Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.08.1934
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 - 1934-08-09
 - Erscheinungsdatum
 - 09.08.1934
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 - Deutsch
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel 
- Jahr1934 
- Monat1934-08 
- Tag1934-08-09
 
 
 - Monat1934-08 
 
 - Jahr1934 
 
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                              X: 184, 9. August 1934. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. L.Dtschn.Buchhanöel. eine Scheu vor der Veröffentlichung feiner Anschrist nicht liberwinöen können, so ist dies nur bei Persönlichkeiten des politischen und öffent lichen Lebens gerechtfertigt. Es bestehen keine Bedenken, die Schreiben solcher Persönlichkeiten als Aussprüche im Sinne der Ziss. 1 a. a. O. anzusehen, deren Veröffentlichung nicht an die gleichzeitige Mitteilung der Anschrist gebunden ist. Schließlich wurde ein« Belastung ln dem Erfordernis der aus drücklichen und schriftlichen Zustimmung des Urteilers erblickt, da die Beibringung der Zustimmung von nicht mehr lebenden Persön lichkeiten häufig unmöglich sei. Di- Verwertung ihrer bei Lebzeiten eingenommenen Stellungnahme könne aber doch ein wertvolles Werbemittel barstellen. Wie wenig einschneidend diese Regelung gegenüber den gehegten Befürchtungen ist, erkennt man erst bei einer Würdigung des oben Targelegten und der in Frage kommenden Bestimmungen der 7. Bekanntmachung. Hiernach ist die Zustim mung nicht erforderlich bei Besprechungen und Kritiken in der Presse, weil diese nicht Empfehlungsschreiben sind, ferner nicht bei Gut achten, weil Ziff. 3 a. a. O. die Zustimmung nicht verlangt. Endlich wird sie nicht bei Aussprüchen von verstorbenen Persönlichkeiten des politischen und öffentlichen Lebens gefordert, da Ziff. 1 a. a. O. nur von Lebenden redet. Die Unmöglichkeit der Zustimmung ver storbener Urteiler kann also nur unter dem Gesichtspunkte der Ziff. 2 a. a. O. Bedeutung gewinnen. Ist in diesem Falle die Zustimmung nicht beizubringen, so besteht keine Veranlassung, die Untersagung der Wtrtschastswerbung durch Dank- und Empfehlungsschreiben Verstor bener sllr ungerecht zu halten. Zahlungsverkehr nach dem Ausland. Der Reichswirtschaftsminister hat am 7. August nachstehende zwei Anordnungen zwecks Regelung des Zahlungsverkehrs mit dem Ausland erlassen: 1. Einzahlungen auf die Girokonten der Lan der, mit denen Zahlungen in dritter Währung ausschliehende Verrechnungsabkommen bestehen. Zur ordnungsmäßigen Abwicklung des Zahlungsverkehrs mit den Ländern Bulgarien, Estland, Jugoslawien, Lett land, Rumänien und derTllrkei ist eine Ausfüllung der für die Notenbanken dieser Länder bei der Reichsbank geführten Ver rechnungskonten erforderlich. Die Reichsstelle für Devisenbewirtschas- tung hat deshalb im Runderlaß Nr. 88/84 angeordnet, daß bis aus weiteres Einzahlungen auf diese Konten in voller Höhe des Grundbetrages der allgemeinen Devisengenehmigungen vorgenommen werden können. Zu Einzahlungen aus das Konto der türkischen Zen tralbank können außerdem sämtlichen Firmen, die türkische Waren bezogen haben, ohne Rücksicht daraus, ob sie die allgemeinen Voraus setzungen zu einer Devisengenehmigung erfüllen, in unbegrenzter Höhe Genehmigungen erteilt werden. Es wird noch besonders darauf hingewiesen, daß Einzahlungen ans das Verrechnungskonto nur zur Bezahlung solcher Waren zulässig sind, die aus dem Lande stammen, für deren Notenbanken das Konto errichtet ist. 2. N eu e i n r e I chu n g repartierter D ev i se n a n tr ä g e. Für die Wiederholung von Devisenanträgen, die im Monat Juli gestellt worden sind, und auf die infolge der Repartierung die ange forderten Devisen nicht voll zugeteilt werden konnten, gilt dieselbe Regelung, wie sie sllr den Monat Juli getroffen war. Bei einer Wiederholung nach dem 1. August >834 müssen diese Anträge aus den gekürzten Höchstbetrag der allgemeinen Genehmigungen für diesen Monat angerechnet werden. Verkekröuacknckten. Ter Fernsprechkundendienst hat einen erfreulichen Aufschwung genommen. In ständig steigendem Maße wird er von Teilnehmer- sprechstellen und öffentlichen Fernsprechern benutzt. Um Vielsache Wünsche der Öffentlichkeit zu erfüllen, hat der Reichspostminister vom 1. August ab folgende Gebühren ermäßigt: 1. Kür die Sprech- und Schreibgebühr von 10 Rps., die bisher sllr jede Übermittlung einer Nachricht an einen Anrufer berechnet worden ist, weiden künftig drei Mitteilungen übermittelt. Bei längeren Nachrichten gelten je angefangsne 15 Wörter als ein« Mitteilung. 2. Die Anrufgebiihr von 10 Rps. für vergebliche, von der Kern- sprcchkundendienststelle ausgeführte Anrufe fällt weg. 8. Die Weckgcbllhr beträgt statt 20 Rps. nur noch 10 Rps. ?ersonalnackrickten. Adolf Just 75 Jahre alt! — Daß Adolf Just, der Gründer der Kuranstalt Jungborn im Harz, Buchhändler ist, wissen sicher viele der älteren Kollegen. Adolf Just ist am 8. dlugust 1859 zu Luethorst im Hannoverschen als ältester von zwölf Geschwistern geboren. Seine Begabung und sein starker Drang nach Wissen fielen dem Ortsgeist lichen seines Heimatdorfes auf, dem damaligen großen Imker und Herausgeber der Bienenzeitung, Pastor Georg Kleine, dein Erzieher unseres größten Humoristen, Wilhelm Busch. So willigte denn der Vater ein, daß sein Ältester die höhere Schule in Goslar besuchte. Obwohl es dem Vater bei seiner großen Kinderschar schwer wurde, setzte Adolf Just es durch, die Reifeprüfung zu machen. Schon früh versagten seine Nerven. Sein Direktor riet ihm deswegen vom Studium ab, und so wurde er auf seinen Rat Buchhändler. Er lernte bei Alfred Lorentz in Leipzig und gab sich schon als Lehrling seinem Berufe mit ganzer Seele hin. Aber bald begann sein Nervenleiden. Auf Rat eines bekannten Leipziger Nervenarztes ging er vor Be endigung der Lehre aufs Land, in die Bauernwirtschaft des Vaters, in der er tüchtig arbeitete. Dann nahm er eine Volontärstelle in der damals kleinen A. Graff's Buchhandlung und Antiquariat in Braunschweig an, wo er bald Geschäftsführer und später Mit inhaber wurde. Diese Firma wurde durch seine ganze Hingabe und eisernen Fleiß bald eine der angesehensten Buchhandlungen Braun- schweigs. Adolf Just sann auf neue Wege und fand sie. Er führte in Braunschweig als erster das Schulbücher-Antiquariat ein, kaufte Nestauslagen großer und größter Werke sowie ganze Bibliotheken an, ging selbst auf die Reise und verstaub es, Menschen für ein gutes Buch zu begeistern. Bald zwang ihn sein Leiden, sich mit den Kneipp-Kuren zu beschäftigen. Bei seiner Gründlichkeit uud Streb samkeit forschte Adolf Just weiter und studierte die gesamte natur heilkundliche und vegetarische Literatur jener Zeit. Er wollte ganz gesund werden, er wollte alles auf diesem Gebiete erfahren. Er gab sich einem strengen Naturleben hin, baute sich schon 1893 eine Luft- Hütte in einem großen Buchenwalde bei Braunschweig, ging Sommer und Winter Abend für Abend hinaus und verrichtete tagsüber seine Berufsarbeit. Besonders forschte er in dieser Zeit danach, wie sich der Mensch von Haus aus ernähren solle, und er war glücklich darüber, daß er eine fleischlose und reizlose Kost fand, die als Rohkost (Fruchtdiät) nicht nur Heilnahrung, sondern Gesundheitsnahrung war. So wurde er bald gesund. Draußen aber wurde dieser »ver rückte Buchhändler« verlacht, verspottet und herabgesetzt. Er aber predigte sein Naturleben, die natürlichen Heilmittel und seine Rohkost. Er verstand es, Kranke zu begeistern und zum Mittun zu gewinnen, er hatte bald eine ganze Schar von Schülern und Kranken um sich und erlebte auch bei diesen Heilung von schweren Leiden. So wurde die Gründung der Kuranstalt Jungborn im Harz Notwendigkeit. Sie hat Weltruf und wurde von Anfang an von Kranken aus aller Herren Ländern besucht. Dort führte er als erster schon 1896 die Rohkost-Ernährung ein. Er hat im Jungborn nicht nur große Parks für Luft- und Sonnenbäder geschaffen, sondern als erster die Wohnungen (Lichtlufthäuschen) gleich in diese Luft parks hineingebaut. Adolf Just wußte, daß er mehr tun mußte, als Kranke und Erholungsuchende in seiner Anstalt für dieses natürliche Leben zu gewinnen. Er gab schon 1892 eine kleine Schrift heraus: »Rechtfertigung Sebastian Kneipps und Louis Kühnes als wahre Heilkünstler und gründliche Widerlegung ihrer Anfechtungen«, und mit der Eröffnung des Jungborn 1896 erschien sein bekanntes Werk »Kehrt zur Natur zurück!« Die erste Auflage erschien 1897 bei Graff, von der zweiten Auflage an im eigenen Verlag (Jungborn- Verlag, Bad Harzburg). In diesem Buche sind die Ideen eines Kämpfers und zähen Forschers niedergelegt. Adolf Just hat immer betont, daß es auf das Erfassen der Idee ankommt, und kaum ist eine Lehre wohl klarer wiedergegeben als in dem Buche Adolf Justs. »Kehrt zur Natur zurück!« liegt heute in 12. Auslage (44. bis 49 Tausend) vor. Das Buch ist in englischer, französischer, italieni scher und spanischer Sprache erschienen. Vor mehreren Jahren hat er sich von seinen Betrieben zurück gezogen und verbringt seinen Lebensabend in ländlicher Stille im Kreise seiner Kinder. Dieser Pionier auf dem Gebiete der Heil- und Ernährungsweise hat die Freude, daß seine so lange umstrittene Lehre nun im Dritten Reich anerkannt und von der offiziellen Wissen schaft mehr und mehr angenommen wird. Adolf Just ist heute noch mit ganzer Seele Buchhändler. Wir wünschen ihm noch viele frohe und gesunde Jahre! Verantwortlich: vr. Hellmuth Langenbucher. — Verantw. Anzcigcnlciter: Walter Hersnrth. Leipzig— Verlag: Der Bö r s e n v e x e i n d * * Deutschen Buchhändler z» Leipzig. — Anschrist der Schriitleii»ng »nd Ernedition: Leipzig E 1. l»erich»«weg 28, Postschltetzsach 274/7V. — Druck: Ernst Hedrich Nachf., Leipzig E 1, Hospitalstratze 11»—IS. — TA: 7I23/VII. 712
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