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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.11.1944
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- 1944-11-18
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- 18.11.1944
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Zur Wirtschaftslage Die amerikanische Präsidentenwahl — Differenzialkalkulation im Buchhandel Von Prof. Dr. G. Menz Am 7. November ist, wie zu erwarten war, Franklin Delano Roose- velt wiederum zum Präsidenten der USA. gewählt worden. Auch er selbst wird wie die übrige Welt sicher mit dieser Wiederwahl gerechnet haben, und für ihn verknüpfen sich damit zweifelsohne ganz bestimmte Pläne. Das gilt auch für seine Hintermänner, d. h. für die jüdische Hochfinanz, die schon seine früheren Wahlen finanziert hat und deren Organ er ist. Man wird aber doch wohl gut tun, den Anzeichen Rechnung zu tragen, die erkennen lassen, daß diese jüdische Hochfinanz nicht ohne weiteres mit der Plutokratie der USA. schlechthin in allen Teilen gleichzusetzen ist. Gerade die Auseinanderse^ungen in der Zeit der Vorbereitung der Wahl, die ja außerdem noch unter dem Einfluß der Prophezeiung eines Kriegsendes in diesem Herbst gestanden haben, zeigten deutlich, daß die Interessen großer Teile der Oberschicht der US-amerikanischen Wirt schaft, einschließlich sogar gewisser Gewerkschaftskreise, durchaus nicht bereif, sind, die Politik Roosevelts mitzumachen. Es ist auch nicht zu be zweifeln, daß diese Kreise stark und mächtig genug sind, daß sie bei ent sprechenden Anstrengungen die Wiederwahl Roosevelts hätten ver hindern können. Wenn sie diese Anstrengungen nicht gemacht haben, so wird das vielfach damit erklärt, daß sie in diesem Augenblick sich noch nichts davon versprechen, Roosevelt zu stürzen; denn die jetzt be ginnende Präsidentschaftsperiode wird ja wohl irgendwie den Krieg zu liquidieren haben. Für die Realisten der US-amerikanischen Wirtschaft besteht dabei keine Illusion hinsichtlich der Schwierigkeiten, die mit dieser Aufgabe unter allen Umständen verbunden sind. Schwierig keiten, die ja ins Groteske wachsen, gerade wenn die irrsinnigen Pläne der Hintermänner Roosevelts, d. h. der rachsüchtigen Juden vom Schlage Morgenthau, Kaufmann, Lippmann usw., zu ihrem Ziel kommen sollten; denn wer auch nur im entferntesten weiß und be rücksichtig, in welchem Umfang die bisherige Weltwirtschaft von einem kauf- und leistungsfähigen Europa abhängig gewesen ist, der kann sich nicht darüber täuschen, daß die völlige Zerstörung Europas nach den Absichten jener alttestamentarischen Hasser zwangsläufig eine Schrump fung der Weltwirtschaft nach sich ziehen müßte, deren Leidtragender in erster Linie die USA. sein würden, nachdem das britische Empire ohne hin ausgespielt hat. Daß ein noch nicht ans Ziel gelangtes Sowjet-Ruß land kein Geschäftspartner wäre, an dem die Weltwirtschaft und ins besondere die US-amerikanische Wirtschaft sich ge6und machen könnte, versteht sich von selbst; denn ein solches Rußland müßte, um ans Ziel der Weltrevolution zu kommen, ja nur weiter rüsten wie bisher auf Kosten des eigenen Wohlstandes und der Wirtschaftsaussichten wie des Friedens der übrigen Welt. Käme aber, was ja an der deutschen Kraft auf jeden Fall scheitern wird, Sowjet-Rußland sogar ans Ziel seiner Weltrcvolutionspläne, so hat auch erst recht die amerikanische Pluto kratie nichts davon zu erwarten. Viele Stimmen in USA. lassen deshalb seit langem geradezu Angst vor dem Frieden erkennen. Hier einen Aus weg zu finden, überlassen daher die Republikaner zunächst einmal gern dem Demokraten Roosevelt. Sie rechnen bestimmt darauf, daß er sich mit seinem Anhang