Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.08.1944
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1944-08-09
- Erscheinungsdatum
- 09.08.1944
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19440809
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-194408093
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19440809
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1944
- Monat1944-08
- Tag1944-08-09
- Monat1944-08
- Jahr1944
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel Nr. 62 (R. 46) Leipzig, Mittwoch den 9. August 1944 111. Jahrgang Mitteilung der Reichsschrifiiumskammer — Gruppe Buchhandel Gehilfenprüfung Herbst 1944 Nachstehend werden die durch die Landesleiter der Reichsschrift- tumskammer bzw. Vorsitjenden der Gehilfenprüfungsausschüsse ge- mcldeteu Einzelheiten für die Prüfung im Herbst 1944 bekannt- gegeben. Angaben aus den noch nicht aufgeführten Gebieten folgen voraussiditlich in einer der nächsten Börseuhlattausgaben. 1. Lehrlinge Zu der Prüfung haben sich diejenigen Lehrlinge zu melden, die ihre Prüfung im Frühjahr 1944 nicht bestanden haben, und die jenigen, die ihre Lehre bis zum 31. Oktober 1944 beenden. 2. Notprüfungen Lehrlinge, die erst nach dem 31. Oktober 1944 auslernen, aber schon vorher mit einer Einberufung zum Arbeits- oder Wehrdienst rechnen müssen, haben Gelegenheit, die Prüfung abzulegeri, sobald sie mindestens zwei Drittel ihrer Lehrzeit abgeleistet haben. Sofern die Betreffenden bereits einen entsprechenden Bereitstellungsschein in Händen haben, also täglich mit ihrer Einberufung rechnen müssen und eine Teilnahme an der allgemeinen Herbstprüfuug 1944 nicht möglich ist, setjen sich solche Lehrlinge sofort mit dem Vorsitjenden des Prüfungsausschusses in Verbindung, um sich der Notprüfung an einem anderen, mit dem Prüfungsausschuß zu vereinbarenden Termin zu unterziehen. Voraussetjung ist, daß der Lehrherr in einer Be urteilung des Lehrlings gegen die vorzeitige Prüfung keine Bedenken zum Ausdrude bringt. Die Prüfungsurkunde darf erst beim Vorliegen der tatsädilidien Einberufung zum RAD. oder zum Wehrdienst aus- gehäudigt werden. 3. Burhhändlerische Hilfskräfte Zu der Herbstprüfung 1944 sind außerdem wieder buchhändlerische Hilfskräfte zuzulassen, die im Sinne des Aufrufs des Leiters des Deut schen Budihandels and der dazu ergangenen Ausführungen (Börsen blatt Nr. 33/1941) Anerkennung als Buchhändler finden möchten. Vor aussetjung für die Zulassung zur Prüfung ist, daß die Betreffenden min destens ein Jahr lang praktisch buchhändlerisch gearbeitet haben, wäh rend dieser Zeit ordnungsgemäß der Reichsschrifttumskammcr — Gruppe Buchhandel -— gemeldet waren und im Besitje des erforderlichen Auf- nahnieschreibens bzw. des Ausweises für buchhändlerische Hilfskräfte sind. Personen, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, können keines falls zur Prüfung zugelassen werden. Allein die Vorlage eines Be freiungsscheines genügt nicht. In Zweifelsfällen ist hei der Reichsschrift tumskammer Cruppe Buchhandel — zurückzufragen. 4. Lehrlinge und buchhändlerische Hilfskräfte aus Gauen, in denen keine Prüfungen durchgeführt werden, wenden sich wegen Ablegung der Prüfung an die für sie zuständige Landesleitung (Landesobmann des Budihandels), die beschließt, in welchem Nachbargau die Prüfung er folgen kann. 5. Für Lehrlinge aus Leihbüchereien und leihbuchhändlerische Hilfskräfte sowie für Lehrlinge aus dem Lehrmittelhandel und Lehr mittelverlag werden Sonderprüfungen angesetjt. Anmeldungen zu die sen Prüfungen sind unter Beifügung der in Punkt 7 genannten Unter lagen bis zum 31. August 1944 an die Reichsschrifttumskammer — Gruppe Buchhandel — in Leipzig C 1, Postfach 661, einzureichen. Über die Durdiführung dieser Sonderprüfungen erfolgt noch besondere Bekanntmachung. 