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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.12.1920
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1920-12-08
- Erscheinungsdatum
- 08.12.1920
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- Deutsch
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277, 8. Dezember 1920. Redaktioneller Teil. aller Vorteile, die bisher so Wohl dem ganzen Deutschen Reiche als einzelnen Ländern davon zugeflossen, . . . nicht mehr abzu wenden ist. Da hingegen diejenigen Länder, die bisher beträcht liche Buchhandlungen gehabt, auch in der Folge desto grösseren Vortheil davon zu hoffen haben, je mehr überhaupt der Deutsche Buchhandel in seiner gemeinnützigen Lage befestiget wird. Wenn man bedenket, was der Buchhandel, auch als ein Handelszweig und Nahrungsstand betrachtet ... für eine Menge anderer Lan- desproducten verarbeitet, und was für eine Menge Hände de- schäsftiget und ernähret, was er auch nur an Frachten und an den Einkünften der Posten von Briefen und Paketen für Antheil hat . . . So ist auch von dieser Seite jeder Reichsstand . . . doppelt dabcy inleressirt, den Deutschen Buchhandel überhaupt, ohne welchen auch seine Buchhandlungen nicht bestehen können, nicht sinken zu lassen. Alles das enthält also Gründe genug, warum insonderheit das Deutsche Publicum Ursache hat, . . . ohne Unterschied gesammter Hand zu verhüten und zu unter drücken, was diese bisherige Einrichtung zu untergraben abzielet. Nichts ist aber gewisser, als datz insonderheit diese so vorteilhafte Einrichtung des Deutschen Buchhandels nimmermehr bestehen kann, so bald man die Freyheit, jedes Buch —« der Göttinger Staatsrechlslehrer fährt fort: »nachzudrucken, für eine erlaubte Sache hält-; andre Zeiten werden andere Worte und Begriffe einscyen. <Vgl. Joh. Steph. Pütter: Der Büchernachdruck. Göt tingen 1774, S. 137 ff.) Die Herausbildung des modernen Verlegers und Sortimen ters vollzieht sich durch die Auflösung des Tauschhandels. Der kaiserliche Taxversuch vom Jahre 1656 spricht ganz allgemein von der Zubilligung eines Bnchhändlergcwinns von 66"/«. Das erscheint unverständlich hoch und wird erst verständlich, wenn man sich an den Unterschied zwischen Rohgewinn des Verleger- soriimcnters des Tauschzeitalters einerseits und denjenigen des späteren Verlegers und Sortimenters andrerseits erinnert! um gekehrt macht die Höhe jener Zubilligung es leichter zugänglich, daß die Veränderung, die sich für den alten Tauschbuchhändler vollzog, indem ihm der Tauschverkehr abgeschnittcn wurde, die Entziehung von durchschnittlich 357» bedeutete. Deshalb ent schloß man sich ja auch im Tauschzeitaltcr zu einem Verzicht auf den Zuschlag der Fracht- und Mcßkosten auf den Mesipreis leich ter beim Tauschgut als bei dem gegen bar erworbenen Sorti ment. Es ist dabei nicht zu vergessen, daß sich diese Veränderung vollzog in einem Zeitalter des Stcigens der Bttchcrpreisc infolge der steigenden Bedeutung des Honorars. Es ist ferner zu erin nern, daß der neu entstehende reine Verlag den Rabatt auf 257», 207», ja 167» herabdrückte. Es dient weiter zur Veranschau lichung jener Verhältnisse, datz man Tauschhandlungen nicht durch den Kommissionär ausliefern ließ, sondern nur direkt sandte. Der alte Tauschhandel erklärte, bei solchen Bedingungen nicht bestehen zu können. Er versuchte eine Erhöhung der La denpreise und verlangte im übrigen den Tauschverkehr. Für den Verleger war beides ein Eingriff in die Freiheit seiner Preis bildung. Er widersetzte sich der Erhöhung der Ladenpreise, wo mit klar zutage tritt, daß der Ladenpreis den wirklichen Ver kaufspreis der Bücher bilden sollte. Er erklärte, daß der Tausch handel, indem man dabei statt Geldes Bücher bekäme, die lang samer oder garnicht abgingen, den Bücherpreis verteur«. Beides, der Einspruch gegen die Erhöhung der Ladenpreise in Verbin dung mit den niedrigen Rabattsätzen, deutet auf eine inehr kauf männische Form; der Sortimentshändler erscheint nicht als eben bürtiger Berufsgenosse, sondern als abhängiger Abnehmer. Als Gegenwirkung aus Sortimenterseite beginnt sich das Ansteigen des Nachdrucks zu zeigen. Eine Verlegergruppe bildet sich da gegen zur Abwehr. Der alte Tauschhandel will darauf aus der bestehenden deutschen Buchhandelsgemeinschaft ausscheiden und einen eignen Sortimenterbuchhandel (im Unterschied zum reinen Verlagshandel) gründen! die Artikel der reinen Verleger sollen dabei durch Nachdruck beschafft werden. Neben jener ersten, der Entwicklung des neuen Verlagsbuch- Handels, war eine zweite Bewegung im Gange, um das Bild eines bevorstehenden Zerfalls und Untergangs des deutschen Ge- samtbuchhandels zu zeichnen, die Konkurrenz der Zenlralplätze gegenüber der Provinz, wie sie in denselben Jahrzehnten, aus gehenden 18. Jahrhunderts, zum ersten Male in solcher Bedeu- .ung austrat. Den Zusammenbruch der Einheit des deutschen Buchhandels, wie gesagt, die uns vorhin Pütter beschrieben hat, ihre Ablösung durch ein »kaufmännisches« System sah man vor Augen gerückt: der deutsche Buchhandel treibt der westeuro- Päischen Verfassung zu mit einer Zusammendrängung der reinen Verlagshandlungen und großen Büchergeschäste in den Zentren, der Dezimierung des alten, über das ganze Land verbreiteten Sortimentsbuchhandels, damit der schweren Schädigung der Wissenschaften, Literatur, Kultur, je weiter von den Zentren ent fernt, desto mehr! so stellte sich dem alten Buchhandel die Zu kunft dar. Die Auflösung des Tauschhandels ließ sich nicht aufhallen. Der Sortimentsbuchhandel stellte als neue und letzte Forderung die der Annahme des Konditionsverkehrs unter Zugrundelegung des herrschenden Ordinärpreises. Der alte Tauschhändler sah seine geschäftliche Lage durch das Versiegen des Tauschverkehrs in der oben angegebnen Weise verschlechtert. Der neue Verlagsbuchhandel umgekehrt sprach offiziös von dem »ungeheuren Rabatt« von 337>, ungeheuer, wenn er — als Höchstrabatt — dem Konditionssortimenter ge-, geben werden sollte. »Denn welcher Kaufmann gibt seinen Cor- respondenlen bey einem Handel, wobeh dieser gar kein Risiko hat, einen solchen übertriebenen Rabatt? Er giebt bei Commis sionsartikeln 1 — höchstens 2 pro Cent« (Göschen, Meine Gedan ken, Leipzig 1802, S. 16 f.>. Man vergleiche dazu Pütter. Fin det der Buchhändler, sagt er, auf der Messe Käuser genug, die ihm seine Ware bar bezahlen, so kann er sein Verlagsbuch auch nur gegen bar geben, »wiewohl er dann gerne einen desto größe ren Rabbat, vielleicht bis zu 33. Prozent geben wird . . . Die meisten Buchhandlungen stehen aber in beständigem aea«»seiligcn Handel, da ein jeder seine eigne gegen des andern Verlagsbücher umtauscht, und nur der Saldo mit gewissem Rabbat oemeinig- lich von 25., zum Theil auch nur von 16. Procent baar vergütet werden muß« (Büchcrnachdruck, S. 141 f.). Der alle »Tausch war eben Kauf: das Buch wurde damit fest ermorden, und der Käufer übernahm das Wagnis des Käufers. Indem der Verlag grundsätzlich bei der freien Verfügung über seine Preisbildung beharrtc, kam er dem Sortiment entgegen mit der Annahme des bedingten Bezugs bei 'Drittel-, resp. Viertel-Rabatt. Die Er höhung des Sortimentergewinns war eingetreten, die in Frage gestellte Einheit des deutschen Buchhandels mil festem Ladenpreis erhalten worden durch die Verringerung von Wagnis und Kosten des Sortiments kraft bedingten Bezugs und Erhöhung des Ra batts. Der feste Ladenpreis erhielt aber damit nur erhöhte Bedeu tung. Der Verleger braucht« ihn, um das Buch so iu alter Weise allseitig und überall zu vertreiben; das Sortiment brauchte ihn als Schutzdamm gegen Preiskonkurrenz; das Publikum brauchte ihn, um durch solchen Buchhandel überall bedient werden zu kön nen, in der alten von Pütter geschilderten Weise, wobei nur das feste Tauschlager ersetzt war durch Kondilionsgut und Ansichts sendung. Indem Verleger und Sortimenter ihn beiderseitig und sich gegenseitig brauchten, lag darin, daß der Verleger seinen Verlag nicht billiger an das Publikum lieferte, als es durch das Sorti ment geschah. Der Schluß des K vm der Göschenschen »Gedan ken« — des ersten Entwurfs einer Verkaufsordnung — lautet: »Wenn Jemand, der nicht mit Büchern handelt, ein Buch von dem Verleger verschreibt, so kann dieser es nicht verweigern, aber er darf. . . ihm nicht mehr Rabatt geben, als die übrigen Buchhändler ihren Kunden von seinem Verlage zugcstehen«. Die »kaufmännische Richtung- hat dabei fortbestandcn; sie machte sich geltend in der Reformbcwcgung um 1800, fand einen besonders starken Träger im nwdernen Antiquariat und gewann an Kraft mit der Einführung der Gewerbefreiheit. Und fort wucherten Kundenrabatt, Schleuderei, Konkurrenz der Zentral plätze. Das Sortiment stemmte sich dem entgegen, suchte und- fand die Unterstützung des Gesamtbuchhandels. 1471
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