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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.12.1923
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1923-12-04
- Erscheinungsdatum
- 04.12.1923
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- Deutsch
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x° 281, 4. Dezember 1923. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d. Drlchrr. Buchhandel. 8199 Redaktioneller Teil. (Nr. 213.) Richtig frankieren! (Vgl. Bbl. Nr. 279, S. 8141.) — Ter Ver- i kauf von Ncntenbriefmarken begann am 1. Dezember. Gleichzeitig I wurde der Verkauf von Papicrmarkbriefmarken eingestellt. In den ^ Händen der Bevölkerung befindliche Papiermarkbriesmarken werden vom 1. Dezember an bis auf weiteres zur Freimachung von Post-! sendungen nicht beanstandet und zum aufgedruckten Nennwert im Verhältnis zum Nennwert der Ncntenbriefmarkc angerechnet. Fünf Marken zu zwanzig Milliarden gelten also, solange eine Goldmark eine Billion Papiermark ist, so viel wie eine Nentenbriefmarke zu ^ zehn Pfennig. Ein mit 100 Milliarden freigemachter einfacher In- j landsernbrief würde demnach richtig freigemacht sein. Tie in den letzten Tagen des November zum vierfachen Betrage des Nennwerts gekauften Papiermarkmarken gelten vom 1. Dezember an wieder n u r zum aufgedruckten Nennwert. Neue Fernsprcch. und Telegrammgcbühren. — Im Fernsprech- und Telegrammverkehr sind die Grundbeträqe der Gebühren vom I. Dezember an um rund 50 v. H. erhöht worden. Die Erhöhung ist un umgänglich notwendig geworden, weil der Tclegraphenverwaltung am 15. November alle Kredite des Reichs gesperrt worden sind und sie jetzt lediglich auf ihre eigenen Einnahmen angewiesen ist. Die neuen Fern sprechgebühren für den Ortsverkehr sind für mäßig benutzte Anschlüsse immer noch geringer als die vor dem Kriege in Geltung gewesenen Ge- Die Ferngesprächsgebühren sind allerdings höher als die Friedensgebühren, sie bleiben aber noch hinter den Jnlandsjätzen mancher anderen Länder zurück. Die neuen Telegraphengebühren gehen über die Friedenssätze hinaus. Die Telegraphie erforderte vor dem Kriege erhebliche Zuschüsse, die aus den Überschüßen des Postbetricbes geleistet werden konnten, jetzt aber weggefallcn sind. Die wichtigsten Grundbcträge in Rentenpfennigen sind: Fernsprecher: Für einen Hauptanschluß werden monatlich mindestens angerechnet: in Ortsnetzen bis zu 50 Hauptanschlüssen .... 20 Ortsgespr. ., über 50 bis einschl. 1000 Haupt anschlüssen 30 „ ° .. „ 1000 bis einschl. 10000 HaUpt- „ „ „ 10 000 Hauptanschlüssen . . 50 „ Ortsgespräch von einer Teilnehmerstelle oder von einer öfsentl. Sprechstelle aus 15 Ferngespräch von nicht mehr als 3 Minuten Dauer bei einer Entfernung bis zu 5 km einschließlich .... 15 Über 5 bis 15 km einschließlich . 30 .. 15 „ 25 ., 45 .. 25 50 .. „ . - - 90 „ 50 .. 100 ., ., 135 Dringende Gespräche das Dreifache Blitzgespräche - . . das Hundertfache Vortagsanmeldung 15 Auskunftsgebühr . . . 15 Streichungsgebühr für Gespräche 15 X?-. V- oder ^-Gebühr für eine Person je 60 für jede weitere Person 30 Unfallmeldegebühr 90 Kündigungen von Fcrnsprechanschlüssen und sonstigen Einrich tungen aus den 30. November 1923 werden bis zum 9. De zember entgegengenommen. Telegrammverkehr: Ortstelegramme: Wortgebühr (mindestens 8 Wörter) 7*/? Ferntelegramme: Wortgebühr ( „ „ ., ) 15 Zustellung bei ungenügender Anschrift 45 Vorausbezahlung der Eilbestellung (XI?) 90 Stundung der Telegraphengebühren 2 v. H. des Betrags der gestundeten Gebühren und außerdem für jedes Telegramm ?*/5 abgekürzte Telegrammanschriften jährlich 45 N.-M. regelmäßige besondere Zustellung jährlich 45 R.-M. Vereinbarungen über abgekürzte Telegrammanschriften sowie solche über regelmäßige besondere Zustellung der Telegramme können bis zum 15. Dezember 1923 zum 1. Januar 1924 gekündigt werden. Wir bitten unsere Leser, sich diese neuen Gebühren auszuschneiden und auf unsere Postgebühren-Tabelle (Bbl. Nr. 277) auszukleben. Gesteigerter Postschalter-Vcrkchr. — Das Reichspoftministerium schrieb uns: Ter Übergang von der Papier- zur Gold- und Nenten- mark bringt für die Post bei der Vielseitigkeit ihres Betriebes eine besonders starke Mehrbelastung. Vom 1. Dezember an lauten die Freimarken auf Goldwerte, die beim Verkauf mit dem Um rechnungskurs der Steuermark zu vervielfältigen sind. Für die Vcrsicherungs- und Steuermarken, die Wechselstcmpel- und statistischen Marken wird diese Verrechnungsart voraussichtlich in Kürze folgen. Voraussichtlich werden weite Kreise, besonders die Geschäftswelt, dazu übergehen, die wertbeständigen Freimarken wieder wie früher in größeren Mengen einzukaufen, weil sie sich dadurch die häufigen Wege nach der Post und das Warten am Postschalter ersparen. Wenn des halb auch eine Entlastung der Schalter eintreten dürfte, so wird doch durch die Umrechnung der Werte gegen bisher eine gewisse Mehr arbeit entstehen. Sie beeinflußt neben der Gebührenerhebung und -Verrechnung alle Tienstzweige der Post, am unmittelbarsten und stärksten den ganzen umfangreichen Gcldverkehr, den die Post ver mittelt: den Postanweisungs-, Nachnahme-, Postaustrags-, Postscheck- (Zahlkarten)-verkehr usw. Das Reichspoftministerium hat umfangreiche Vorsorge getroffen, um den gesteigerten Anforderungen zu genügen und gleichzeitig auch den Postschalterverkehr wieder in glattere Bahnen zu lenken; die Betriebsvorschriften und die Tarife werden, soweit tun- lich, vereinfacht, alle irgendwie entbehrlichen Kräfte werden aus dem Postverwaltungsdienst in den Post betrieb übergeführt. Tie Schalter beamten werden weiter für ihre Aufgaben besonders und gründlich unterwiesen und mit technischen Hilfsmitteln (Schlüsseln, Hilfstascln usw.) ausgerüstet. Zur Bewältigung des stärkeren und vielseitigen Verkehrs ist das Offenhalten von Schaltern in weiterem Umfange, die praktische Verteilung der Leistungen und die deutliche Bezeich nung der Schalter angeordnet. Den größeren Geschäften wird im eigenen und im allgemeinen Interesse dringend nahegclcgt, ihre Einkäufe an Wertzeichen und ihre Auflieferungen in Zeiten schwächeren Verkehrs zu besorgen. Umsatzsteuer für November. Die Vorauszahlungen auf die Um satzsteuer für den Monat November, die am 30. November 1923 fällig waren, können noch während der Schonfrist bis zum 7. Dezember 1923 zum Papicrmarkbetrag ohne Auswertung geleistet werden. Nach diesem Zeitpunkte tritt Auswertung nach dem jeweils gültigen Gvld- umrechnungssatz für Neichssteuern ein. Zur Vermeidung langen War tens wird dringend empfohlen, nicht erst an den letzten Tagen an den Zahlstellen des Umsatzsteueramts zu erscheinen. Mitzubringen sind die letzte Quittung und eine schriftliche Voranmeldung. Letztere muß enthalten: 1. Nummer der Umsatzsteuerrolle, 2. Nummer des Nmsatzsteuersollbuchs, 3. den Zeitraum (Monat), für den gezahlt wird, 4. die Höhe des Umsatzes, 5. den Steuersatz, 6. Unterschrift, Ort und Straße. Bei bargeldloser Zahlung sind diese Angaben auf dem für das Umsatzstcucramt bestimmten Abschnitt anzubringen. Bankschecks (außer bestätigten Reichsbankschecken) werden nicht in Zahlung ge nommen. Das Gleiche gilt für die Press-enotabgabe (Holzadgabe). Die neuen Ermäßigungen beim Steuerabzug. — Tie Ver hältniszahl für die Zeit vom 2. bis 8. Dezember 1923 ist 8 5 0 0 0 0, d. h. die in der letzten Septemberhälste geltenden Ermäßi- gungssätze (Grundzahlen) beim Steuerabzug sind mit dieser Zahl zu vervielfachen. Die Ermäßigungen der Steuerabzüge betragen hiernach wöchentlich für den Steuerpflichtigen und seine Ehefrau je 146 880 000 000 Mark, für jedes minderjährige Kind oder jeden mittellosen Angehörigen, sofern der letztere mit auf dem Steuerbuchs des Arbeitnehmers vom Finanzamt vermerkt ist, 979 200 000 000 Mark und für Werdungskosten 1224 000 000 000 Mark. Tie einzubehaltendeu Lohnstcuerbeträge sind aus volle Milliarden nach unten abzurunden. Goldmarkrcchnung und Schlüsselzahl im Buchdruckgewcrbe. — Der Deutsche Buchdrucker-Verein hat in seiner »Zeitschrift für Deutschlands Buchdrucker« Nr. 96 vom 1. Dezember 1923 fol gendes bekanntgemacht: Seit den letzten am 29. Oktober d. I. herausgegebenen Richtlinien für die Goldmarkrechnung und die Berechnung der Schlüsselzahl sind die Grundpreise aller in unserem Gewerbe benötigten Materialien ganz wesentlich erhöht worden. Nach dem heute vom Neichsabbeits- ministerium für verbindlich erklärten Schiedsspruch vom 27. November 1089*
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