Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.06.1933
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1933-06-21
- Erscheinungsdatum
- 21.06.1933
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19330621
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-193306219
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19330621
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1933
- Monat1933-06
- Tag1933-06-21
- Monat1933-06
- Jahr1933
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
X- 141, LI, Juni 1933. Mitteilungen des Deutschen Verlegervereins. Börsenblatt f. d. Dtschn Buchhaubel- Selbstverlag von Beamten ist zu bekämpfen, nicht weniger aber auch die stille Beteiligung der öffentlichen Hand an nach außen hin privat erscheinenden Firmen. Staatliche Zuschüsse zur Herausgabe von Werken und Zeitschriften sollten, abgesehen von Werken, die im Staatsauftrag hergestellt werden, nur durch die Notgemeinschaft vermittelt werden. Die Frage der Vereinsbuchhandlungen bedarf erneuter Über prüfung. Sie sind nicht allenthalben entbehrlich; so vermitteln sie z. B. im religiösen Schrifttum einen sehr wesentlichen Teil des Ge samtabsatzes. Die Gewerkschaften und andere aus Mitgliedsbei trägen unterhaltene Körperschaften sollten sich des ihnen wesens fremden Buchhandels völlig enthalten und ihren Mitgliedern lieber entsprechende Bcitragsermäßigungen zugute kommen lassen. Der neue Staat wird ihnen voraussichtlich ohnehin keine Thesaurie rungspolitik mehr gestatten, deren letztes Ziel immer die Möglich keit der Führung von Machtkämpfen war. Auch politische Parteien können sich zur Verbreitung ihres Schrifttums der Privatwirtschaft bedienen. Es erscheint sogar dringend erwünscht, auf diese Weise die Möglichkeit der Schaffung neuer selbständiger Existenzen herbeizuführen. Die Vielgestalt der Vereinszeitschriften und ihr Zusammen hang mit dem Privatverlag muß erhalten bleiben, soweit es sich um cingeführte, gut geleitete und dem inneren Bedürfnis des be treffenden Faches entsprechende Unternehmungen handelt. Ihre Ersetzung durch »Mammutzeitschriftcn« widerspricht dem kulturel len, spezifisch deutschen Bedürfnis nach umfassender und allseitiger Darstellung und würde einer Verödung auf großen Gebieten fach licher Belehrung gleichkommen, zumal die kleineren Zeitschriften in erster Linie den einzelnen Sondcrgcbietcn und den besonderen landschaftlichen Belangen zu dienen haben. 4. Für den festen Ladenpreis, gegen Anreizpreise, Preisüber setzungen und unwirtschaftliche Preisdrückung. Der vorläufigen Außerkraftsetzung des K 11 und der völligen Beseitigung des 8 12 der Berkaufsordnung stimmt der Verlag zu. Das Übermaß der bisherigen Anwendung des als Ausnahme ge dachten 8 11 hat diese Maßnahme ohnehin ad absurdum geführt, sodaß der Zeitpunkt der Rückkehr zu einer vernunftgemäßen Ge staltung gekommen ist. Immerhin muß bei der Neufassung des 8 lt der wirtschaftlich berechtigte Gesichtspunkt gewahrt bleiben, daß der an der Herausgabe eines Buches oder einer Zeitschrift finanziell maßgeblich beteiligte Verein (Behörde) bei Abnahme einer größeren Menge einen Vorzugspreis beanspruchen kann. Es bleibt zu prüfen, ob dabei die Bestimmungen über den Subskrip tionspreis sinngemäße Anwendung finden können. Unterlagen für die Neuregelung lassen sich dem Material über die letzten Vcrkauss- ordnungsverhandlungen entnehmen. Grundsätzlich soll bei solchen Lieferungen das Sortiment unter Zubilligung einer mäßigen Vcr- mittlcrgcbllhr eingeschaltet bleiben. Im übrigen ist auf möglichste Zurückdämmung dieser Fälle und auf weitestgehende Vereinfachung der betreffenden Bestimmungen hinzuarbeiten. Der Wegfall des Mcngenprcises wird begrüßt, nachdem dieser seinen eigentlichen Zweck der Einschränkung der sonstigen Anreiz preise nicht erfüllt hat. Daß im übrigen auf gewisse, altcingeführte und den Bedürf nissen entsprechende Vorzugspreise, die allgcmeingültig sind und öffentlich bekanntgegcben werden, nicht verzichtet werden kann, ist bereits durch Aufrcchterhaltung des 8 13 VO. anerkannt worden. Es ist weiterhin zu begrüßen, daß der Organisation in Zu kunft eine gewisse Einwirkung auf die Preisgestaltung zugestandcn werden soll. Wenn z. B. ein bestimmtes System der Herausgabe und der Preisbildung bei Zeitschriften dahin führt, daß dem deut schen wissenschaftlichen Verlag in seiner Gesamtheit mit dem Boy kott deutscher wissenschaftlicher Literatur im Ausland gedroht wird, so erfordert der Gedanke des Gemeinnutzes ein Eingreifen und die Abstellung eines solchen Mißstandes. Im übrigen wird die »Preis- prüfungsstclle« des Börsenvereins nur in ganz extremen Fällen die Möglichkeit haben, gegen Preisübersetzungen und unwirtschaft liche Preisdrückung vorzugehen, da gerade die Preiskalkulation von vielen unfaßbaren Faktoren abhängt und die Preisfestsetzung der Entscheidung dessen unterliegen muß, der das Risiko trägt. 12 5. Forderung der staatlichen Gehilsenpriisung. Diese Forderung wird vom Verlag unterstützt; auch die Ver lagslehrlinge, soweit sie zu Verlags- und nicht nur zu Büro gehilfen ausgebildet werden, werden in das Prüfungsverfahrcn ein bezogen werden müssen. Wird die Prüfung zur Zwangscinrich- tung, so werden jährlich 1000—1200 Lehrlinge zu prüfen sein. Die Mitwirkung des Staates kann dem Prüfungszeugnis allenfalls ver mehrtes Ansehen geben, Träger der vielen Kleinarbeit, die eine wirklich fachliche Prüfung macht, wird aber unter allen Umständen der Buchhandel bleiben müssen. Die amtlichen Stellen werden sich besonders für die staatsbürgerliche Qualität der Vorbildung der Prüflinge interessieren. 8. Wiederaufsiillung der Kulturetats. Es erübrigt sich, das große Interesse zu betonen, das der ge samte Buchhandel an dieser Frage hat. Hier müßte in enger Zu sammenarbeit mit dem Ministerium für Bolksaufklärung und Pro paganda sowie mit dem Reichsinnen- und dem Unterrichtsministe rium eine planmäßige Kulturpolitik cinsetzen. Ganz besonders wäre dabei der Gedanke eines Büchereigesetzes in den Vordergrund zu rücken und die Schaffung eines solchen Gesetzes vom Buchhandel zusammen mit den Büchereiorganisationcn zu fordern, um der Kulturarbeit im Bücherciwcscn eine feste finanzielle Grundlage zu geben. Die nahezu katastrophale Lage des Buchhandels, der ja sonst nicht nach Staatshilfe gerufen hat, erfordert es, daß seine Bemühungen in dieser Frage unablässig fortgesetzt werden. 7. Abbau und Ubersiihrung der Buchgcmcinschastcn. Den Buchgemeinschaften ist nicht abzusprechen, daß sie weit verzweigte Vertriebsorganisationen aufgebaut haben und daß sie auf diese Weise viele abseits wohnende Menschen zu dauernden Bücherkäufern machten. Es ist nicht zu erwarten, daß dieser Um satz, wenn er unterdrückt wird, dem Sortiment voll zuwächst. Weist man die Buchgemeinschaften für die Herstellung auf bestehende Verlage hin, so soll man auch dafür sorgen, daß sie ihre Geschäfte mit immer wieder andern Verlegern tätigen, sonst kommt es so, daß die hcrstellendcn Verlage zwar nominell selbständig sind, daß sie durch die großen Aufträge aber in Abhängigkeit von den Buch gemeinschaften geraten oder daß diese eigene Verlage auch weiterhin verdeckt besitzen. Den Vertrieb aufs Land und an abseits wohnende Bezieher sollte man der Zentralorganisation überlassen. Jedenfalls darf für den Abnehmer kein Zwang entstehen, bei einer bestimmten Buchhandlung das Buch entgcgcnzunchmen. Ebensowenig wird die Buchhandlung allen der Buchgcmcinschast ungehörigen Beziehern Kredit eröffnen wollen. Beachtlich ist, daß auch hier die Dezentra lisierung ohne weiteres eine Verteuerung nach sich ziehen wird. Vom Konsumenten aus gesehen müßte der Sortimentsbuchhandel mit dem Zwischengcwinn zufrieden sein, der dem heutigen Spcsen- satz für Vertrieb bei den bestehenden Buchgemeinschaften entspricht. Was am Gedanken der Buchgemeinschaften gut und begrüßens wert ist, sollte vom Buchhandel übernommen werden. Auch auf anderen Kulturgebieten (z. B. dem Theater) hat sich der, Äemcin- schaftsgedanke als fruchtbar erwiesen. 8. Beseitigung des Biichcrverlags und -Vertriebs der Warenhäuser. Die Warcnhausfragc erfordert genaueste Prüfung aller Zu sammenhänge. Es ist zu unterscheiden zwischen den mittleren Warenhäusern, die auch heute noch fast ausschließlich ladenpreis freie Bücher verkaufen, und den großen Warenhäusern, die voll kommen eingerichtete Buchabteilungen unter fachmännischer Lei tung und mit buchhändlerischem Verkaufspersonal besitzen. Der Warenhausbuchhandel ist entstanden aus dem Handel mit Auflage resten, die sich ihres billigen (Ramsch-) Preises wegen vorzüglich zu »Anreißern« eigneten. Es ist nicht zu verkennen, daß auch der Warenhausbuchhandel in gewissem Umfange eine kulturelle Auf gabe erfüllt hat: neben viel Minderwertigem hat er doch auch große Restbcständc guter Literatur an ein Publikum hcrangcbracht, das sonst gar nicht in Berührung mit dem Buche gekommen wäre. Solange das große Problem noch ungelöst ist, wie der Buchhandel seine Arbeit auf die breiten Volksschichten ausdehnen, wie er an den einfachen Mann, die einfache Frau herankommcn kann, die sich erfahrungsgemäß nicht in die eigentlichen Buchläden trauen, —
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder