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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.06.1928
- Strukturtyp
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- 1928-06-28
- Erscheinungsdatum
- 28.06.1928
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- Deutsch
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148, 28, Juni 1928, Redaktionell« Teil. Kleine Mitteilungen Vcrmögensteuererklärung. — Der Erlaß des Retchsftnanz- ministeriums, wonach Vermögensteuererklärungen, die bis zum 15. Juli eingegangen sind, mit keinem Verzugszuschlag belegt werden, ist erschienen. Anträge aus Fristverlängerung Uber den 15, Juli hinaus sind trotzdem sofort zu stellen, Konkursmeliningcn aus der Schweiz. — R, Schmid L Cie, Zürich 6, Wtnterthurerstr, 55 (Schweizerisches Handelsamtsblatt Nr, 114 vom 18, Mai); Weiland L Cie,, Basel sSchweize- rtsches Handclsamtsblatt Nr, 127 vom 2. Juni); Emil Rosen- seld, Buchhandlung, Bern, Monbijoustr, litt; Emil Meyer, Kunsthandlung, Zürich 2, Schlügenstr. 3, jetzt Rennweg 7 (Schwei zerisches Handelsamtsblatt Nr, 133 vom S, Juni), Richtlinien für die Einführung und Benutzung von Lehrbüchern und Schriftstcllcrausgabcn a» den höheren Schulen Thüringens. — 1. Es dürfen nur solche Lehrbücher im Unterricht benutzt oder für ihn vorgeschrieben werden, deren Einführung vom Ministerium für Volksbildung ausdrücklich für die einzelne Schule genehmigt worden ist. Nur für die Atlanten werden Ausnahmen zuge lassen, jedoch soll aus die allmähliche Einführung einer gleichen Ausgabe geachtet werden, 2. Neue Schulbücher dürfen nur zu Beginn eines Schuljahres ein geführt werden. Der Antrag auf Einführung muß spätestens am 1. Januar des vorhergehenden Schuljahres durch die Schul leitung gestellt werden, 8. Jeder unnötige Wechsel lm Gebrauch von Lehrbüchern ist zu ver meiden. Nur solche Lehrbücher sind zu ersetzen, die vergriffen oder infolge Lehrplanänderung unbrauchbar geworden sind. Wird ein Lehrbuch in aussteigenden Klassen gebraucht, so dars eine Änderung nur in der untersten dieser Klassen beginnen und muß mit dieser Klasse fortschreiten, 4, Die Anstalten einer Stadt haben sich zu verständigen, um unnö tige Mannigfaltigkeit der Lehrbücher innerhalb des Ortes zu vermeiden. Wo aus Grund augenblicklich schon vorhandener Viel fältigkeit sich ein Lehrbuchwechsel für eine Anstalt nach Verein barung mit den anderen Schulen des Ortes als nötig oder er wünscht erweist, soll er von Ostern 1829 ab unter allmählichem Abbau des bisher benutzten Buches vorgenommen werden. Ent sprechende Anträge sind bis 1, Januar 1S2g vorzulegen, 5, Die an der Schule benutzten Lehrbücher müssen im Jahresbericht ausgesührt werden. Außerdem mutz ein Verzeichnis der etnge- führten Lehrbücher den Schülern allgemein zugängig gemacht wer den. Auch dem örtlichen Buchhandel ist es zur Verfügung zu stellen, 8, Die für die Lektüre im Lause des Schuljahres anzuschaffenden jährlich wechselnden Lesestoffe sind dem Ministerium spätestens bis Pfingsten jedes Jahres zu melden. 7, Im allgemeinen ist es erwünscht, daß Schüler einer Klasse die gleiche Auflage eines Lehrbuches benutzen. Jedoch darf eine ältere Auslage, wenn sie nicht erheblich abweicht, nicht beanstandet wer den. Dasselbe gilt sinngemäß für die unter 8 erwähnten Lese stoffausgaben, 8. Es muß daraus hingewirkt werden, daß bet Sammelbestellungen der ortsansässige Buchhandel beteiligt wird. Den Lehrern wird die Vermittelung von Sammelbestellungen unter Umgehung des örtlichen Buchhandels untersagt, Schülern ist die Sammlung und Verrechnung von Klassenbestellungen nur nach Genehmigung und unter Aufsicht des Fachlehrers gestattet, sodaß auch in solchen Fällen der ortsansässige Buchhandel nicht ausgeschaltet wird. Weimar, den 7, Juni 1828. Thüringisches Ministerium für Volksbildung und Justiz, Abteilung Volksbildung. Der Sächsisch-Thüringische Buchhändler-Verband schreibt uns dazu: Auf unsere Eingabe an das Thüringische Ministerium für Volks bildung und Justiz in Weimar ist jetzt der Erfolg gekommen, indem das Ministerium den im Amtsblatt des Ministeriums für Volks bildung vom 18. 