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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.07.1920
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1920-07-03
- Erscheinungsdatum
- 03.07.1920
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Redaktioneller Teil. X- 145, 3. Juli 1S20. rigcu Katalog 1991—19VS ist Schäfers Werk, der damit dem Buchhan del ein brauchbares Handwerkszeug geschaffen hat. Es ist Tradition im Hinrichsschen Hause, daß sich alljährlich sämtliche Ange stellte» zu einem gemeinsamen Ausflug zusammenfinden. Bei diesen Gelegenheiten entwickelte Schäser stets einen köstliche» Humor, der für gute Stimmung sorgte, nicht zum wenigsten durch Abfassung der so genannten Bierzeitung und der Berichte über die vorhergegangenen Ausflüge. Das Börsenblatt betrauert ln Adols Schäfer einen werten Mit arbeiter, dessen tiefgründige und lehrreiche Artikel über Manuskript- bearbeltung, Drucklegung usw. vielen Beifall gefunden haben. In unse rer Rcöakiionsniuppc befindet sich noch ein Artikel des fleißigen Ent schlafenen über den Bucheinband, der nun nach seinem Tode zum Ab druck gelangen wird. ^ ^ ^ Sprechsaal. ^ Doppelte Berechnung der öprozentigen Reichsabgabe. (Vgl. Bbl. Rr, 139,, Der unterfertigte Verein der deutschen Buchhändler Nord- und RordweftbohmenS erhebt unbedingt Einspruch gegen die un gerechtfertigte doppelte AnrechnungderS"/o Reichs- steucr. Aus den bestehenden Bestimmungen geht doch klar hervor, daß diese S"/„ Reichssteuer bei sämtlichen Sendungen, die durch Kom missionär gehen (also auch direkten Sendungen mit Barsaktur über Leipzig und Rcchnungspaketen über Leipzigs, vom Kommissionär be zahlt und fernen Kommittenten in Anrechnung gebracht wird. Die Verleger haben daher nur direkte Sendungen, die auch direkt bezahlt werben, mit der 6prozentigen Reichssteuer zu belegen. Ganz besonders lehnen wir aber ab, eine Ivprozentige Steuer zu bezahlen, da k°/» und L »/„ nur 8"/» ergibt. Wir finden überhaupt die Berechnung der Reichssteuer als unstatthaft, diese ist doch als Reichs steuer vorgesehen und darf in diesem Falle eine Abwälzung auf die Tschechoslowakei nicht stattfiuden. Wir sehen diese neuerliche Be tastung als eine schwere Schädigung des deutschen biicherkausendcn Publikums an und hoffen, daß durch diese Zuschrift die irrigen Auf fassungen und irrigen Berechnungen für die Folge vermieden werden. Dux, am 21. Uuni 1920. Verein deutscher Buchhändler Nord- und Rordwest- b ö h m e n s. Scheithauer, Vorstand. Auch vorstehenden Protest des Vereins deutscher Buchhändler Nord- und Nordwestböhmens haben wir zum Abdruck gebracht, obgleich in Nr. 139 die Angelegenheit schon hinreichend erörtert worden ist. Wir weisen wiederholt darauf hin, baß eine Abwälzung der Reichs abgabe aus das Ausland nach Ansicht des Vorstandes des Börsenver- eins möglichst unterbleiben soll svgl. Bbl. Rr. 111,. jedoch ist dies nur als Regelfall gedacht, da bei manchen Lieferungen der deutsche Ex porteur außerstande sein wird, die Abgabe selbst zu tragen. Wie eine Abgabe von 1ü"/o in Anrechnung gebracht werden kann, ist nicht recht verständlich. Die Bemühungen des Vorstandes des Börseuvereins, die Abgabe ganz in Wegfall zu bringen, haben hofscutlich baldigen Er folg, damit diese Hemmung des Exports wieder entfällt. Red. Ladenpreis und Tenerungszuschlag. Eine Berichtigung' (Vgl. Bbl. Nr. 112 u. 127.) Es sollte endlich mit der Unsitte aufgeräumt werden, dem Börsen blatt anonyme Zuschriften polemischen Inhalts zu machen, dann würde »ein Verleger« vielleicht gezögert haben, im Bbl. Nr. 127 meine Ausführungen in Nr. 112 so zu entstellen.*) 1. Es ist nicht wahr, daß ich erklärt habe, Bücher mit weniger als 40°/, Rabatt nicht vertreiben zu können. 2. Es ist nicht richtig, daß ich die Dinge so hingestellt habe, als ob die Erhöhung der Bücherpreise nur auf Rechnung des Verlags zu setzen sei. *) Wie dieser Fall zeigt, verfallen Erörterungen, die zunächst ganz sachlich und ruhig eingeleilet worden sind, leicht in einen schärferen Ton, und deshalb wird die Redaktion mehr daraus bedacht sein müssen, die Einsender derartiger Auseinandersetzungen zur Nennung ihres Namens zu veranlassen. Red. 3. Die Legende, daß nicht so viele Versand- und Neisebuchhandlun- gen entstünden, wenn beim Zwischenbuchhanöel nichts verdient würde, hatte ich schon in dem früheren Artikel abgeführt. Daß sich »ein Ver leger« aber gerade auf die Versand- und Reisebnchhandlungen be zieht, ist wohl weniger geschickt; denn ich hatte ja eben angedeutet, daß solche Betriebe viel besser gedeihen können, weil deren Literatur höher rabattiert wird, und daß damit die Gefahr besteht, daß der Sorti mentsbuchhandel mehr und mehr sich gezwungen sehen könnte, auch zu der qualitativ geringeren, aber gängigeren Literatur zu greifen, um finanziell bestehen zu können. 