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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.12.1920
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1920-12-08
- Erscheinungsdatum
- 08.12.1920
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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Redaktioneller Teil. Verein der Buchhändler zu Leipzig. Bekanntmachung. Im November wurden in den Verein der Buchhändler aus genommen : Herr Ernst Baedeker i. Fa. Karl Baedeker, „ Bnton I. Benjamin i. Fa. Anton I. Benjamin, „ Wilhelm Hartung i. Fa. Wilhelm Hartung, „ E m i l S a ck e r s d n r f f i. Fa. Emil Sackersdorff, „ Alexander Strauß i. Fa. Alexander Strauß. Leipzig, den I. Dezember 1920. Der Vorstand des Vereins der Buchhändler zu Leipzig. R.Linuemann, Otto Voigtländer, Vorsteher. Schriftführer. Urheberrechtseintraqsrolle. Leipzig. In der hier geführten Eintragsrolle ist heute folgender Ein trag bewirkt worden: Nr. 615. Die Firma Rösl >L Cie., Verlagsbuchhandlung in München, meldet an, daß Herr KurtFriedrich, geboren am 11. April 1882 zu Wilmersdorf bei Berlin, Urheber des im Jahre 1920 in ihrem Verlage Pseudonym erschienenen Werkes Praschnas Geheimnis, Kriminalroman von Friedrich Freksa, sei. Tag der Anmeldung: 18. Oktober 1920. Eintr.-R. Rr. 38. Leipzig, am 25. November 1920. Der Rai der Stadt Leipzig als Kurator der Eintragsrolle. (Deutscher Rcichsanzeiger Nr. 275 vom 3. Dez. 1920.) Zur Geschichte des festen Ladenpreises*). Von I. G p l d f r i e d r i ch. Die Geschichte des Preises beginnt, natürlich, mit dein Ver legerpreis. Der Verleger hat zunächst für seine eigenen Bücher nicht notwendig feste Preise, er handhabt sie nach den Ansprüchen des Vertriebs, seiner Leichtigkeit oder Schwierigkeit. Er gelangt zu einem festen Preis für ein und dasselbe Buch auf dem Wege eig nen Geschüftsinteresses im Hinblick auf die Konkurrenz. Auch dann werden die Verlagswerke großenteils am Verlagsort bil liger gegeben als auf der Messe. Zum Beispiel Jenaer Verlags *) Obgleich geschichtliche Aufsätze im allgemeinen im Börsenblatt, bas vor allem den Tagesfragcn des Buchhandels dienen soll, erst in zweiter Linie Berücksichtigung finden können, so dürste doch diese ge schichtliche Darstellung der Entwicklung und Mdcntnng des festen Ladenpreises im deutschen Buchhandel gerade jetzt Beachtung beanspru chen können, weil sie Grundsätzliches zur Beurteilung einer der wich tigsten Zeitsragen des deutschen Buchhandels hcrbciträgt, was man chem Leser für seine Stellungnahme zu der jetzt so lebhaft erörterten Streitfrage über die Erhaltung des festen Ladenpreises willkommen sein wird. Ned. werke zur Reformationszeii an den Wiederverkäufen in Jena zu 18, auf der Leipziger Messe 19, auf der Frankfurter Messe 20 Groschen das Einzelbuch. Dieser Verlegerpreis gilt großenteils, beobachtbar z. B. noch in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts, unterschieds los für Buchhandel und Publikum. Es ist der gemeine oder Or dinärpreis, die -Frankfurter Tax». Indessen erhält im allgemei nen der Wiederverkäufen schon von der Frühzeit ab einen Vor zugspreis, indem der Verleger ihm also Rabatt gewährt, vom Einzelpreis des Einzelbuchcs bei größeren Werken: im übrigen (bei den späteren »Riessachen«) einen Ries- oder Ballenpreis nach Bogenzahl (gleichviel, ob Exemplare desselben Artikels oder ver schiedener Artikel); so auch bei größeren Werken, wenn größere Partien genommen werden. Von einer feststehenden Höhe des Rabatts kann man dabei im 16. Jahrhundert noch nicht reden. Man kann etwa sagen, daß er sich in der Höhenlage von 20"/», 25"/» bewegt. Er steigt und sinkt aber sogar ziemlich willkürlich bei ein und demselben Buche, richtet sich nach dem Bedarfsquantum. Plantin gibt verschiede nen Buchhändlern 12, 12s/2, 15, 16, 16"/', 20, 25, 407». Die Herrschaft des festen und gleichen Buchhändlerrabatts beginnt in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts: der herr schende Rabatt ist seitdem der Drittel-Rabatt, für niedrigere Ra battsätze 257». Daneben kommen noch niedrigere Sätze vor. Der unterschiedslos für Buchhandel und Publikum geltende Verlegerpreis jedenfalls (der Metzpreis, die Frankfurter Tax), von dem der Wiederverkäufen seinen Rabatt erhält, stellt den Ladenpreis (Ordinärpreis) dar, im Unterschied zum Buchhänd lerpreis (Nettopreis). Wie verhält sich nun der Wiederverkäufer beim Verkauf des Buches zu jenem, dem Ordinärpreis? So, daß der Ordinärpreis dabei die Grundlage bildet, ohne doch genau eingehalten zu werden. Er erhält gewisse Zuschläge. Auf den Metzpreis (Ordinärpreis) werden gemeinhin besonders bei weite rer Entfernung Fracht- und Meßunkosten aufgeschlagen. Und allgemein ist zu bedenken: der Preis des Sortimentsartikels in conci-oto bestimmt sich im Tauschhandel letzten Endes nicht nach dem Preise dieses Buches selbst (als einem für sich feststehenden, dem Buche von seinem Verleger gegebenen Preise), sondern nach dem Tauschgut (eigenen Verlagsartikel), mittelst dessen der Sor timenter (Vcrlegersortimenter) es erworben hat. Damit erhält der Sortimenterpreis des nämlichen Buches gewisse Abweichungen vom Verlegerpreis und gewisse örtliche Verschiedenheiten. Richtet man den Blick auf diese konkrete Gestaltung, so er- scheint der Ordinärpreis des Verlegers als der alte Verkaufs preis, der gleichmäßig für jeden Käufer, den Buchhändler und den Bücherkäufer, gilt und es dahingestellt sein läßt, zu welchem Preise der Büchcrkänfer »Buchhändler- das Buch weiterverkauft. Der Verleger verrechnet sein Verlagsbuch dem Buchhändler gegenüber zu seinem Ordinärpreis, und er verkauft es zum glei chen Ordinärpreis am Ort an einen beliebigen Käufer, den Par tikulier, das Publikum. Der Buchhändler als Großabnehmer er hält dabei einen Vorzugspreis und schlägt als Sortimenter einen Ortszuschlag darauf. Trotzdem liegt die Idee zugrunde, daß 1489
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