daran verbrauchen und verbluten wird. Erst dann wollen sie als Retter in der Not auftreten und das amerikanische Schäf chen für sich scheren. Die wirtschaftlichen Aspekte der Wiederwahl Roosevelts sind für die Welt, die auf die USA. glauben hören zu müssen, also alles andere als erfreulich. Daß uns alles das nicht im geringsten berührt, braucht nicht wiederholt zu werden. Wir wissen, daß für uns nur eine Lösung gilt: den Krieg durchzustehen und damit die Freiheit zu gewinnen, unsere eigene Zukunft und die Europas neu zu begründen. Je stärker wir bleiben, desto besser werden wir diese Aufgabe unberührt von dem Chaos durchführen können, auf das die Welt, die an Roosevelt glaubt, lossteuert. Die deutsche Wirtschaft hat für ihre Gesunderhaltung jetzt als wich tigste Aufgabe erkannt, das Preisgebäude vor Erschütterungen frei zu halten, um alle Gefahr für die Währung zu bannen. In diesem Zusam menhang ist auch die kürzlich ergangene Entscheidung zu betrachten, daß der Verlag selbst bei veränderten Kostenvcrhällnissen, die eine Preiserhöhung bei Neuauflagen rein rechnerisch zu rechtfertigen ver möchten, doch den alten Preis beizubehalten hat. Bei der isolierten Ge winnberechnung handelt es sich hier also scheinbar um Vcrlustkalku- lationen. Man braucht aber nur das Beispiel der Zeitschriftenkalkulation heranzuzichen, um zu erkennen, daß es sich bei solcher Auslegung um einen Irrtum handeln würde, dem der Verlagsbuchha.ndel auch bisher schon nicht verfallen ist, allerdings unter anderen Voraussetzungen und Konsequenzen. Bei einer Zeitschrift wird nicht das Einzelheft kalkuliert. Die Preiskalkulation richtet sich vielmehr nach einer durchschnittlichen Normal- oder Idealkalkulation, wie man es nennen will, der Zeitschrift als solcher, nicht aber nach den Kostenverhältnissen des einzelnen Heftes. Hier zeigt oft genug die Nachkalkulation Verluste, die aber tragbar bleiben, wenn bei anderen Heften entsprechende Überschüsse erzielt werden, was selbstverständlich der Fall sein muß, wenn die Zeitschrift am Leben bleiben soll. Von einem Gewinn kann deshalb auch nicht beim Einzelheft gesprochen werden, selbst wenn es Überschuß erbringt. Die Gewinnfcststellung ist vielmehr erst bei der Abrechnung des ganzen Unternehmens vornehmbar. Diese Verhältnisse müssen auf die Buch- handel8-Vcrlagsunternehinung insgesamt übertragen werden. Hier tritt das einzelne Werk, ja die einzelne Auflage an die Stelle des einzelnen Zeitschriftenheftes und der Verlag insgesamt an die Stelle des Ganzen der Zeitschrift. Betriebswirtschaftlich gesprochen arbeitet der Verlag von je mit Differenzialkalkulation, bei der unbefriedigende Kosten deckung an einer Stelle durch entsprechende Uberschußerzielung an anderer Stelle einen Ausgleich erfährt, so daß der Gewinn immer nur als Betriehsgewinn von der Unternehmung insgesamt, nicht abef als Einzelstückgewinn, festgestellt werden kann. Es wird also dem Buch handel mit dem kürzlich ergangenen Entscheid nichts zugemutet, was er nicht mit seiner bisherigen Kalkulation zu vereinigen vermöchte. Vor aussetzung bleibt nur, daß da auch von Seiten der Preisprüfung die Kon sequenz gezogen wird, dem Verlag die Möglichkeit, an anderer Stelle Überschüsse zu erzielen, weder zu beschneiden noch etwa gar zu unter binden. Aulorenhonorare für lufikriegsvernichiete Bücher Von Günther Gentz Von mehreren Seiten wird die Ansicht vertreten, daß der Autor leer ausgehe, wenn Honorarzahlung nach dem Absatz vereinbart ist und die Exemplare vor dem Absatz durch Kriegsereignisse vernichtet werden. Begründet wird diese Ansicht damit, daß es sich hier nicht um (grund sätzlich zu erstattende) Sachschäden, sondern um Nutzungsschäden