvcrlegern und bei Unternehmungen, die nicht eigentlich Verleger sind, sondern nur gelegentlich einmal aus besonderem Anlaß als Verleger auftreten und so gewissermaßen auch als Selbstverlcger zu betrachten sind. Auch der neuerdings in immer größerem Umfang auftretende Ver trieb parteiamtlich zugelassener Literatur durch Reisevertreter unter Ausschluß des Sortimentsbuchhandels gehört hierher. Ein direkter Bezug vom Verlag ist ferner der Postbezug der Zeitungen, die ja überhaupt den wichtigsten Zweig des außerbuchhändlerischen Schrifttums darstcllcn. Auch eine Reihe von Zeitschriften, nament lich amtliche Veröffentlichungen oder Zeitschriften von Vereinen und Verbänden werden durch die Post bezogen. Der auch für viele wissenschaftliche und allgemeinbildende Zeitschriften mögliche Post bezug ist dagegen für die Bibliotheken weniger praktisch. Eine wei tere außerbuchhändlerische Bczugsweise, die man cum Arano salis auch als eine Art von direktem Vcrlagsbezug bezeichnen kann, ist die Mitgliedschaft bei wissenschaftlichen Vereinen, die ihre Schriften nur an ihre Mitglieder abgeben oder deren Schriften durch den Buchhandel nur zu einem Preise zu beziehen sind, der höher ist als der Mitgliedsbeitrag selbst. Eine besondere Crux sür Biblio theken sind die bibliophilen Gesellschaften, die nur persönliche Mit gliedschaft zulassen und ihre oft recht hochwertigen Veröffent lichungen überhaupt nur für ihre unter nuinerus clausus stehen den Mitglieder drucken. So kommt es, daß z. B. die schönen Pu blikationen der Maximiliangesellschaft immer nur gelegentlich cin- sso mal im Antiquariat zu haben sind und somit in den meisten Bibliotheken fehlen. Ein sehr wichtiges Band verbindet aber noch die Bibliotheken mit dem Verlag: die Pflichtexemplargesetzgebung. Sie ist in den einzelnen Staaten verschieden. Eine ganze Reihe von Ländern, wie z. Sachsen und Thüringen, kennt sie über haupt nicht; eine einheitliche Regelung sür das Reich, wie sie auf der letzten Bibliothekartagung in Danzig empfohlen wurde, wäre dringend zu wünschen. Im Auslande ist das Pflichtexemplar in den meisten Staaten durchgeführt. Die großen Bibliotheken des Britischen Museums in London und der öibliotlicque natio nale! in Paris verdanken ihre reichen Bestände zum großen Teil dieser von altersher bestehenden Einrichtung. Das Gesetz ist für die Bibliothek ebenso bindend wie für den Verlag. Es liegt der Bibliothek ob, die Verlagserscheinungcn der lieferungspflichtigen Provinz genau zu kontrollieren, über ihren Eingang zu Wachen und die Ablieferung im Notfall zu erzwingen. Man kann es auch als gerecht denkender Bibliothekar dem Verlagsbuchhandel nach fühlen, daß er die Pslichtexemplargesetzgcbung als eine starke Be lastung und als eine seinem Erwerbszweig auscrlegte Sonder steuer empfindet. Aus der andern Seite aber können die Biblio theken auf die Pflichtexemplare unter keinen Umständen verzichten, solange sie nicht durch entsprechende Etatserhöhungen in die Lage versetzt werden, die Mehrkosten für den Ankauf zu tragen. Von der Verpflichtung, das Schrifttum der Provinz lückenlos zu sam meln, können unsere Bibliotheken keinesfalls abgehen; auch die Errichtung der Deutschen Bücherei in Leipzig hat diese Sachlage nicht verändert. Der dritte große Zweig des Buchhandels, mit dem nament lich die wissenschaftlichen Bibliotheken viel zu tun haben, ist das Antiquariat. Es wird hauptsächlich in Anspruch genommen bei Werken, deren Erscheinungstermin schon eine Zeitlang zurück liegt, die also nach der buchhändlerischen V'erkaufsordnung über haupt antiquarisch verkauft werden dürfen. Die Bibliotheken müssen sich eben sämtlich sehr stark nach der Decke strecken, und was man auf ehrliche Weise billiger bekommen kann, das wird man auch billiger zu erwerben suchen. Der vornehmste Zweig des Anti-
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