Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.06.1933
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1933-06-21
- Erscheinungsdatum
- 21.06.1933
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19330621
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-193306219
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19330621
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1933
- Monat1933-06
- Tag1933-06-21
- Monat1933-06
- Jahr1933
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
VMMMMmKMlMVMunM Nr. 141. Leipzig, Mittwoch den 21. Juni 1933. IVO. Jahrgang. Mitteilungen des Deutschen Derlegervereins Diese Mitteilungen erscheinen unter alleiniger Verantwortlichkeit des Deutschen Verlegervereins Die Bestimmungen über die Verwaltung des Börsenblattes finden auf sie keine Anwendung Nr. HI (Nr. II 1933 s. Nr. 107). Gedanken. Wünsche und Forderungen des deutschen Verlags zum „Sofortprogramm des deutschen Buchhandels". Eine Denkschrift. Wenn wir die nachfolgenden Ausführungen unter den Grund satz »Gemeinnutz geht vor Eigennutz« stellen, so sind wir nns wohl bewußt, das; es dem in der Wirtschaft stehenden Menschen nicht immer ganz leicht fallen wird, hier die Grenze klar zu erkennen. Nur zu leicht läßt man sich dazu verleiten, den eigenen — wirk lichen oder vermeintlichen — Vorteil mit dem allgemeinen volks wirtschaftlichen Nutzen gleichzustellen. Dieser Gefahr ist auch die mit starker Stoßkraft arbeitende, in enger Verbindung mit dem Kampsbund für den gewerblichen Mittelstand stehende Haupt- gcmcinschast des Deutschen Einzelhandels nicht immer entgangen, - ja cs drängt sich geradezu der Eindruck auf, als seien nach An sicht dieser Organisationen »Mittelstand« und »Einzelhandel« ohne weiteres identisch und als sei eine starke Einzclhandclspolitik die alleinige Grundlage einer gesunden Wirtschaftspolitik überhaupt. Aus einer solchen Einstellung erwachsen dann einseitige, nicht vom Gemeinnutz, sondern von einem Gruppcncigennutz diktierte Forde rungen, deren Erfüllung dem Einzelhandel vielleicht hie und da kleine Vorteile bringen würde, denen aber so starke Einengungen anderer Zweige der Volkswirtschaft gegenüberständen, daß das Endergebnis schließlich ein volkswirtschaftliches Minus sein müßte. Der Gemeinnutz kann nur gewahrt werden, wenn alle Wünsche und Forderungen genau gegeneinander ausgewogen werden und die Entscheidung von einem übergeordneten Gesichtspunkt aus ge fällt wird. Dieser übergeordnete Gesichtspunkt ist für den Buch handel in seiner Gesamtheit gegeben in seiner Aufgabe, möglichst viele und möglichst gute Literatur an möglichst große Kreise des Volkes hcranzubringen. Beim Buchhandel hat der Begriff »Ge meinnutz« doppelte Bedeutung: Neben dem allgemeinen volkswirt schaftlichen Nutzen heischt der kulturelle, volkserzieherischc Nutzen seiner Arbeit ernsteste Beachtung. Es kann sich nicht darum han deln, die Viclgestalt der wirtschaftlichen Beziehungen zugunsten ein zelner Wirtschastsgruppen cinzucngen, sofern diese Vielgcstalt nicht künstlich geschaffen wurde, sondern sich aus den natürlichen Be dürfnissen der Bedarfsbefricdignng heraus entwickelt hat. Wohl aber erfordert die neue Zeit eine entschiedene Abkehr von den Aus wüchsen der liberalistischen Wirtschaftsordnung, also vor allem Sauberkeit in Wettbewerb und Werbung. Der deutsche Verlag hat dem »Sofortprogramm des Deutschen Buchhandels« grundsätzlich zugestimmt und wiederholt den festen Willen bekundet, auf die Forderungen und Wünsche des Sorti ments, dessen Notlage er ebenso kennt wie seine eigene, verständnis voll cinzugehen. Auf den Gegebenheiten fußend, die allein die Grundlage aller weiteren Überlegungen und Maßnahmen sein können, hat er aber eine Reihe von Gedanken, Wünschen und For derungen vorzubringen, deren Berücksichtigung bei den weiteren Maßnahmen der Berufsorganisationen und der Reichsregierung dringend geboten erscheint. Er darf erwarten, daß auch das Sor timent Verständnis für die Notlage des Verlags zeigt und die dieser Lage entspringenden Darlegungen vorurteilsfrei zur Kennt nis nimmt. Wir haben zu den einzelnen Programmpunktcn folgendes zu bemerken: 1. Der Börscnvcrein als Zwangsorganisation. Diese Forderung geht über das hinaus, was der faschistischeWirt- schaftsaufbau in Italien durchgcführt hat. Voraussichtlich wird sich aber die deutsche Entwicklung zur berussständischcu Wirtschaftsglic- dcrung viel rascher, folgerichtiger und durchgreifender vollziehen als die italienische, da die organisatorischen Grundlagen in Deutschland ohnehin schon ungleich ausgcbildetcr sind. Von dem Gedanken aus gehend, daß es in der Folgezeit ermöglicht werden muß, den ganzen Buchhandel fest an die selbstgeschaffenen Ordnungen zu binden, was im letzten Jahrzehnt infolge der Kartellgesctzgebung und regierungs seitig einseitiger Einstellung auf die Wahrung der Konsumentc»- belange nicht oder nur lückenhaft durchführbar war, begrüßt der deutsche Verlag die allerdings allein mit Hilfe der Reichsrcgierung durchzufllhrcndc Umwandlung des Börscnvcrcins in die alleinige umfassende Zwangsorganisation des deutschen Buchhandels, die alle (konzessionierten) rcichsdeutschcn Buchhändler als Mitglieder auszunchmen, daneben aber dafür Sorge zu tragen hat, daß ihr auch der außcrdcutsche Buchhandel nach wie vor organisatorisch verbunden bleibt. Die Wahrung des Grundsatzes der Parität macht die Beibehaltung des fachlichen Aufbaues des Börscnvcrcins zur Notwendigkeit. Werden alle Verleger von Büchern und Zeit schriften Mitglieder des Deutschen Vcrlcgcrvercins, so erwächst diesem die Ausgabe, mit allen Mitteln aus dem Wege des Selbst schutzes für Aufrechterhaltung von Ordnung und Sauberkeit im deutschen Verlag zu sorgen. Erhält die Organisation, was zu for dern ist, bestimmenden Einfluß auf Erteilung und Entzug der Kon zession, so kann sie die Aufgabe der Aufsichtsführung mit Hilfe von Standes-, Ehren- und Schiedsgerichten lösen. Erst innerhalb einer Zwangsorganisation kann die Frage des Licseruugszwanges er neut zur Erörterung gestellt werden. U. E. sollten die Aktions ausschüsse überhaupt vorläufig von einer formalen oder materiel len Änderung der Satzungen Abstand nehmen, bis das zu erwar tende Berufsständegesetz die Grundlagen der Neugestaltung auf- gczeigt hat. Die Zeit der Überleitung darf nicht zu einer Zeit der Unsicherheit werden. Diese Gefahr besteht aber, wenn unorga nische Änderungen einzelner Bestimmungen vorgenommen werden. 2. Staatliche Konzessionierung aller buchhändlerischen Gewerbe betriebe. Dis Frage der Konzessionierung wird genauester Vorprü fung bedürfen. Sie entspringt in erster Linie dem an sich berechtigten Wunsche des Einzelhandels, die Zahl der wettbewer- bendcn Betriebe nicht ins Ungemcssenc wachsen zu lassen, wodurch naturgemäß der Umsatz des einzelnen immer mehr herabgedrückt wird, bis schließlich die Überzahl der Zwergbetriebe, ohne selbst lebensfähig zu sein, die Existenzgrundlagen auch der mittleren und größeren Betriebe bedroht. Auch dem Verlag kann an einer solchen Entwicklung nicht gelegen sein, zumal sie in ihrer letzten Auswir-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder