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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.06.1928
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- 1928-06-26
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- 26.06.1928
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146, 26. Juni 1928. Redaktioneller Teil. Die Höhe der Beiträge zu bestimmen, ist aber doch wohl Sache der Kreisvereine. Hier in diesem Paragraphen werden genannt: der Kreisausschuß, der Gefamtvorstand und die Haupt versammlung! aber vom Kreisverein ist keine Rede. Dennoch muß dieser doch wohl in erster Linie wissen, was er nötig hat. Aus diesem Grunde ist der Kreis Norden dafür, entweder den ganzen Paragraphen zu streichen — dann bleibt es eben beim alten, und die Kreisvereine erheben ihre Beiträge — oder die Beiträge dem Börsenvcrein zu benennen, damit er sie zusammen mit dem gewöhnlichen Beitrag sür den Börsenverein erhebt. — Das wäre die einfachste Lösung für die Kreisvereine, und ich meine, die Kreisvereine müßten dafür stimmen. Die Leistungen der Kreisvereine sind ja sehr verschieden, und so kann doch nicht dieser Beitrag von 10 Mark eine Art Prämie für die Kreisvereine sein sollen, oder eine Entlohnung für die Arbeit, die die Kreisvereine dem Börsenverein leisten. Mir ist bisher noch nicht verständlich, aus welchem Grunde diese merkwürdige Fassung gefunden worden ist und warum nicht der einfachere Weg gegangen wird, die Beiträge der Kreisvereine zugleich mit dem Börsenvereinsbeitrag zu erheben. Deshalb möchte ich bitten, in die Satzung zu bringen, was der Kreis Norden vorgeschlagen hat. Vorsitzender, Erster Vorsteher des Börsenvereins Max Röder (Mülheim a. d. Ruhr): Wird sonst das Wort gewünscht? — Meine Herren, nach meiner Meinung ist der Antrag so, wie er vom Vorstand im Entwurf vorgelegt worden ist, der weitergchende. Ich kann nicht einsehen, daß eine besondere Arbeitsersparnis dadurch eintritt, daß wir diese Extrabeiträge einziehen, die sehr verschiedenartig sind. Das wäre eine Kom plizierung der Arbeit für unsere Geschäftsstelle. Es wird der gleichmäßige Kopfbeitrag zusammen mit dem Beitrage des Bör- senvcreins erhoben. Ich erwähne das hier namentlich, weil die Meinung verbreitet ist, der Vorstand beabsichtige, ebne Er höhung des Mitgliedsbeitrages vorzuschlagen. Das ist durchaus nicht der Fall. Es handelt sich lediglich darum, diesen Kopsbei trag, der in diesem Paragraphen festgesetzt wird, mit dem Bör- senvereinsbcitrage zusammenzulcgen. Dadurch erklärt sich die nachher genannte höhere Summe. Von einer Erhöhung der Beiträge soll nicht die Rede sein. Ich bringe den Paragraphen, wie er hier im Entwurf steht, zunächst zur Abstimmung und bitte diejenigen Mitglieder, sitzen zu bleiben, die dafür sind, daß es bei dem bleibt, was der Vor stand Ihnen vorschlägt, mit der kurzen Ergänzung: Mitglieder, die überdies noch einem Kreisvercin des Verban des der Deutschen Musikalienhändler angehören, sind zur Leistung solcher Sonderbciträge nicht verpflichtet, es sei denn nsw. (Geschieht.) — Ich bitte der Sicherheit wegen diejenigen Mitglieder, die das ablehnen wollen, die Hand zu erheben. —- Es erhebt sich keine Hand; es ist eine einstimmige Annahme erfolgt. Wir kämen dann zum K 38a Abs. 1. Hierzu liegt folgen der Antrag des Vorstandes vor: Dem Absatz 1 ist folgender Satz anzusügcn: »Sowohl An träge des Vorstandes wie solche von mindestens sechzig Mit gliedern müssen zugleich mit der Tagesordnung veröffentlicht werden-. Wünscht jemand das Wort hierzu? — Das ist nicht der Fall. Dann stelle ich das zur Abstimmung und bitte diejenigen, die gegen diese Änderung sind, die Hand zu erheben. — Es er hebt sich keine Hand; diese Hinzufügung ist einstimmig genehmigt. Der Antrag zu § 38<t Satz 2 ist erledigt durch die Voll macht, die Sie uns gegeben haben. Zu Z 39ä beantragt der Vorstand noch einen ganz kurzen Zusatz: Stimmvertretung ist nicht statthaft. Wünscht jemand das Wort dazu? — Das ist nicht der Fall. Ich bitte diejenigen, die gegen diese Bestimmung sind, die Hand zu erheben. — Es erhebt sich keine Hand; die Hinzusügung dieses Schlußsatzes ist einstimmig beschlossen. 714 Der Vorstand hat noch einen Anträg zu Ziffer 7 der Über gangsbestimmungen. Diese Ziffer lautet im gedruckten Entwurf: Der Vorstand ist berechtigt, alle vom Registerrichter ge forderten Änderungen des Satzungslextes vorzunchmen, soweit - es sich dabei nicht um grundsätzliche Änderungen handelt. Der Vorschlag des Vorstandes geht dahin, diese Bestimmung wie folgt zu fassen: Der Vorstand ist berechtigt, nach Annahme der Satzungen noch Änderungen zur Verbesserung des sprachlichen Ausdrucks und des Ausbaues sowie alle vom Registerrichtcr geforderten Änderungen usw. Wünscht jemand dazu das Wort? — Das ist nicht der Füll. Erhebt sich Widerspruch gegen diese Fassung? — Ich bitte die jenigen Mitglieder, die dagegen sind, daß diese Fassung gewählt wird, die Hand zu erheben. — Es erhebt sich keine Hand; die Fassung ist einstimmig angenommen. Dann kämen wir noch zu meinem Anträge, in die Über gangsbestimmungen einzufügcn unter Ziffer l, die im Entwurf lautet: Die Satzung tritt mit dem Tage der Bekanntmachung durch den Vorstand in Kraft, einen neuen Absatz 2, lautend: Die Bestimmungen der KK 6 Satz 2 und 3 und 14 b Satz 2 treten Kantate 1931 außer Kraft, wenn nicht die dann statt findende Hauptversammlung mit Zweidrittel-Mehrheit der anwesenden Mitglieder deren Fortbestand beschließt. Ich will hier ausdrücklich noch betonen: Ich habe absicht lich den Wortlaut gewählt: »Die Bestimmungen der 6 Satz 2 und 3 und 14 d Satz 2-, um damit zu sagen, daß das ein un trennbares Ganzes ist, damit nicht etwa später nur das eine oder andere angenommen oder abgelehnt werden könnte. Es ist beabsichtigt, durch diesen Wortlaut: »der W 6 Satz 2 und 3 und 14 b Satz 2- zum Ausdruck zu bringen, daß dies ein einheit liches Ganzes ist und daß nicht ein einzelner Teil herausgcnom- men werden kann. Wird hierzu das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Dann bitte ich diejenigen, die gegen diesen Antrag sind, eine Hand zu erheben. — Ich kann zu meiner großen Freude sest- stellen, daß sich keine Hand erhebt und daß dieser Antrag ein stimmig angenommen ist. (Lange anhaltendes lebhaftes Bravo und Händeklatschen.) > Paul Nitschinann (Berlin): Meine Damen und Herren, dieser unscheinbar erscheinende Satz hat die ganze Situation ge rettet. (Sehr richtig!) Er hat es uns ermöglicht, ein Kom promiß zu schließen, bei dem es keinen Sieger und keinen Be siegten gibt, sondern nur Kollegen, die nun wieder miteinander arbeiten und einander vertrauen können. (Lebhaftes Bravo.) Es ist richtig: es ist eine Zeitehe — auf drei Jahre —, die wir cingegangen sind. (Zuruf: Eine Kameradschaftsehe!) Es ist auch richtig, daß wir nach drei Jahren schiedlich, friedlich aus einandergehen können, ohne einen langen Scheidungsprozeß führen zu müssen, — auch wieder durch diesen einen Satz. Wir hoffen aber, daß wir auch nach diesen drei Jahren noch zu sammenbleiben können und daß die Kinder, die wir in diesen drei Jahren erzeugen werden, gute und brauchbare Mitglieder der buchhändlerischen Gesellschaft sein werden. (Lebhaftes Bravo und Händeklatschen.) Generaldirektor vr. Gustav Kilpper (Stuttgart): Meine sehr geehrten Herren Kollegen! Herr Nitschmann hat mir leider das Beste von dem weggenommen, was ich sagen wollte. (Heiter keit.) Aber, meine Herren, wenn es uns jetzt gelungen ist, nach jahrelangen schweren Kämpfen einen wirklichen Frieden ohne Sieger und Besiegte zu schließen, was ja so überaus selten ge lingt, so danken wir das nicht zuletzt dem überaus glücklichen Vermittlungsvorschlag unseres Ersten Vorstehers Herrn Röder. (Zustimmung. — Lebhaftes Bravo.) Ihm dafür unseren beson deren Dank auszudrücken, ist unsere Pflicht. Ich bitte Sie, es dadurch zu tun, daß wir uns von den Sitzen erheben. (Geschieht unter stürmischem Bravo und Händeklatschen.)
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