handle, für die das Reich — von einigen hier nicht interessierenden Aus nahmen abgesehen — nicht eintrete. Ich möchte mich nur mit dem Fall der Ahsatztantiemen befassen, obwohl es noch weitere Fälle gibt, die dieselbe Rechtsfrage herbeiführen: z. B. wenn die Honorarzahlung „nach dem Erscheinen“ vereinbart ist und die Abzüge vor dem Erscheinen ver nichtet werden. Aber diese Fälle sind mit der Klärung des Musterfalles von seihst mit geklärt, so daß sie bei der weiteren Erörterung aus- scheiden können. Zur Verdeutlichung des Problems muß man sich vergegenwärtigen, daß abgesehen vom Verlag folgende Personen an der Fertigstellung eines Buches beteiligt sind: 1. Der Autor; er hat seine Tätigkeit abgeschlossen, bevor 2. der Drucker tätig vbüd. Hat dieser seine Tätigkeit beendet, so wird er für seine Leistung bezahlt. Die Druckbogen wandern dann 3. zur’Buchbinderei. Der Buchbinder bindet die Bücher ein und wird dafür bezahlt. Die weitere Arbeit obliegt dann wiederum dem Verlag. Kann man nun entscheiden, daß, wenn nach Fertigstellung der Bindearbeit die Bücher durch Kriegsereignisse verbrennen, der Drucker und der Buchbinder, weil sie ihre Arbeit beendet haben, ihren Lohn er halten, und der Autor, obwohl auch er das Seinige dazu getan hat, nicht? Eine solche Entscheidung wäre ungerecht, daher allein schon aus diesem Grunde juristisch falsch. Die hier bekämpfte Ansicht ist dadurch veranlaßt, daß ihre Ver fechter sich durch die Form der Fälligkeit des Autorenhonorars zu dem Irrtum verleiten lassen, cs handle sich hier um einen Nutzungsschaden. Ein Vergleich mit einem typischen Nutzungsschaden, der Vernichtung eines Mietgegenstandes, mag den Unterschied verdeutlichen. Der Mieter, der die Wohnung benutzt, zahlt hierfür seine monatliche Miete. Wird die Wohnung vernichtet, so entfällt die Leistung des Vermieters, nämlich die Gewährung des Mietraumes, der Mieter braucht keine Miete mehr zu zahlen und der Vermieter erleidet einen „Nutzungsschaden“. Ein anderer typischer Fall des Nu^ungsschadens ist der entgangene Gewinn, den ein Fabrikant dadurch erleidet, daß ihm seine fertiggestellte Ware auf dem Wege zum Abnehmer verbrennt. Charakteristisch ist hier in beiden Fällen, daß der Geschädigte deshalb nicht zu seinem Nu^en kommt, weil er seinem Vertragspartner gegenüber seiner Leistungs- pflicht nicht genügen kann und dieser darum nicht zur Zahlung ver pflichtet ist. Das verlagsrechtliche Verhältnis unterscheidet sich grundsätylich hiervon dadurch, daß die Leistung des Autors zur Zeit des Schadens falles bereits bewirkt ist. Sein Honoraranspruch (Anspruch auf die Gegenleistung des Vertragspartners) ist bereits durch den Verlagsver trag begründet, und nur die Fälligkeit liegt noch in der Zukunft. Die Gegenseite könnte nun folgern, daß cs sich vielleicht zwar nicht um einen Nutzungsschaden handle, aber doch um etwas Gleichgeartetes, denn die Fälligkeit der Honorarbeträge liege in der Zukunft und sie könne nicht mehr eintreten, weil der Verkauf der Bücher, also die Be dingung der Fälligkeit, nicht mehr möglich sei. Diese Ansicht ist aus zwei Gründen nicht stichhaltig, denn einmal handelt es sich weder um einen Nuftungsschaden noch um etwas Gleich- geartetes, sondern um einen Sachschadenanteil, und zum anderen ist es unrichtig, daß die Fälligkeit der Autorentantiemen nicht mehr eintreten kann. Das Kriegsschädenamt ersetzt grundsätzlich die Wiederherstellungs kosten und im Falle der Nichtwiederherstellbarkeit den Sachwert. Der Sachwert eines fertigen Buches besteht nicht nur aus dem bedruckten Börsenbl. f. d. Dt. Buchh. Nr. 80, Sonnabend, den 18. November 1944 201
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