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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.06.1919
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1919-06-25
- Erscheinungsdatum
- 25.06.1919
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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Otto Liebmann, Verlagsbuchhandlung, Berlin W. 57 Verlag der „Deutschen Juristen.Zeitung". Verlag der „Deutschen SirafrechkS-Zcitung". Postscheck Nr 45 561 Für meinen Verlag ist nachstehendes große Unternehmen in Vorbereitung! Sie deutschen ÄimzuiMeuerMe iil Einzellmimtlireil Herausgegeben unter Leitung von E. Schiffer Reichsminister, Reichsfinanzminister a. D. k°mn,-mi-rl von Ob-rland-sg-richiSial vr. Beck - r, Hilfsaib-it-r im R-ichsfinan,ministe,ium — Ob-iverwallungsgerichlSiat vr. B - cthk - — Geh. Iustijeat Ob-rlandeigerichlSral vr. Finger, Hilfsarbeiler im Neich-finanzministerium — Geh. Justiz,al vr. Heinitz, Nechli- anwall und Notar - Regie,ungiia, im Reichsfinanjministe,ium vr. H ö p k e r — Reichsfinanjral vr. Kloß, Mitglied der NcichS- ^ finanzhofeS — Geh. Regierungsrat Kuhn, vortr. Rat im Neichsfinanjministeiinm — Geh. RegierungSrat vr. von Lewinski, vortr. * Rat im Neichsjustizministeriunr — Staatsminister a. D. vr. v o n P i st o r i ri s — Geh. Regierungsrat vr. P o p i tz , vortr. Rat im > Neichsfinanzministecium — Geh. Regierungsrat Ur. Neuß, vortr. Rat im Reichsfinanzminifferium — Geh. Regierungsrat Saemtsch, vortr. Rat im Reichsfinanzministerium — Wirkt. Geh. Oberfinanzrat Ur. Schwarz, vortr. Rat im preuß. Finanzministerium — Senats- Präsident d-S RcichtfinanzhofeS, Wirkt. Geh. Ob-iregierungSrat Ur. S l r u h — Geh. Regie,uugSrat Zapf, vortr. Rat im Reichifinanz- ministerium — Regierungsrat Ur. Harden — Finanzrat im Reichsfinanzministeririm Zetzsche u. m. a. 2 unglückliche AuSgang des Krieges und die uns aufgedrungenen Entschädigungen haben einen gewaltigen j ^ 1 Finanzbedars des Reiches zur Folge. Das gesamte Finanz- und Steuerwesen wird umgestaltet, zahlreiche j neue Steuerquellen werden erschlossen werden müssen. An Stelle der Bundesstaaten wird das Reich als * Steuererheber treten. Noch nie hat sich auf gesetzgeberischem Gebiete eine solche Umwälzung, auf wirtschaftlichem eine hinaus wird sie im Vordergründe des Interesses stehen. Behörden wie Steuerzahler bedürfen gründlicher Führer durch das Labyrinth der neuen Steuergesetzgebung. Die große Zahl der neuen Gesetze macht eS erwünscht, nicht daS eine Gesetz in dieser, das andere in jener Bearbeitung und in verschiedenen Formaten zu besitzen. idi- 130, 25. Juni 1919. Künftig erscheinende Bücher. Börsenblatt f. d. Dlschn. Buchhandel. 5651 4! 4^ Otto Liebmann, Verlagsbuchhandlung, Berlin W-57 Verlag der „Deutschen Juristen- Zeitung". Verlag der „DeutschenStrafrechtS-Zeitung". Postscheck Nr.45 56l Hier soll das große Schiffcrsche Sammelwerk von Einzclkommentarcn für daS Gesamtgebiet der Steuer- und Finanzgesetze des Reiches helfend eingreifen. Zunächst sind in Aussicht genommen: das Kriegsabgabengesetz vom Vermögenszuwachs nebst Kriegsabaabengesetz für 1919, das Vermögensabgabe-, Besitz- und Reichseinkommensteuer-, das Erbschafts-, Umsatz steuer-, Grundwechscl-, Reichsstempelgesetz, die Steuer- und Kapitalflucht-, die Dersiche- rungssteuergesctze, die Abgabenordnung, das Dergnügungs-, Tabak-, Zigaretten-, Zünd holz-, Spielkarten-, Zucker-, Branntwein, Bier-, Wein-, Mineralwasser-, Kohlen- und andere Monopolsteuergesctze, das Rayonsteuergesetz und alle noch zu erwartend-» Gesetze. Ebenso soll erstmalig auch das formelle Mmmz- und Etatswesen behandelt werden, nebst einer historischen Darstellung der Steuer- und Finanzpolitik in Vergangenheit und Gegenwart. In zweiter Reihe sollen die älteren noch verbleibenden Steuergesetze und unter Umständen nach einer Reform die Zollgesetze folgen. Den Abschluß des ganzen Werkes bildet ein Handwörterbuch des Finanz- und Steuerrechts. Nicht in schnell geschmiedeten Text- und Handausgaben, vielmehr in selbständiqen, tiefgehenden Kommentaren aus der Praxis für die Praxis soll jedes einzelne Gesetz kommentiert, der ganze Stoff erschöpfend klargelegt werden. Auf gemeinverständliche Sprache und Übersichtlichkeit der Erläuterungen wird besonderes Gewicht gelegt werden, um auch dem Nichifachmann eine schnelle Orientierung zu ermöglichen. Zur Durchführung dieses gewaltigen Unternehmens ist ein großer Stab erster Mitarbeiter gewonnen worden, besonders Referenten im Reichsfinanzministerium, Mitglieder des Reichsfinanzhofes, erfahrene Spezialisten aus der Ver waltung, dem Richter- und Anwaltstande, sodaß dem Werke schon jetzt eine führende Stelle vorausgesagt werden darf. Zeder Band wird für Steuer- und Verwaltungsbehörden, Rechtsanwälte, Notare, Vermögens- und Nachlaßverwalter, Bibliothekare und Gerichte, vor allem aber die Steuer zahler selbst: Handel, Banken, Industrie, Gewerbe, Landwirtschaft und deren Berufsvcrtretungen, die freien Berufe, physische Personen und Gesellschaften, Kapitalisten, Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein nie versagender Führer von bleibendem Wert werden. DaS Werk ist durch Subskription, jedes Gesetz aber auch einzeln in abgeschlossenen Bänden zu beziehen. Alle Einzelheiten über Erscheinungsweise und Preis werden an dieser Stelle bekanntgegeben, sobald die Gesetz gebung dies ermöglicht. Besondere Anfragen können nicht beantwortet werden. Es wird selbst verständlich dafür Sorge getragen, daß der Buchhandel sobald als möglich über die Entwicklung des Unternehmens im einzelnen unterrichtet wird. Dem Sortiment biete ich in diesem gewaltigen Unternehmen, das in der juristischen Literatur einzig dastehen wird, ein Werk von unbegrenzter Absatzfähigkeit. Heute aber schon wird es im Interesse des Sortiments liegen, bei Nach fragen nach Kommentaren zu den einzelnen Steuergesetzen sich dieses großen SchlsstvschkN SssMML l wertes zu erinnern und Maßnahmen zu ergreifen, damit rechtzeitig die nötigen VertriebSmittcl sofort durchgeführt werden können. Bei der ungewöhnlichen Höhe des Preises wird hier ein Werk geboten, daS auf lange Zeit hinaus dem Sortiment einen hoben bleibenden Gewinn verspricht und von dem jeder einzelne Band in unbegrenzter Zahl abgesetzt werden kann. Die Nachfrage wird bald einsetzen. Da das Werk auf viele Bände sieb erstrecken wird, werden schon jetzt Fort setzungslisten angelegt werden müssen. 4444444444-
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