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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.06.1928
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1928-06-26
- Erscheinungsdatum
- 26.06.1928
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- Deutsch
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X- 146. 26. Juni >928. Redaktionell« Teil. wollen Sie uns Generalvollmacht geben und erklären, daß Sie mit den dadurch notwendig werdenden Änderungen im Text der späteren Paragraphen einverstanden sind? (Lebhafte Zustim mung.) — Das ist der Fall; ich danke Ihnen. Wir kämen dann zu dem § 24. Zu 8 24» Abs. 1 beantragt der Vorstand, das Schlußwort »benannt- in »ernannt» zu ändern. Es handelt sich also hier nicht, wie irrtümlich im Börsenblatt veröffentlicht worden ist, um einen Antrag des Herrn vr. Bielefeld. Der Antrag entstammt lediglich einem Brief, in dem ein Wunsch des Herrn vr. Bielefeld geäußert war. Der Vorstand nimmt diesen Antrag auf und bittet um Ihr Ein verständnis. Erhebt sich dagegen ein Widerspruch? — Das ist nicht der Fall. Wir kämen zu § 24 ä. Das ist schon durch die voraufge gangene Abstimmung erledigt, ebenso das Nächste und auch das Darauffolgende. Wir kommen zu 8 30s Ziffer 3. Hier ist eine ganz kleine Änderung auch rein redaktioneller Art vorzuschlagen, um die Aufgaben des Rechnungsausschusses etwas klarer herauszuarbei ten. Der Vorstand schlägt Ihnen folgende Fassung vor: Der Rechnungsausschuß hat die Kasse, den Rechenschafts bericht und den Voranschlag zu prüfen und sich von der ord nungsmäßigen Verwaltung des Vereinsvermögens, der Stif tungen und Legate zu überzeugen. Die Unterlagen hierfür sind ihm vom Schatzmeister mindestens vierzehn Tage vor der Hauptversammlung zugängig zu machen. Das Ergebnis der Prüfung des Rechnungsausschusses ist im Börsenblatt zu ver öffentlichen und mit seinem Gutachten und seinen Anträgen der Hauptversammlung vorzulegen. Wird das Wort zu dieser ebenfalls rein redaktionellen Änderung gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Hat jemand Bedenken gegen die Annahme? — Das ist auch nicht der Fall. Dann ist also auch diese Abänderung einstimmig angenommen. Zu A 30 muß unter Ziffer 4 Abs. s in Zeile l und 3 der Hinweis geändert werden — das ist nur eine Druckfehlerberich tigung — in »8 23 d«. , Weiter muß in 8 30 unter a Ziffer 4 Abs. o der Hinweis in Zeile 2 eine Änderung Erfahren in »8 23 d». In 8 30 unter s Ziffer 4 Abs. o muß es in Zeile 5 heißen: »sowie der Ersatzmänner«. — Das ist rein sprachlich, rein redak tionell und hat nicht das geringste mit der Materie zu tun. Dann käme allerdings ein materieller Antrag zu 8 30s Ziffer 8, ein Antrag des Herrn Ernst Schultze (Berlin): Statt der im Entwurf vorgesehenen Fassung soll es heißen: Dem Werbeausschuß liegt die Aufgabe ob, alle ge eigneten Schritte zur Werbung für alle Gegenstände des deut schen Buchhandels im In- und Auslande durchzusühren. Wird dazu das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Erheben sich Bedenken? — Das ist auch nicht der Fall. Die jenigen Herren, die damit einverstanden sind, daß hier die Ände rung in »Gegenstände des deutschen Buchhandels- erfolgen soll, bitte ich sitzen zu bleiben. — Ich stelle einstimmiges Einver ständnis fest. Es kommt jetzt eine Reihe von untereinander eng zu sammenhängenden Vorschlägen des Vorstandes, die man einzeln nicht erörtern kann, sondern die wir insgesamt beraten müssen, und zwar sind hier die §8 3l, 32 und 33 gleichzeitig zu behan deln. Sie haben auf Ihren Plätzen eine Vervielfältigung ge funden, worauf diese Änderungsanträge gerade zu diesen drei Paragraphen ganz besonders aufgeführt sind. Ich betone von vornherein: es handelt sich hier ganz ausschließlich um redaktio nelle Änderungen. Es sind uns Wünsche zu Ohren gekommen, in der sprachlichen Form etwas klarer zu sein, damit auch ein ganz Fremder, wenn er einen Satz aus einem der Paragraphen liest, sofort weiß, worum cs sich handelt. Die Leute, die ganz in der Materie stecken und fortgesetzt in den Ausschußsitzungcn damit beschäftigt gewesen sind, verlieren vielleicht das klare Bild darüber, ob ein Satz so sprachlich geseilt ist, daß auch jeder Außenstehende ihn sosort versteht. Hier ist der Versuch gemacht, das, was vielleicht undeutlich sein könnte, so deutlich wie möglich zu fassen. Alles, was ich hier verlese, bezieht sich lediglich darauf und bedingt keine materielle Änderung. Es handelt sich zunächst um 8 31 ä. Da ist der Schlußsatz zu streichen: Ausscheiden eines Mitgliedes aus dem Börsenverein be dingt zugleich Streichung in dieser Stammrolle. Das wiederholt sich nämlich nachher in den anderen Para graphen. Ebenso muß da ein Hinweis geändert werden unter k Abs. 2. Der in Klammern stehende Hinweis muß heißen: »(8 3v Z. 3)». — Das ist rein redaktioneller Natur. Meine Herren, Sie haben die vervielfältigten Blätter mit den vorzunehmenden Änderungen alle auf Ihren Plätzen. Wün schen Sie, daß ich alles einzeln verlese? (Wird verneint.) — Sind Sie einverstanden, daß der Vorstand hier die von ihm für richtig gehaltenen sprachlichen Änderungen rein redaktioneller Natur ausführt? (Allseitige Zustimmung.) — Ich bitte der Sicherheit wegen diejenigen Herren, die etwa dagegen sinh, daß so gehandelt wird, die Hand zu erheben. — Es erhebt sich keine Hand; die Versammlung ist einstimmig damit einverstanden, daß diese Änderungen rein redaktioneller Art in den §8 31, 32 und 33 vorgenommen werden. Wir kommen jetzt zu 8 33 c, Hierzu ist vom Buchhändler- Verband »Kreis Norden- beantragt, diesen ganzen Absatz c zu streichen oder ihm eine andere Fassung zu geben. 8 33 Abs. v lautet im Enttpurf: Die Kreisvereine erhalten für jedes ihrer »Börsenvereins- Mitglieder« vom Börsenverein einen Beitrag, dessen Höhe nach Anhörung des Kreisausschusses auf Antrag des Gesamt vorstandes von der Hauptversammlung festgesetzt wird. Es steht den Kreisvereinen frei, darüber hinaus von ihren sämt lichen Mitgliedern besondere Beiträge zu erheben. Mitglieder, die überdies noch einem besonderen Kreisverein eines an erkannten Fachvereins angchören, sind zur Leistung solcher Sonderbeiträge nicht verpflichtet, es sei denn, daß auch ihr Fachzweig aus den Leistungen, für die die Sonderbeiträge er hoben werden, Nutzen zieht. Meinungsverschiedenheiten hier über schlichtet der Vorstand des Börsenvereins endgültig. Der Kreis Norden beantragt, diesen Absatz ganz zu streichen. Das würde der weitestgehende Antrag sein. Ich lese aber gleich auch vor, was mit Bezug hieraus weiter beantragt ist, weil das ja miteinander in Zusammenhang steht. Der Vorstand beantragt, im 8 33c nur den Satz 3 ab zuändern und dort im ersten Halbsatz zu sagen: Mitglieder, die überdies noch einem Kreisverein des Verban des der Deutschen Musikalienhändler angehören, sind zur Leistung solcher Sonderbeiträge nicht verpflichtet, es sei denn usw. Endlich liegt noch ein Antrag des Kreises Norden vor, wenn der Absatz e gestrichen wird, ihm folgende neue Fassung zu geben: Die Einziehung der Beiträge der Kreisvereine, die von diesen selbständig festgesetzt werden, erfolgt gleichzeitig mit derjenigen des Börsenveceins-Beitrages durch die Geschäfts stelle des Börsenvereins. Soweit möchte ich zunächst diese Anträge zur Beratung stellen. Wird dazu das Wort gewünscht? — Wünscht der Ver treter des Kreises Norden hierzu zu sprechen? Antragsteller Alfred Ianssen (Hamburg): Es wird hier festgestellt, daß vom Börsenverein ein Beitrag bestimmt wird, der dem Kreisverein überwiesen werden soll. Die Beiträge der Kreisoereine sind ja sehr verschieden. Soviel ich weiß, wird von einem Kceisverein nur ein Beitrag von 5 Mark erhoben, während andere Kceisvereine 10 Mark, 20 Mark, ja 35 Mark erheben. Wenn nun vom Börsenverein ein Beitrag erhoben wird, -der etwa 10 Mark beträgt, so ist damit den wenigsten Kreisvereinen gedient. Sie müssen dann selbst wieder einen Sonderbeitrag von ihren Mitgliedern erheben. Also eine Ar- beitsersparnis oder irgendeinen Vorteil kann ich in diesem An träge nicht sehen; denn es ist ja dieselbe Arbeit, die Beiträge zu erheben, ob man nun 10 Mark oder 20 Mark erhebt. 713
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