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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.09.1934
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1934-09-27
- Erscheinungsdatum
- 27.09.1934
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- Deutsch
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sstk 226, 27. September 1934. Redaktioneller Teil. Börsenblatt s. d. Dtschn Buchbandel. Die Arbeit der Prüfungskommission zum Schutze des N. S.-Schrifttums Der Vorsitzende der parteiamtlichen Prüfungskommission zum Schutze des NS.-Schriftlums, Reichsleiter Bouhler, gibt am 2l. September bekannt: 1. Verschiedene Vorkommnisse zwingen mich, aus der Reihe der bisher von der parteiamtlichen Prüfungskommission zum Schutze des NS.-Schrifttums verbotenen Bücher einige anzuführen: Es sind dies u. a.: »ABC des Nationalsozialismus« (Kommissionsverlag Schmidt L Co., Berlin). »Geschichte der nationalsozialistischen Revolution« (Commis sionsverlag Schmidt L Co., Berlin). »Vom Bonzentum zum Dritten Reich« (Kommissionsverlag Schmidt L Co., Berlin). »Reden im nationalsozialistischen Geiste« (August Schnitzes Verlag, Berlin). Verschiedene Bibliographien des nationalsozialistischen Schrift tums. »Ein Volk — Ein Reich — Ein Führer« (H. Pilger Verlag, Biesenthal). »Hitler lebt« (Heim-Verlag, A. Dreßlcr, Radolfzell). »Das Buch der NSDAP.« (Schönfeld's Verlag, Berlin). 2. Ich weise wiederholt darauf hin, daß die Verleger verpflichtet sind, das bei ihnen erschienene nationalsozialistische Schrifttum zur Prüfung vorzulegen. Verleger, die dieser Vorschrift nicht Nachkommen, haben die daraus entstehenden Folgen selbst zu tragen. Schriften, die sich an die Bewegung wenden oder Forderungen von ihr be handeln, kommen für Parteibibliotheken oder für Schulungszwscke innerhalb der Partei nicht mehr in Frage, wenn sie nicht den Unbedenklichkeitsvermerk tragen. 3. In der letzten Zeit ist es verschiedentlich vorgekommen, daß bei Werbungen für Bücher aus Schreiben von Parteistellen, ohne Einverständnis der betreffenden Dienststellen, Sätze hcraus- gegriffen und veröffentlicht wurden. Ein solches Verfahren ist unzulässig und verstößt gegen das Wcrbegcsetz. Verlage, die in Zu kunft eine derartige Werbung beabsichtigen, haben vor Veröffent lichung des betreffenden Textes diesen unter Nachweis des Einver ständnisses der betreffenden Partcistelle, auf die sie sich berufen, zur Genehmigung bei der parteiamtlichen Prüfungskommission zum Schutze des NS.-Schrifttums vorzulegen. Auch jede Anpreisung von Schriften unter Hinweis auf die Verwendung für Gliederungen in der Partei (SA — SS — PO — HI u. a.) ist ohne Geneh migung der parteiamtlichen Prüfungskommission unzulässig. 4. Es ist wiederholt Klage geführt worden, -daß die Verlage gezwungen sind, an die verschiedensten Dienststellen Freiexem plare zu Prüsungszwccken zu versenden. Eine solche Klage ist nicht gerechtfertigt, da eine derartige Verpflichtung der Verlage nicht besteht. Hinsichtlich des nationalsozialistischen Schrifttums und einiger damit zusammenhängender Randgebiete (Geschichte u. a.) besteht nur die Verpflichtung zur Vorlage bei der parteiamtlichen Prüfungskommission zum Schutze des NS.-Schrift tums. Eine Belieferung anderer Partei st eilen geschieht freiwillig und kann nicht als Belastung aus gelegt werden. Mit der Verordnung des Stellvertreters des Führers vom 18. April 1934 und der entsprechenden Verfügung des Adjutanten des Führers, Gruppenführer Brückner, und der von mir erlassenen Ausführungsbestimmungen') wurde das gesamte Prüfungswesen der Partei vereinheitlicht, wodurch die bisher bestandenen Einzslprüs- stellen in Wegfall kommen. „Gegen die Herausgabe dieser Schrift werden seitens der N.S.D.A.P. keine Bedenken erhoben" Der NSK vom 24. September entnehmen wir nachfolgen den Artikel, der sich ebenfalls mit der Prüfungskommission zum Schutze des NS-Schrifttums, mit ihrer Arbeit und ihren Aufgaben beschäftigt. Die Schristl. Seit einiger Zeit erscheinen auf dem deutschen Buchmarkt Schrif ten, die ein besonderes Impressum tragen, das das Bild zum minde sten des politischen Schrifttums gegen früher wesentlich verändert. Dieser neue Bucheindruck lautet: »Gegen die Herausgabe dieser Schrift werden seitens der NSDAP -keine Bedenken erhoben.« Es ist das der Vermerk, den bestimmte Bücher von seiten der parteiamtlichen Prüfungskommission zum Schutze des NS-Schrist- tums erhalten, um sie aus der Flut des Schrifttums unserer Tage abzuheben. Verschiedene Gesichtspunkte sind es, die die Partei dazu ver- anlahten, die Kennzeichnung eines bestimmten Schrifttums durchzu- fllhrcn und ebenso hat natürlich der Unbedenklichkeitsvermerk mehr als nur eine Bedeutung. Es ist an der Zeit, darüber einmal der Öffentlichkeit gegenüber etwas zu sagen, da verschiedene Unklar heiten bestehen und auch bei den Autoren und Verlagen nicht überall der eigentliche Sinn des Unbebenklichkoitsvermerkes erkannt wird. Natürlich sind die Auslandstimmen, die die Einrichtung der parteiamtlichen Prüfungskommission zum Schutze des NS-Schrist- tums begleiteten, zum Teil höchst einseitig oder vollkommen abwegig, wie ja überhaupt das Verständnis sllr den Nationalsozialismus bei unseren Nachbarn erst langsam durch die Ereignisse und Tatsachen, wie sie durch die nationalsozialistische Revolution geschaffen worden sind, an Raum gewinnt. Insbesondere ist es lächerlich, wenn eine bestimmte, bei uns nun zur Genüg« bekannte Auslandpresse davon spricht, baß im Zuge der nationalsozialistischen Revolution nun aus dem geistigen Ge biete die Zwing Herrschaft ausgerichtet wird und daß mit der Einrichtung der parteiamtlichen Prüfungskommission zum Schutze des NS-Schrifttums die NSDAP dazu tibergegangen wäre, ähnlich der katholischen Kirche einen Index einzusllhren, aus den alle die zu verdammenden Bücher gesetzt werden, die der »sakralen« Bedeutung des Nationalsozialismus nicht gerecht werden. Nichts ist abwegiger als derartige Gedankengänge, und diejeni gen, die sie vertreten, beweisen nur ihre Verständnislosigkeit oder aber ihre Böswilligkeit, mit der sie die Fragen des Ausbruches unserer Ration behandeln. In der breiten Front des Kampfes um das Werden unseres Volkes nimmt das Schrifttum und die mit ihm zusammenhängenden Fragen einen entscheidenden Platz ein und cs wäre schon mehr als kindlich zu glauben, daß die NSDAP gerade dieses Feld dem Libe ralismus als Tummelplatz überlassen und beutegierigen Revolu tionsgewinnlern gestatten würde, mit Hilfe der ehrlichen Begeiste rung des Volkes ihre verwerflichen Geschäfte zu betreiben. Im Schrifttum verkörpert sich das geistige Ringen der Nation und das Planen und Denken für die zukünftige Gestaltung unseres Schicksals im weitesten Sinne des Wortes. Darüber hinaus ist das Schrifttum aber auch das Mittel, um ein Volk gedanklich zu beein- slussen und geistig zu formen. Daher ist auch selten an irgendeiner Stelle unseres Kulturlebens die verheerende Wirkung artfremden Menschentums so deutlich sichtbar wie gerade hier und nirgends tritt die Gewissenlosigkeit des modernen kapitalistischen Raubrittertums liberaler Geisteshaltung unverhüllter zu Tag« als gerade hier. Unter -dem Gesichtspunkt der Bedeutung des Schrifttums für eine Nation ist der Ber » s des Verlegers ein höchst verant wortungsvoller und die Anonymität, die im deutschen Verlegerwesen unter dem Einfluß kapitalistischer Wirtschaftsmethoden mehr und mehr Eingang gefunden hat, hat höchst verderbliche Folgen gezeitigt, weil unter ihrem Deckmantel sittlich haltlose Persönlichkeiten hem mungslos ihren Bereicherungstrieben nachgehen konnten, ohne Rück sicht darauf, welcher Schaden unter Umständen im geistigen und seeli schen Gefüge unseres Volkes angerichtet wurde. Ich denke hier ins besondere an das Schmutz- und Schundschristtum, bas unter An spielung auf die trübsten Instinkte in unerhörten Massen verbreitet wurde und oft genug auch unter der Maske des künstlerisch gestalte ten Werkes auftrat. Doch beschränken wir uns bei den weiteren Ausführungen aus das politische Schrifttum und insbesondere aus das nationalsoziali stische! Was der Führer aus dem diesjährigen Parteitag ganz all gemein über die Kunst und ihre Entwicklungsgesetze im neuen Deutschland sagte, gilt insbesondere sllr das Schrifttum. *) S. Börsenblatt 1SS4 Nr. 82, 98, IIS und 118. 845
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