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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.02.1911
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1911-02-02
- Erscheinungsdatum
- 02.02.1911
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- Deutsch
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1400 Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. ^ 2?, 2. Februar 1811. zeichnete und heute 15 Staaten umsasseude Übereinkunft über de» Eisenbahnfrachtoerkehr Angewiesen worden war. Als letztes Glied fügte sich das durch den Vertrag über Radio- Telegraphie (unterzeichnet am 3. November 1906 in Berlin) beschlossene Amt an, das aber vom schweizerischen Bundesrat, allerdings als besondere Abteilung, dem inter nationalen Telegraphenamt angegliedert wurde; es bedient 33 Signatarmächte. II. Indem wir von der Besprechung der Unionen und Unionszwecke absehen müssen, stellen wir zuerst fest, daß ihren Ämtern folgende Ausgaben gemeinsam sind: sie bilden Zentralverwaltungsorgane oder gewissermaßen Zentral- umformerstationsn unter denjenigen Verwaltungen, die „in den einzelnen Ländern die betreffenden Dienstzweige zu pflegen haben, und zwar hinsichtlich aller Fragen, in denen nicht bloß interne, sondern durch dis Übereinkünfte angeregte zwischenstaatliche Angelegenheiten zur Behandlung und Er ledigung gelangen. Deshalb zentralisieren und verarbeiten sie alles, für den richtigen Gang ihrer Union Wissens- und Wünschenswerte; sie veranstalten Umfragen und verfassen Abhandlungen über die in der Union bestehenden tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse und deren Verbesserung; sie arbeiten gelegentlich mit den Landesoerwaltungen an dem Ausbau der Unionsbeziehungen, sowohl bei Gesetzesreoisionen, die durch diese Beziehungen nötig werden, wie an andern juridischen Weiterbildungen. An Private wird, soweit nicht die Landesverwaltungen oder hinsichtlich der Gesetzes- und Vertragsauslegung die Gerichte in erster Linie in Betracht kommen, mit der nötigen Reserve bereitwillig Auskunft und Rat in internationalen Dingen erteilt. Die Taufende von Briefschreibern sind auf der ganzen Welt verteilt; wollte man unter ihnen ein Rescrendum über die Zweckmäßigkeit der Einrichtung dieser internationalen Auskunftsstellen ver anstalten, so brauchte letzteren ob des Ausganges der Ab stimmung nicht bange zu sein. Die Korrespondenzen der verschiedenen Ämter in Bern betrugen im Jahre 1S0S nicht weniger als zusammen 18 726 Nummern, wobei die vielen Zirkulare nur einmal gezählt sind. Mehr nach außen wirken die Ämter durch die Ver öffentlichung ihrer vier Monatsschriften (»ckonrn-ll tolö- grupbiqns«, »l'IIoioo postulo«, >1a Lropristö ioänstriollo«, >1,0 Droit ä'Lntour« und >Zeitschrist für den internationalen Eisenbahntransport«), die allerdings als Fachbläiter nur einen verhältnismäßig beschränkten Leserkreis zählen, aber namentlich durch die Herausgabe aller wichtigen Aktenstücke aus dem Gebiete der Gesetzgebung, durch Abdruck oder Übersetzung der Gerichtsentscheidungen und durch die »Neuesten Mitteilungen« für den Fachmann, den Rechts- gelchrlen und den Berichterstatter an Kongreffen oder in Parlamenten, mehr und mehr zu unentbehrlichen Nach schlagewerken geworden sind. So drückt sich der französische Abgeordnete Theodore Reinach in einem aussührlichen Berichte zu der 1868 revidierten Berner Literarkonvention (Oüambro n° 3226, 17 mars 1S1V, p. 4) folgendermaßen über das Organ dieser Union aus: »1'oküas xublio uns rovns woosnolls, »Io Droit ä'^ntour«, qni 68t äovonuo SN P6N ä'sunSse l'or- xovs Io plus prompt, Io plus sür ot Io plus oomplot qni oxisto pont-dtro äoos nnouno broneüo äo ln isgislation«. Aus ähnlichen Gründen werden auch die Archive der Ämter mit der Zeit zu Fundgruben für die dokumentarische Forschung auf diesen Einzelgebieten, ganz abgesehen davon, daß die von den Ämtern eingerichteten Fachbibliotheken eben wegen der Beschränkung auf Sondermalerien bei der unvermeidlichen Spezialisierung der wissenschastlichen Arbeiten wesentliche Dienste zu leisten berufen sind. Überhaupt legen die Ämter das verwaltungstechnische und rechtliche Inventar ihrer Dikasterien an, und zwar in Form von Verzeichnissen, z. B. Verzeichnisse der Post- und Telegraphen- ämtcr und Eisenbahnstationen der Welt, von Karlen, von vielbändigen Sammelwerken. Letztere, die die einschlägigen Gesetze, Reglements und Verträge im Original oder in Üoer- setzung enthalten, sind notwendig und nützlich, aber ohne Zutun dieser Ämter würden sie wohl kaum zum buchhänd lerischen Dasein gelangen. Nicht zu vergessen sind die wegen der großen Schwierigkeit der Beschaffung von Quellen so undankbaren und doch für den Wellüberblick so nütz lichen statistischen Zusammenstellungen aller Art aus diesen Sondergebieten. Daß diejenigen Unionen, die, statt ihre Sache aus nichts zu stellen, Zentralämter eingerichtet haben, eine raschere und energischere Entwicklung durchmachen, ist eine Erfahrungs tatsache. Die periodischen Reoistonskonferenzen, an denen jeweilen der Direktor des Amtes mit beratender Stimme teilnimmt, müssen aber gründlich vorbereitet, die verschieden artigsten Wünsche und Anträge der Beteiligten gesammelt und gesichtet, die Vorschläge entworfen und begutachtet, die Konferenzprotokolle, meist große Aktenbände, geordnet und herausgegeben werden; die Arbeit ist spannend und an spannend. Von den den einzelnen Ämtern zustehenden be sonderen Befugnissen erwähnen wir beim Telegraphen bureau die verwickelten internationalen Tarifberechnungen, die Auslegung von Bestimmungen des so wichtigen, für alle Staaten obligatorischen Dienstreglements auf Ansuchen ein zelner Verwaltungen sowie die durch Kabelgesellschaften an gerufenen schiedsgerichtlichen Entscheidungen in streitigen Fällen. Das Weltpostbnrean ist Abrechnungs-Zentral stelle für 13 Post- und Telegraphenoerwaltungen, die statt einzeln unter sich ihre Forderungen zu begleichen, durch Ver mittelung des als cloariog-bonso funktionierenden Amtes diese Operationen bedeutend vereinfachen. So wurden im Jahre 1909 fast 75 Millionen Franken liquidiert so daß nur ein Saldo von 39 Millionen Franken übrig blieb. Eine direkt administrative Betätigung hat das Amt auf der Konferenz in Rom zngesprochen erhalten, indem ihm die Herstellung und Herausgabe der sogenannten Antwortscheine und sodann die Abrechnung der so einbezahlten Werte anoeitraut wurde (1909: 328685 Kupons). Sodann ist das Amt ermächtigt, sich zu streitigen Fragen auf Wunsch der beteiligten Verwal tungen gutachtlich zu äußern, waS schon in manchen Fällen durchgesührt wurde, da diese Vermittelung dem Schiedsspruch durch ein besonderes Schiedsgericht vorgezogen wird. Es konnten dadurch solche Anstände auch meist beglichen werden, indem sich die Parteien an die abgegebenen Gutachten hielten. Noch etwas weiter gehen die Befugnisse des Zentralamtes sür Eisenbahntransport; dieses soll nicht nur auf Ver lange» der Parteien versuchen, Streitigkeiten zu verhüten, sondern seine Intervention auch behufs Eintreibung von nicht abstreitbaren Schuldrllckständen gegenüber säumigen Gesell schaften eintreten lassen. Ferner kann das Bureau direkt als Schiedsrichter angerufen werden, was jedes Jahr vor- kommt; der Bundesrat hat zu diesem Zwecke ein Schieds gericht aus dem Direktor des Amtes und zwei Beisitzern (mit zwei Stellvertretern) bestellt, die das erste ständige Schiedsgericht der Welt gebildet haben. Auf einem andern Gebiete liegt eine Besonderheit des internationalen Amtes zum Schutz des gewerblichen Eigentums. Es ist an diesem durch das Sonderabkommen von Madrid (1891) eine eigentliche Zentral-Eintragungsstelle für Handels und Fabrikmarken geschaffen worden, und die auf Grund der Eintragung im Ürsprungslande erfolgte internationale Einregistrierung solcher Marken wird dann bloß unter Wahrung eines einjährigen Einspruchsrechts den Verwal-
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