8, 1828 Nr, 8 auf Seite 88/81 veröffentlichten Schriftsatz <s, oben) erlassen hat. Die Regierung ist dankenswerter weise auf alle unsere Vorschläge eingegangen und hat dem Sorti ment unschätzbare Dienste erwiesen, indem sie den Schulbitcherbedars der höheren Lehranstalten ausschließlich dem Ortssortiment zukom men lassen will. Wenn sich auch die Verfügungen für dieses Jahr 730 noch nicht voll auswirken können, so ist doch dem Thüringischen Sortiment eine Handhabe geworden, wo es in Fällen der Zuwider handlung sich jederzeit aus den Erlaß der Regierung stützen kann. Es wäre zu wünschen, daß alle deutschen Regierungen derartiges Verständnis für das Sortiment aufbringen möchten, wie es hier in vorbildlicher Weise die Thüringische Regierung getan hat. Aus Großbritannien. — Auf der Jahresversammlung der »Ver einigten Buchhändler« wurde in drei Sitzungen getagt. Der Haupt inhalt der Verhandlungen waren innere Angelegenheiten. Aber wie früher schon wurde die brennende Frage der angelsächsischen Länder wieder verhandelt: »Erziehung der Gehilfen«. Hiermit zusammen hängend wurde eine bessere Bezahlung der Angestellten gefordert. Buchhändler sollen ihren Gehilfen während der Geschäftszeit sür dis Stunden Urlaub geben, die sie zu Unterrichtszwecken benötigen. Junge Buchhändler im Innern des Landes, Meilen entfernt von der nächsten Unterrtchtsgelegenheit, sollen schriftlichen Unterricht ge nießen können. Ein Redner hofft, daß eines Tages der Versamm lung der Buchhändler ein fertiger brauchbarer Plan zur Gehilfen erziehung vorgelegt werden könne. Die Kunst: »Kunden anzuziehen«, lautet ein Aussatz im Book- seller. Der Schreiber gibt zwei sich widersprechende Aussprüche von Biichersreundinnen wieder. Die eine sagt: »Biele scheuen sich in einen Buchladen zu gehen, es ist ein zu ernster Aufenthalt. Die Bücher stehen so geordnet auf ihren Brettern, daß man gar nicht wagt, zwischen sie zu greifen und die Ordnung zu stören. Auch fühlt man sich niedergedrückt von dem Mangel genauerer Kenntnisse der Bücher und Verfasser, sodaß man nicht genau angeben kann, was man eigentlich zu sehen oder zu kaufen wünscht». Die andere -Dame, selbst "eine Zeit lang Verkäuferin in einem Buchladen, sagt dagegen: »Da kommen Leute hinein, reißen die Bücher aus den Ständen, werfen sie durcheinander, machen sie durch Anfassen fleckig, Sic haben keine Ahnung, was sie kaufen wollen und gehen schließ lich so wieder weg, nur Arbeit und Arger zurücklassend«. Der Auf satzschreiber meint, man müsse diese beiden Auffassungen berücksich tigen, aber wie in jedem anderen Geschäftszweig müsse sich doch auch der Buchhandel darauf einrichten: Zeit zu haben, auch die unan genehmsten Kunden zu befriedigen und ihnen Rede und Antwort zu stehen. — In einer Veröffentlichung des Buchrates wird der so oft gehörte Satz: »Der Geschäftsmann hat keine Zeit zum Bllcherlesen« einmal etwas näher untersucht. Es heißt da: Hat der Geschäfts mann nicht Zeit für unendliche Bridgepartien? Geht der Ge schäftsmann nicht ins Theater, Konzert oder zum Laufbild, Findet er nicht Zeit zum Tennisspielen? Der Geschäftsmann findet Zeit zu allem, wozu er Luft hat. Er liest keine Bücher, weil er keine Lust dazu hat. Niemals lasse man sich mit dem Ausspruch zufrieden stel len, daß er keine Zeit dazu habe. Es wird oft gesagt: Der Buchrat hat doch eigentlich gar kein Arbeitsfeld! Seht! hier ist ein Feld sür ihn. Das Schlagwort: Kauft mehr Bücher bleibt ein schönes Wort, wenn man nicht emsig daran arbeitet, solche Richtleser zu Lesern und Käufern von Büchern zu machen. Ähnlich dem in Nr. 128 S. 612 erwähnten französischen Blatt »Alt« gibt die Curtis Brown Ltd-, London W,C. 2, 5/6 Henrietta St,, und New Aork, 116 Best 39th St,, ein Mitteilungsblatt »The News Sheet« in zwangloser Folge heraus, das alles Wissenswerte über die jeweils durch diese Firma gehandelten Übersetzungs-, Aufsllh- rungs- und Filmrechte enthält. Die uns vorliegende 18, Nummer bringt an deutschen Autoren Feuchtwanger, Schnitzler, Wasser mann, Courths-Mahler und Meyrink, unter den bereits nach Deutschland verkauften fremden Autoren Will. Beebe, Rosita Kor bes, Jos. Hergesheimer, Myrtle Johnson, Commander Kenworthy, Rose Macaulay, Christ. Morley u. a. — Über Buchbesprechungen urteilen die Engländer besser als die Amerikaner, deren vernichten des Urteil wir jüngst Wiedergaben. Ein Verfasser, der sich Omnium nennt, sagt, daß neuerscheinende Bücher in den bekannten großen Tageszeitungen einer Besprechung gewürdigt werden, die ehrlich und vollkommen auf der Höhe sei. Freilich wird weiter gesagt, daß dies Lob eingeschränkt werden müsse, wenn es sich um Bücher neuer Verfasser handle. Bekannte Verfasser, deren Stil den Besprechern geläufig sei, kämen dabei gut weg, Bücher von diesen beanspruchen nicht viel Zeit, ein flüchtiges Einsehen und Lesen einiger Seiten genüge, um sich ein gutes Urteil zu bilden. Aber um ein Buch eines unbekannten Versassers durchzulesen, dazu fehle jede Zeit bei dem Bllcherregen, der sich über den Tisch der Buchbefprecher ergieße. Daher kommen neue Verfasser schlecht weg und das erschwert den Verlegern die Einführung der Anfänger. Nach dem amerikanischen Beispiel, oder zugleich mit Amerika, hat man in England einen katholischen Buchklub gegründet. Die Mitglieder zahlen 38 s. im Jahre und sollen die bekannten 7/6 sl>.-
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