4. Es ist ein arger Rechenfehler, daß 40°/> Rabatt und 20°/, Zu schlag 60°/, Gewinn ergeben. Dann möchte ich die Aufgabe stellen, wieviel Gewinn ein Sortimenter genießt, wenn er ein Buch zu 10 mit 10°/, Rabatt und 80°/, Zuschlag verrechnet? »Ein Verleger« wird natürlich sagen: 00°/,, und ich wundere mich, daß er nicht gleichzeitig den Vorschlag macht, gar keinen Rabatt zu gewähren und 40°/, Zu- ! schlag zu gestatten. Tatsächlich nähern mir uns ja auch diesem Ideal infolge der Kürzung der Rabatte, wes halb ich schon in meinen Ausführungen im Bbl. Nr. 112 auf die Gefahr hinwies, mit Teuerungszuschlägen zu arbeiten, die das tatsächliche Ge winnverhältnis in den Augen des Publikums — und auch einiger Ver leger - verschieben, und statt dessen Vorschläge, ans angemesse nen Rabatt und Trennung der B e z u g s s p e s e n b e- rechnung vom Ladenpreis hinzuarbciten. Daß der Gedanke einen gangbaren Weg zeigt, beweist mir außer zahlreichen Sortimen- tcrzuschriften die Zustimmung bedeutender Verlage, und ich möchte wiederholt anregen, statt rein belletristische Ausführungen zu liefern, wie z. B. auch der lange Artikel im Bbl. Nr. 124, dessen Inhalt sich gut in zwei Sätze fassen ließe, diese Frage ernsthaft zu ventilieren. Was »ein Verleger« nun aber noch in einem Zahlenkunststück kon struiert, ist geradezu meisterhaft. Er versteht es »nachzuweisen«, daß der Sortimenter gegen früher neunfache Gewinne fordert und der Verleger nur das Doppelte. Rechnet wirklich ein Buchhändler oder sonstiger Kaufmann auf Grund früherer Erlöse oder nicht etwa nach Maßgabe heutiger Herstellungskosten? Könnte ich nicht weit eher fragen: was hat der Sortimenter und was der Verleger- für Vorteile, wenn letzterer z. B. verkündet: Ich beliebe 30°/,, 50°/,, 100°/, ab heute auf meine gesamten Verlagswcrke aufznschlagen? Ersterer darf das Buch, das ./^ ord., 15 netto kostete, fortan zu 40 ./i ord., also 30 ./i netto beziehen, hat demnach »doppelten« Gewinn!?! Garan tiert ihm aber der Verlag auch doppelten Umsatz, der den Gewinn erst praktisch zu einem doppelten machen würde? Der Verlag erhöht dagegen seine Vorräte; diese bringen bei einem Erstellungspreis von 10 statt 5 20 ./i, also vierfachen Gewinn! Er braucht da nicht zu erhöhen oder in kleinerem Umfange, wo er um Absatz eines Werkes bangt usw. Solcher Beispiele, die ich durchaus nicht verallgemeinern will, gibt es viele. Hat es einen Sinn, sie zu häufen? Der Verleger und der Sortimenter haben es heute beide schwer, sie haben keinen Grund, sich gegenseitig ihre Gewinne vorzuwerfen. Tatsache ist aber, daß ersterer es in seiner Hand hat, auch den Gewinn des Sortimenters zu bestimmen, und daher ganz be sonders verpflichtet ist, sachlich und unvoreinge nommen die Vorschläge der abhängigen Gegenseite zu prüfen und auf sie einzu gehen. »Ein Verleger« ver sucht es nirgends. Stuttgart, 18. Juni 1020. Walter G u t t m a n n (Paul Neff Sortiment). Berichtigung. In meinen Ausführungen Kantate 1020 (Bbl. Nr. 135. S. 641) habe ich gesagt, daß der Verlag von Julius Springer jetzt 200°/, Teuerungszuschlag erhebt. Hierbei ist mir ein Irrtum unter laufen. Die Firma Julius Springer legt Wert darauf, daß ich richtig stelle, daß sie nicht 200°/,. sondern nur 150°/, Verleger-Teuernngs- zuschlag für die 1917 und früher erschienenen Bücher erhebt. An Sinn und Inhalt meiner Ausführungen wird hierdurch nichts geändert, und ich kann den Herren Kollegen vom Sortiment nur nochmals dringend raten, alle unberechtigten Verpackungsberechnungen unbedingt zurück- zuweiscn. Diederich - Dresden. Festland-Verlag, München. Über diesen Verlag, Inhaber Albert Pfeiffer in Mün chen, Kaiserstr. 57, sind der Redaktion des Börsenblattes Mitteilun gen gemacht worden, die bei Bestellungen dieses Verlags zu beachten mären. Red. Verantwort!. Red. t. V-: Richard Alberti. — Verlag: Der Börsenverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Deutsches Buchs,ändlerhauS. Druck: Ramm L Seemann. Sämtlich in Leipzig. — Adresse der Redaktion und Expedition: Leipzig, Gerichtsweg 26 sBuchhändlerhauSs, 724
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