3812 213, 12. September 1934. Fertige und Künftig erscheinende Bücher. BSriin«»« s. i.Dtschn.BnchSond-i. Erschienen ist unser erfolgreicher Ln^-pt-mber nnr-t au^eben Karten-Kalender für das Jahr 1935 ?rr>/e«r>r in ttlarburF a. t.. unter dem Titel Die Eigenart WWöMMMkllMkll -er Reformation Kalendarium mit Texten und 31 künstlerische» Ansichten in Württemberg in Kupfertiefdruck und einem Titelbild M. 1.50 Oer bekannte Kirchenhistoriker zeigt in dieser Schrift, wie sich in dem e-cponiert evangelischen Territorium inmitten der großen katholischen Gebiete Süddeutschlands ein „vkume- nur RM 1.50 Der Vorzug unseres Kalenders beruht auf der Verwendbar keit der Bilder als abreißbare Ansichtskarten, auf denen die Ehrenmale deutscher Geschichte und jene Stätten, die durch Dichler und Denker die Weihe erhielten, meisterhaft wieder gegeben wurden. Die Auswahl und textliche Bearbeitung nisches Luthertum" von unvergleichlich festgeprägter Eigen art entwickelt, wobei die Lutherische Rechtfertigungslehre und die Melanchthonische Sozialethik des „gemeinen Nutzens" sich mit Grundelementen des schwäbischen Volkscharakters verbinden. Ein interessanter Beitrag zur Reformationsgeschichte! besorgt wieder vr. C. W. Schmidt L.CN. WGM MWIM) (x) Bezugsbedingungen siehe Bestellzettel (x) T MUWSZIUI T Verlag Georg Schauer / Berlin-Schöneberg Hauptstraße 8 Oie Darstellung -er geltenden deutschen Rechtsordnung für jeden Juristen! Einführung in die Rechtswissenschaft auf -er Grundlage -er neuen Rechtsordnung 3. Lluttaae Von Geheimrat Professor l)r. Richard Schmidt s°, XII und 4SZ Seiten. Broschiert RM tll.so. Ganzleinen BM 13.S0 Zn der geltenden Rechtsordnung, wie sie sich nach den non der nationalsozialistischen Regierung burchgeflihrten Maßnahmen darstellt, greift Immer wieder altes Recht und neues Recht ineinander, werden immer wieder alte Bestimmungen durch neue ergänzt und erweitert, aber auch abgeändert und aufgehoben. Der Verfasser will das, was vom früheren Recht bestehen geblieben ist, und das, was die nationalsozialistische Regierung schöpferisch neu gestaltet hat, ln einem vorläufigen Abschluß darstellen. So wird dieses Werk zu der großen, bei aller Klarheit und Ucbcrsichtlichlicit auch weitestgehend Einzelheiten berücksichtigenden Übersicht, die nicht nur für den jungen Juristen ganz unentbehrlich ist, sondern die darüber hinaus jedem Nutzen bringt, der mit dem deutschen Recht zu tun hat. Legen Sie bei Semesterbeginn dieses Werk jedem Studenten der Rechtswissenschaft vor. <D M. Mohlhaninier, Verlas, Stuttgart / Verün