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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.09.1934
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1934-09-06
- Erscheinungsdatum
- 06.09.1934
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1934
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X; 208, 6. September 1934. Nebaktioneller Teil. Börsenblatt f. d-Dtschn.Buchhandel. -Die Bezahlung hat in Reichsmark zu erfolgen, gleichgültig, in welcher Währung sonst die Rechnungen ausgestellt fein mögen. Die Reichsmark wird beim .Nationalen Institut für den Zahlungs verkehr mit dem Ausland' gegen Hergabe von Lira an die öauoa ü'Italis, die die Kassiererin des Instituts ist, bezogen. Als Umrech nungskurs gilt der Devisenkurs des Tages an der Mailänder Börse, ebenso auch sür die Fakturen, die in anderer als Reichs mark-Währung ausgestellt sind,-- Norwegen. »Di« Zeitung .Aftenposten' meldet die Paraphierung eines Clea ring-Abkommens mit Deutschland, das am IS, September in Krask treten soll. Es ist vorgesehen, daß das bisherig« Sonderkonto der norwegischen Rationalbank bei der Reichsbank aufgelöst wird. An dessen Stelle tritt ein Reichsmark-Konto der Bank von Nor wegen beim Girokontor der Reichshauptbank in Berlin, auf das die deutschen Importeure Reichsmark einzahlen, Ter Reichsbank wie derum wird bei der Nationalbank in Oslo ein Kronenkonto eröffnet, auf das die norwegischen Importeure sämtliche Einzahlungen leisten. Die Umrechnung der Kronen in Reichsmark wird von der Reichs- bank zum letztbekannten Mitteikurs der Berliner Börse vorgenom men, den Kurs für die Umrechnung der auf ihr Reichsmarkkonto einbezahlten Beträge fetzt die Nationalbank fest. Die Devisen für die deutschen Transitgeschäfte werden wie bis her von der norwegischen Nationalbank außerhalb des Verrechnungs- abkommens zur Verfügung gestellt.« <»Eildienst« Nr, 1VS vom 4, September 1934.) Schweden, Die Reichssteilc für Devisenbewirtschaftung hat durch Rund erlaß die für Zahlungen im Warenverkehr mit Schweden ab 1, Sep tember 1934 geltenden Vorschriften bekanntgegeben. Alle Zahlungen im deutsch-schwedischen Warenverkehr sind danach von Schweden durch Vermittlung der schwedischen Clearingbehörde »Clearing- nämnden», Stockholm, zu veranlassen. Von Deutschland aus wird über die Reichsbank gezahlt. Argentinien. Durch ein Abkommen der Deutschen Rcichsbank und der argen tinischen Devisenkontrollkommission soll durch zusätzlichen Außen handelsumsatz in Höhe von zehn Millionen Reichsmark ein Teil der in Argentinien eingefrorenen deutschen Guthaben sreigemacht werben. Kleine KlitleiiunAen Warnung vor der Verbreitung unberechtigter russischer Über setzungen. — Der Deutsche Verlegerverein bittet uns um Veröffent lichung nachstehenden Hinweises: Übersetzungen von urheberrechtlich geschützten Werks» in die russische Sprache ohne Zustimmung des berechtigten Verfassers bzn>. Verlegers und deren Vertrieb sind verbotener Nachdruck, Die wider rechtlich hergestellten Stücke werden in Deutschland sowohl wie in allen Verbandsländern der Berner Übereinkunft als Nachdruck be handelt, Sie unterliegen auf Antrag des Berechtigten der Vernich tung, ihr Weitervertrieb wird untersagt. Die Sortimenter, welche sich mit diesem Vertrieb befassen, machen sich außerdem dem Berechtigten gegenüber schadenersatz pflichtig. Wir warnen demgemäß vor der Verbreitung solcher Übersetzun gen, die nicht etwa dadurch berechtigte werden, daß das russische Ge setz das llbersetzungsrecht in Rußland nicht schützt, Deutscher Verlegerverein. Nürnbergs Oberbürgermeister überreicht dem Führer ein Exemplar der Schrift »Deutschland in seiner tiefen Erniedrigung«. — Der Nürnberger Oberbürgermeister Liebel überreicht« am 4, Sep tember 1934 nach seiner Willkommensansprache bei der Eröffnung des Reichsparteitages dem Führer eines der wenigen noch vor handenen Exemplare der Schrift »Deutschland in seiner tiefen Er niedrigung», wegen deren Vertrieb der Buchhändler Johann Philipp Palm aus Nürnberg am Sk, August 180k in Braunau am Inn von den Schergen Napoleons erschossen wurde. Der Deutsche Buchdrucker-Verein gegen Papierpreiserhöhung,— Die Papierpreiserhöhung war auch aus der Buchdruckertagung in Travemünde Gegenstand eingehender Beratungen, die von dem Vor sitzenden des Deutschen Buchdruckervereins, Albert Frisch, und dem Führer der Fachgruppe Druck, Papierverarbettung und Verlag, I)r, Seeliger, geführt wurden. Um die ernsten Besorgnisse des ge samten Buchdruckgewerbes wegen der Papierpreiserhöhung zum Ausdruck zu bringen, und um eine schnelle Nachprüfung zu ver anlassen, wurde an den Reichswirtschaftsminister folgendes Tele gramm gesandt: »Die in Travemünde tagende Hauptversammlung des Deutschen Buchdrucker-Vereins bringt dem Reichswirtschafts- mit'isterium die ernsteste Besorgnis über die Auswirkungen der Papierpreiserhöhungen auf das Druckgewerbe zum Ausdruck und bittet dringend darum, das Ausmaß dieser Preiserhöhung und die Lieferbedingungen der Vereinigung Holzhalttg/Holzfrei schnellstens nachzuprllfen, um Beschäftigungsrückgang, Absatzdrosselung und Qualitätsminderung zu vermeiden.» Fachgruppe Buchhandel der Deutschen Angestelltenschaft, Orts- gruppe Essen. — Arbeitsgemeinschaft Rocholl: Am 7, September 2r, Schuhmacher, »Die Romantiker und ihre Zeit«; am 21. September: Berufskamerad Kirschner: über die Einteilung der Wissenschaften und ihre wichtigsten Fachausdrllcke, Beginn pünktlich 19,45 Uhr im Baedekcrhaus, Arbeitsgemeinschaft Hackenberg: Am 1ü, und 24, September: »Neuzeitliche Schausenstergestaltung», Beginn pünkt lich 19,45 Uhr in der Buchhandlung Fredebeul und Koenen, Führer der Fachgruppe Buchbinderei. — Der Führer der Wirt- schäftsgruppe Druck, Papierverarbeitung und Verlag hat im Auf träge des Führers der Wirtschaft und im Einvernehmen mit dem Neichswirtschaftsminister den Vorsitzenden des Verbandes Deut scher Buchbinderei-Besitzer, Bezirk Berlin, Erwin Hollmann, i, Fa. Fritzsche-Lubwig K.-G,, Berlin, zum Führer der Fachgruppe Buchbinderei berufen. Eine Miniaturbibliothek der Tageszeitungen, — Von einem in der New Norker Öffentlichen Bibliothek angestellten Versuch, Le bensdauer und Wirkung der Tageszeitung zu verlängern, berichtet »Philobiblon«, Die Bibliothek hat damit begonnen, wichtige Tages zeitungen aus kleine Filme photographisch zu übertragen, die dann durch Projektion lesbar werden. Ein zweiter damit erreichter Vor teil ist die große Raumersparnis, Während beispielsweise sür einen gebundenen Jahrgang der New Jork Times über SV cdm Stellraum benötigt werden, beansprucht der entsprechende .Film nur etwa ftw cbm. Verbotene Druckschriften — Auf Grund der Verordnung des Reichspräsidenten vom 28, Februar 19SS wurde die Verbreitung der nachstehend genannten ausländischen Druckschriften im Inland ver boten: Bis ZI. 10, 34: »Abwehr» (Warnsdorfs, Bis 3V, 11, 34: »Schlesische Warte« mit Anzeiger für den Kreis Pleß lPleßs, Bis 31, 10 34: »Die fliegende Taube« (Aubel). Bis 31, 10 34: »Die Ostschweiz» (St, Gallens, Bis 31, IO 34: »Zürcher Post» (Zürichs, Bis 30 9. 34: »Nieuwe Tijd« (Amsterdams, Bis auf weiteres: »World» (Monatsschrift, Londons: »Davor«, hebräisch (Tel-Aviv, Palästinas, Gemäß Verordnung vom 4, 2, 1933 wurde das im Tello-Verlag Dresden-Pillnitz erschienene Buch »Nervenmensch — Reue Heils wege« von Richard Werner für den Bereich des Landes Preußen beschlagnahmt und eingezogen. Ferner die im Ludendorsf's Volks- warte-Verlag G, m, b, H,, München, erschienene Druckschrift »Zu kunft der deutschen Wirtschaft», von Becker L Co, Die Beschlagnahme der von Freiherr Hans von Hamuierstein- Eguord verfaßten im Verlag Koehler L Amelang, Leipzig, er schienenen Bücher 1, Ritter, Tod und Teufel; 2, Mangold von Eber stein; 3. Roland und Notraud; 4, Walpurgis; 5, Wald; 8, Februar; 7, Die finnischen Reiter, wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben. (Deutsches Kriminalpolizeiblatt Nr. 1945, 1948 vom 3,, 4. Sep tember 1934.) Gemäß K 7 der Verordnung vom 4, Februar 1933 wurden für Preußen beschlagnahmt und eingezogen: Das im Verlag Hesse L Becker, Leipzig, erschienene Buch »Die Meuterer«, von Rudols de Haas; das im Verlag I, Engelhorns Nächst, Stuttgart, erschienene Buch »Mirjams Sohn», von Greie von Urbanitzky; sämtliche in deutscher Sprache erschienenen Druckschriften des jüdischen Schriftstellers Hermann Kesten- (Deutsches Kriminalpolizeiblatt Nr. 1945 vom 3. September 1934,s Das Erscheinen des Evangelischen Wochenblattes »Licht und Leben» ist sür dis Zeit vom 1. September 1934 bis einschließlich 12, Oktober 1934 verboten, (Deutscher Reichsanzeiger Nr, 204 vom 1, September 1934,> Verantwortlich: Or, Hellmuth Langenbuche r. — Bcrantw. Anzkigcnlcttcr: Malter Hcrfurth, Leipzig. — Verlag: Der B 8 r s c n NI r estn^d e r Deutschen Buchhändler zu Leipzig- — Anschrift der Schriftlcttnng und Erpcditson: Leipzig C 1, Gerichtsweg 28, Postsc Druck: Ernst Hedrich Nachs-, Leipzig C 1, Hospitalstraße tta - tsweg 2g, Postschlicßfach 274/IS. — DA: W/VIII, 784
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