6. Eine Prüfungsgebühr wird nicht erhoben. 7. Die Anmeldung darf nur auf dem vorgeschriebenen Formular erfolgen. Anmeldevordrucke für die Prüfung sind kostenlos von der Reichsschrifttumskammer — Gruppe ßudihandel — Leipzig C 1, Peters straße 32—34 (Postfach 661), zu beziehen, soweit sie die einzelnen Lan desleitungen nidit selbst ausgeben. Sofern von den Landesleitungen nichts anderes bestimmt wird, sind den Meldungen folgende Unterlagen beizufügen: Kurzgefaßter Lebens lauf, Abgangszeugnis der zuletjt besuchten Schule, Lehrvertrag, Lehr lingspaß, kurzer Bericht des Lehrheirn über Befähigung und Leistung des Lehrlings, bei Besuch des Einjährigen Höheren Fachkurses der Deutschen Buchhändler-Lehranstalt das Schulzeugnis der Anstalt. Außer dem ist den Meldungen eine Erklärung beizufügen, daß das Fernunter richtswerk „Der Deutsche Buchhandel — Briefe zur Berufsförderung ' durchgearbeitet wurde. Die geforderten Unterlagen — besonders der Lehrlingspaß — sind sorgfältig auszufüllen und pünktlich zu den von den Landesleitungen festgesetzten Terminen einzureichen. Sollte aus irgendeinem Grunde das eine oder andere Schriftstück bei der Anmeldung zur Prüfung nicht beigefügt werden können, ist hierfür durch den Lehrherrn eine Be gründung abzugeben. Verspätet eingereichte Anmeldungen zur Prüfung können nur in Ausnahmefällen berücksichtigt werden. Bucbhändlerische Hilfskräfte können als ordentliche Buchhändler erst dann anerkannt werden, wenn sie die buchhändlerische Gehilfe,n- prüfung bestanden haben. Es wird erneut darauf hingewiesen, daß einem buchhändlerischen Lehrling nur dann die zur Berufstätigkeit nötige Eignung im Sinne des § 10 der Ersten Verordnung zur Durdiführung des Reichsk.ih'TkamiTicr- gesetjes vom 1. November 1933 zugesprochen werden kann, wenn er nach der Bckanntmadiung der Reidisschrifttumskainmer Nr. 25 die buch- händlerische Gehilfenprüfung bestanden hat. Leipzig, den 5. August 1944. I. A.: gez. t;. Kommerslädt Gau Prüfungszeit Prüfungsort bis zum Meldungen an Baden-Nord 17. 9. 1944, 10 Uhr Karlsruhe, Passage 1—3 20. 8. 1944 Landesobmann HansMende, Karls- bis einschl. Offenburg ruhe, Passage 1—3 Baden-Süd 24. 9. 1944 I'reiburg i. Br., Stadtbücherei, 24. 8. 1944 llans Ferdinand Schulz, z. Z. bis einschl. Lahr u. Elsaß Münsterplatj Straßburg i. E., Große Kirch- gasse 4 Bayreuth 11. 10. 1944, Prüfungsort wird den Prüflingen 10. 9. 1944 Landesobmann des Buchhandels einzeln mitgeteilt Gau Bayreuth, Herrn Karl Piel- sticker, (13a) Straubing, Post fach 40 Danzig-Westpreußen 24. 9. 1944, 9 Uhr Danzig, Töpfergasse 16, Budihand- 2. 9. 1944 Landesleitung der Reichsschrift- lung Herrn. Reinshagen tumskammer Danzig - Westpreu ßen, Danzig, Dominikswall 4, II. Düsseldorf 8. 10. 1944 Beginn und Ort werden nach ein- 31. 8. 1944 Landesobmann Gustav Mihm, Düs- gegangener Meldung bekannt gegeben seldorf, Hüttenstr. 31 Essen 24. 9. 1944, 9 Uhr Duisburg, Königstr. 21, Buchhand- 28. 8. 1944 Landesleitung der Reichsschrift- lung Scheuermann tumskammer Gau Es6en, Essen, Moltkeplatj 27 Franken Eine Gehilfenprüfung findet im Herhst 1944 nicht statt Halle-Merseburg 24. 9. 1944, 9 Uhr Halle (Saale), Gr. Steinstraße 77/78 3. 9. 1944 Landesobmann Wilhelm Rose, (Lippertsdie Buchhandlung) Halle/Saale, Forsterstr. 47 Hamburg 24.9. 1944, 9 Uhr Hamburg (Lokal der Prüfung 20. 8. 1944 Landesleitung der Reichsschrift- wird den Prüflingen noch be- tumskammer beim Landeskultur- kanntgegeben) walter, Gau Hamburg, Hamburg 13, RothenbaumchausBee 19, II. Hannover-Süd/Braun- 24. 9. 1944, 9 Uhr Hannover, Buchhandlung Schmorl 20. 8. 1944 Vorsitzenden des Prüfungsausschus- schweig & v. Seefeld NachL, Engelboste- ses Andr. Schirmeisen, Han- lerdamm 29/30 nover, Ebhardtstr. 3A (Feesche) Börsenbl. f. d. Dt, Buchh. Nr. 62, Mittwoch, den 9. August 1944 139
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder