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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.06.1933
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- 1933-06-21
- Erscheinungsdatum
- 21.06.1933
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- Deutsch
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X- 141. 21. Juni 1933. Mitteilungen des Deutschen Berlegervereins. Börsenblatt f. b. Dtschn Buchhandel. kung die Zahlungsfähigkeit seiner Abnehmer erschüttert. Immer hin steht er der Frage der Zahl der Vertrciber nicht einheitlich gegenüber: Je nach der Art seiner Produktion bedarf er einer mehr oder weniger beschränkten Anzahl von Vertricbsstellen. Die be rechtigten Interessen der verschiedenen Verlagssparten gehen hier so weit auseinander, daß nur eine wirklich elastische Lösung dieser Frage eine volkswirtschaftlich und volkserziehcrisch nicht zu ver tretende Einengung des Absatzmarktes verhindern kann. Das Ge samtvolumen des Umsatzes an Büchern und Zeitschriften muß im Interesse der Buch- und der Volkswirtschaft überhaupt, aber auch im Interesse der Volkserziehung erhalten bleiben. Die Möglich keiten, Buch und Volk zusammenzubringen, dürfen nicht einge schränkt, sondern müssen erweitert werden. Es steht heute auch noch nicht sest, wie die Forderung der Konzessionierung mit dem allgemeinen Wirtschaftsprogramm der Rcichsrcgierung in Einklang zu bringen ist, das die Förderung der Privatinitiative zur Grundlage hat und jedem, der dazu fähig ist, den Weg zur Selbständigkeit und zuin Ausstieg offenzuhalten wünscht. Soweit der Staat ein Interesse an der Konzessionierung nimmt, um das Gewerbe einer besonders scharfen Aufsicht und ge gebenenfalls sofortigen Maßnahmen unterwerfen zu können, sind wir der Ansicht, daß es dazu so einschneidender Neuerungen nicht bedarf: Gibt man der (Zwangs-)Organisation Machtmittel zu einem Eingreifen von Verbandswegen an die Hand, so genügen darüber hinaus entsprechende Gestaltungen der Gewerbeordnung und des Pressegesetzes, um allen staatlichen Ansprüchen Geltung zu verschaffen. Die Erfahrungen der Länder, die die Buchhandelskonzession seit je gehabt haben, sind nicht eindeutig. Einen auch in schweren Zeiten wirksamen wirtschaftlichen Schutz gewährt sie jedenfalls nicht. Es steht aber fest, daß z. B. in Österreich der gesamte Buch handel an der Notwendigkeit der Konzessionierung, die schon wie derholt abgeschafft werden sollte, sesthält, und daß sich auch die buchhändlerischen Verbände einen gewissen Einsluß dabei gesichert haben. (über die österreichische Regelung und ihre Durchführung vgl. Anlage, Seite 13.) Jedenfalls kann der Verlag nur für eine Konzessionierung eintretcn, die nicht ausschließlich daraus abziclt, die Zahl der Ver triebsstellen durch Beseitigung des freien Wettbewerbs einzuschrän ken, um den konzessionierten Betrieben eine Art von Verkaufs monopol zu verschaffen und ihre Existenz vom Staate garantieren zu lassen. Wir müßten darin einen Rückschritt sehen, der die Weiterentwicklung des deutschen Buchhandels hemmen würde. Die Frage der sogenannten Auchbuchhändler und Wiederver käufe! und ihre Eingliederung in das Gesamtgefüge des Buchhan dels hat die buchhändlerischen Organisationen jahrzehntelang be schäftigt, ohne einer Lösung zugeführt werden zu können, da sich die hiervon berührten Belange der verschiedenen Verlagssparten, aber auch das Gcsamtinteresse des Publikums an rationeller Ver sorgung mit den Erzeugnissen des Buchhandels als so wesentlich erwiesen, daß darüber nicht einfach hinweggegangen werden könnte. Sie ist auch heute nicht kurzerhand dadurch zu lösen, daß man diesen Bcrbreitergruppen die Konzession versagt, solange das Sortiment nicht gewährleisten kann, daß in der Versorgung der Bevölkerung keine Stockung und im Gesamtabsatz kein Verlust eintritt. Auch diese Gruppen gehören zum Mittelstand und rechnen auf den Schutz der Regierung. Auf manchen Verlagsgebieten, so z. B. dem des Bilderbücher- und Jugcndschriften-Verlages würde die völlige Aus schaltung des Auchbuchhandels bedenkliche Folgen haben. Billige Preise, wie sie der schwachen Kaufkraft des Publikums entsprechen, sind kalkulatorisch nur möglich bei hohen Auflagen, die wieder eine entsprechende Absatz-Streuungsmöglichkeit zur Voraussetzung haben. Auch der Schulbuchhandel ist — nicht immer ohne Schuld des Sor timents — so weitgehend an den Papierhandel übergcgangen, daß diese Entwicklung nicht ohne weiteres rückgängig zu machen ist. In den Vororten der Großstädte, in den Kleinstädten und auf dem Lande, also überall da, wo die reguläre Buchhandlung fehlt, ent spricht sie dem Bedürfnis des Publikums. Mit allem Nachdruck aber muß der Verlag dagegen Einspruch erheben, wenn im Wirtschaftsprogramm der Deutschen Buchhänd- 10 lergildc die völlig überspitzte Forderung erhoben wird, daß eine Vollkonzcssion nur für Herstellung oder für Vertrieb erteilt und daß dem Verlag jeglicher direkte Vertrieb an die Konsumenten untersagt werden soll. Getrennte Konzession für Herstellung und für Vertrieb würde gerade auf dem Gebiet des Buchhandels einen Rückschritt bedeuten: Ist doch eine große Anzahl bedeutender Verlagssirmcn im Zuge natürlicher Entivicklung aus Sortimentsbetrieben hervorgcgangen und vielfach noch organisch mit solchen verbunden, während Spe zialverlagsfirmen ebenfalls aus natürlichen Tendenzen heraus zur Angliederung von Spezialsortimenten gleicher Richtung kamen. Es ist nicht einzusehcn, weshalb eine so gesunde, dem eigentlichen Wesen und dem historischen Werdegang des Buchhandels entsprechende Entwicklung zwangsläufig unterbunden werden sollte. Die wirt schaftliche Bedeutung eines dem Sortiment ungegliederten (vor allem Lokal-)Verlages dürste durchaus nicht so gering sein, daß das Sortiment darauf verzichten könnte und möchte. Darüber hin aus erfüllt der Lokalvcrlag als Heimatverlag eine besondere und wichtige Aufgabe. Wird diesen Verlagen die Möglichkeit genom men, ihre Erzeugnisse auch durch ihre Buchhandlung zu vertreiben, so kommt diese kulturell bedeutsame Verlagsgruppe zum Erliegen. Wie stark überhaupt der deutsche Buchhandel mit gemischten Betrieben durchsetzt ist, beweist folgende Tatsache: Von den im Adreßbuch des Deutschen Buchhandels Jahr gang 1833 aufgeführten 8880 reichsdeutschen Firmen sind 1301 gemischte Betriebe, also Verlagsfirmen mit besonderen Sortiments- Unternehmungen bzw. Sortimentsfirmen mit Verlagsabteilungen, das sind genau 15"/°. Die Mitglieder des Deutschen Verlegervereins sind zugleich Besitzer von etwa 400 Sortimentsfirmen. Von ganz besonderem Interesse aber ist es, daß in den Ländern mit Kon zessionszwang die Hundcrtzahl der gemischten Betriebe noch wesent lich höher ist: In Österreich von 559 Firmen 142 gem. Betriebe -- 25,5°/°, in der Tschechoslowakei von 436 Firmen 105 gem. Betr. --- 24°/°. Man sieht daraus, daß es auch in den Ländern mit Konzes sionszwang das wirtschastliche Bedürfnis verhindert hat, Herstel lung und Vertrieb durch eine schematische Trennung auseinander zureißen. Zu dem alten Wunsche des Sortiments, der Verlag möge jeg lichen direkten Verkauf an das Publikum unterlassen — einem Wunsche, dem man nun durch Einführung der getrennten Konzes sion Gesetzeskraft zu erkämpfen hofft, muß folgendes gesagt werden: Diejenigen Verlagssparten, die diese Maßnahme nicht nötig haben, sehen ohnehin vom direkten Vertrieb und Verkauf ab und betrachten das Sortiment als den gegebenen alleinigen Vermittler. Die anderen Verlagssparten, die davon nicht abstchen können, sehen in Direktwerbung und -Vertrieb einen kostspieligen Notbehelf, bei dem die Ersparnis der Handelsspanne zur Kostendeckung nicht aus- rcicht. Auch der Spezialverlag, der durch seine Reiseabteilung in direkten Verkehr mit dem Abnehmer tritt, erblickt darin nur eine — allerdings unentbehrliche — Ergänzung der Verkaufstätigkeit des Sortiments, weil an den kleineren Plätzen Spezialbuchhand lungen fehlen und diese Bücher dort weder auf Lager sein noch durch Fachkundige vorgclcgt (und auf die Vorlage kommt cs ent scheidend an!) werden können. Ein großer Teil des Verlags ist aber gezwungen, gegen seinen Wunsch und unter starker finanzieller Belastung die Werbung für seine Neuerscheinungen und vor allem für die älteren Werke mehr oder weniger ausschließlich zu überneh men, weil die individuelle Vertriebsleistung für die einzelnen Werke unentbehrlich ist, vom Sortiment aber trotz der großen Zahl der Betriebe weder übernommen wird noch überhaupt übernommen werden kann. Nur der schönwissenschastliche Verlag kann von einer Werbung absehen, die sich an den einzelnen Interessenten wendet; der wissenschastliche und der Spezialverlag kann es nicht, da die Vertriebsmaßnahmen des Sortiments stets lückenhaft sind und der Verleger fast nie weiß, ob sie den ganzen Käuferkreis erfassen. So lange also das Sortiment nicht durch besondere Vorkehrungen — vielleicht durch die Gründung einer Zentralwcrbestclle! — die völ lige Übernahme und lückenlose Durchführung des gesamten Ver triebes gewährleisten kann, solange kann man dem Verlag nicht versagen, daß er einen Teil seiner hohen Werbungskosten durch direkten Absatz wieder hereinzubringen sucht.
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