Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.04.1935
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1935-04-27
- Erscheinungsdatum
- 27.04.1935
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19350427
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-193504272
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19350427
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1935
- Monat1935-04
- Tag1935-04-27
- Monat1935-04
- Jahr1935
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
X- 97, 27. April 1935. Redaktioneller Teil. Börsenblatt s. d. T'tschn Buchhandel. Die gleiche Verpflichtung.besteht hinsichtlich der Mitglieder eines etwa bestehenden Aussichtsrates, von den Berechtigten am Verlag die Erklärung beizubringen, ob diese ihr Recht für sich selbst oder einen Dritten wahrnehmen, jeden Einblick in alle Unterlagen zu gewähren, die für diese und für alle gesetzlichen, standes- und satzungsmäßigen Verpflichtungen Bedeutung haben, diejenigen bekanntzugeben, die Mittel zur Verfügung stellen, um Dritten die Zeitung zu liefern, ebenso die Höhe dieser zur Ver fügung gestellten Beträge anzugeben und diejenigen namhaft zu machen, denen die Zeitung eingewiesen werden soll. (Diese Bestim mung tritt den sogenannten Sammelabonnements oder der Über weisung größerer Beträge an einen Verlag zwecks Einweisung der Zeitung an Dritte entgegen.) Zeitungsverleger können nicht sein: и) öffentlich-rechtliche Körperschaften und ihren Zwecken dienende Einrichtungen, b) Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Genossen schaften, Stiftungen, c) juristische Personen und Personengesamt heiten, deren Zweck, Betätigung oder Zusammensetzung dartut, daß sic unter Beachtung beruflicher, ständischer oder konfessioneller Gesichtspunkte gebildet sind, ck) Personen und Personengesamt heiten, die als Organe, Beamte, Angestellte oder in einem anders gearteten Treuverhältnis für die unter a und e aufgeführten Per sonen und Personengesamtheiten tätig sind. e) Personen und Personengesamtheiten, die die Rechte am Verlag nicht für sich selbst, sondern für Dritte wahrnehmen, es sei denn, daß ihnen die Wahrnehmung solcher Rechte auf Grund eines ge setzlichen Treuverhältnisses (gesetzlicher Vertreter, Pfleger, Testa mentsvollstrecker, Konkursverwalter, Zwangsverwalter) obliegt, к) natürliche Personen, die für sich und den Gatten, mit dem sie zur Zeit des Inkrafttretens dieser Anordnung verheiratet sind oder mit dem sie späterhin die Ehe cingehen, nicht den Nachweis der arischen Abstammung bis zum Jahre 1800 zurück erbringen, 8) Unternehmen, an denen Rechte der unter a—k aufgeführten Per sonen und Personengesamtheiten oder von Vereinen bestehen, d) Unternehmen, an denen Rechte anderer Zcitungsverlage oder solcher Personen und Personengesamtheitcn bestehen, die an an deren Zeitungsverlagen berechtigt sind, i) Unternehmen und Be rechtigte an Unternehmen, die der gemeinschaftlichen Herausgabe von Zeitungen und Zeitungsteilen dienen, k) Unternehmen, die an verschiedenen Orten oder für verschiedene Orte Tageszeitungen herausgeben. Hiervon ausgenommen ist die Herausgabe von Unterausgaben einer Zeitung, die in einem räumlich an das Verbreitungsgebiet der Hauptzeitung oder einer anderen Unterausgabe angrenzenden Gebietsteil vertrieben werden und deren Gesamtinhalt, abgesehen vom lokalen Teil, von der Schriftleitung der Hauptzeitung verantwortlich gestaltet wird, I) Unternehmen, die selbst oder deren Berechtigte oder leitende Angestellte ohne Genehmigung anderen Zeitungsverlegerzusam- menschliissen angehören, die nicht Fachverband oder Fachschaft der Neichspressekammer sind. Von vorstehenden Bestimmungen werden das Reich und die NSDAP sowie von diesen im Einzelfalle ausdrücklich beauftragte Personen un-d Personengesamtheiten nicht betroffen. Zeitungen dürfen nach ihrer inhaltlichen Gestaltung nicht auf einen konfessionell, beruflich oder interesscnmäßig bestimmten oder bestimmbaren Personenkreis abgestellt sein. Der Neichsverbanö der Deutschen Zeitungsverleger wird mit der Durchführung dieser Anordnung beauftragt. Für einzelne Bestimmungen werden Ubergangsfristen von drei, sechs und zwölf Monaten gewährt und die Bedingungen für diese Ubergangsfristen festgelegt. Zu dieser Anordnung hat der Präsident der Neichspressekammer ausführliche Erläuterungen erlassen, in denen die einzelnen Artikel und Abschnitte des Näheren kommentiert werden. Beseitigung ungesunder Wettbewcrbsvcrhältnisse In einer »Anordnung über Schließung von Zeitungsverlagen zwecks Beseitigung ungesunderWettbewerbsverhältuisse vom 24. April 1035« bestimmt der Präsident der Reichspressekammer: »Ist in einem Orte eine Mehrzahl von Zeitungsverlagen vorhanden, deren Betriebe auf den Absatz einer höheren Auflage angewiesen sind, als nach den örtlichen Verhältnissen und gesunden verlegerischen Grund sätzen insgesamt vertrieben werden kann, so können zur Herbeiführung gesunder wirtschaftlicher Verhältnisse einzelne Verlage geschlossen werden. Zur Gewinnung von Unterlagen können die Verlage einer Prüfung unterworfen werden; den von mir mit der Vornahme von Prüfung beauftragten Stellen ist jeder Einblick zu gewähren. Zur Durchführung dieser Anordnung wird der Neichsverband der deutschen Zeitungsverlcger beauftragt, mir diejenigen Orte zu melden, in denen infolge zahlenmäßiger Übersetzung überspitzte Wett bewerbsverhältnisse bestehen, und die Verlage zu benennen, die einer Prüfung unterworfen werden sollen. Er hat hierbei nach den in meiner Kundgebung über ,Die Presse im zweiten Jahr des national sozialistischen Staates' niedergelegten Grundsätzen zu verfahren. Er wirb weiter beauftragt, Ermittlungen darüber anzustellen, ob die Schließung von Betrieben durch freiwillige Zusammenlegungen ver mieden werden kann. Er hat mir bis zum 31. Juli 1935 zu berichten.« In einer weiteren Anordnung vom 24. April 1935 bestimmt der Präsident der Neichspressekammer, daß von der Betätigung als Zeitungsverleger Verlage ausgeschlossen sind, deren Zeitungen ihr Gepräge und ihren Absatz dadurch erhalten, daß sie über Gescheh nisse in einer Form berichten, die der Bedeutung für die Öffentlich keit nicht entspricht und die geeignet ist, Anstoß zu erregen oder der Würde der Presse zu schaden. Ausschuß für industrielle Wirtschastswerbung Unter Vorsitz von vr. Georg v. Schnitzler fand am L. April in Berlin die erste Sitzung des neugebildeten Ausschusses für indu strielle Wirtschaftswerbung bei der Neichsgruppe Industrie statt. Zu Beginn der Sitzung begrüßte der Präsident des Werberates der deutschen Wirtschaft, Ministerialdirektor i. e. N. Neichard, den neu- gebildeten Ausschuß. In reger Aussprache wurden sodann die als besonders wichtig empfundenen Wünsche der Industrie erörtert, so u. a. die Fragen der Außenwerbung und des Anzeigenwesens, wie sie sich heute infolge der Verordnungstätigkeit des Werberates der deutschen Wirtschaft gestaltet haben. Eine große Nolle spielte dabei die Frage der Anzeigenpreisgestaltung und der Zahlungsbedingungen. Ferner setzte sich der Ausschuß mit den von verschiedenen Vcrleger- organisationen und der Neichspressekammer herausgegebenen Richt linien für redaktionelle Hinweise in Tageszeitungen und Zeitschriften usw. kritisch auseinander. Schließlich wurden besonders gründlich die mit der Herausgabe von Sondernummern von Zeitungen und Zeitschriften zusammenhängenden Fragen der industriellen Wirt- schaftswerbung erörtert. Geschichte der Leipziger Zeitung Die »Leipziger Zeitung« war — mit alleiniger Ausnahme des chinesischen Regierungsblattes »King Pao« — das erste Tageblatt in der ganzen Welt. Am 1. Januar 1060 wurde sie zum erstenmal ausgegcben, am Ende des Jahres 1918 ging sie ein. Anläßlich ihres 200jährigen Bestehens veröffentlichte ihr damaliger Leiter Caspar Dietrich von Witzleben als erste verdienstvolle Monographie einer deutschen Zeitung die »Geschichte der Leipziger Zeitung« von ihren Anfängen bis zum Jahre 1860, die jetzt Roland Schmidt (Geschichte der Leipziger Zeitung 1854—1918. Ein Beitrag zur Kenntnis des offiziösen Pressewesens. Dresden 1934: Nisse-Verlag. 146 S.) bis zu ihrem Ende weiterführt und gleichzeitig, bis auf das Jahr 1854 zurückgehend, wertvoll ergänzt. Schmidts Arbeit beruht, was sie besonders wertvoll macht, nicht nur auf eingehendem Studium der »Leipziger Zeitung« selbst, von der sich erfreulicherweise in der Sächsischen Lanöesbibliothek in Dresden die geschlossene Reihe aller Jahrgänge von 1660 bis 1918 erhalten hat, sondern auch auf den einschlägigen Akten des Ministeriums des Innern und auf den Mit teilungen über die Verhandlungen des Landtags. Schon deren Er wähnung läßt alle, die sich dessen nicht mehr aus eigenem Miterlcbcn entsinnen, ahnen, daß die »Leipziger Zeitung« jahre- und jahrzehnte lang ein Gegenstand vieler Erörterungen und zeitweilig leidenschaft licher Auseinandersetzungen war. In ihren Anfängen, bis ins 18. Jahrhundert hinein, die einzige sächsische weitverbreitete Zeitung, war die »Leipziger Zeitung« namentlich seit der letzten Jahrhundertwende ein über die Landesgrenzen hinaus kaum noch bekanntes, reines Abonncntenblatt mit sehr geringer, ständig sinkender Auflage. Im Jahre 1917 wurden nur noch 1615 Eremplare für zahlende Bezieher und daneben 400 zu Werbezwecken gedruckt. Als sie nach beinahe 260jährigem Bestehen einging, hat das gewiß mancher, namentlich in Ansehung ihres Alters, bedauert, aber vermißt hat man sie seitdem nicht. vr. Johannes Kleinpaul.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder