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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.04.1935
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1935-04-06
- Erscheinungsdatum
- 06.04.1935
- Sprache
- Deutsch
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1935
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Nr. 82 (R. 40). Leipzig. Sonnabend den 6. April 1935. 102. Jahrgang. Bekanntmachung Mitgliedsbeiträge Das bisherige Einzugsverfahren beim Börsenverein der Deutschen Buchhändler und beim Bund Reichsdeutscher Buchhändler e. V. mit den verschiedenen Zahlungs- und Einzugsmöglichkeiten verursacht der Geschäftsstelle erhebliche Mehrarbeit und damit Unkosten. Zur Vereinfachung und Senkung der Ver waltungskosten bestimme ich folgendes: 1. Börsenvereins-Beitrag: Der Börsenvereinsbeitrag ist für das Vierteljahr in Höhe von RM 6.— im voraus bis zum Letzten des ersten Vierteljahrsmonats auf das Postscheckkonto des Börsenvereins der Deutschen Buch händler, Leipzig Nr. 13463, einzuzahlen. Auf dem Nberweisungsabschnitt ist anzugeben: Name und der Vermerk „Betrifft Mitgliedsbeitrag". 2. Bundes-Beitrag: Der Mitgliedsbeitrag für den Bund einschließlich des Firmenbeitrages ist im voraus bis zum 15. des ersten Monats im Vierteljahr auf das Postscheckkonto des Bundes Reichsdeutscher Buchhändler e. V., Leipzig Nr. 18800, einzuzahlen. Auf dem llberweisungsabschnitt sind Name und Mitglieds nummer anzugeben. (Der persönliche Beitrag beträgt vierteljährlich RM 13.50. Der Firmen beitrag ist nach Maßgabe des Umsatzes der Firmen gestaffelt. Er beträgt bei buchhändlerischen Betrieben mit einem Jahresumsatz g) von 20—50000 RM vierteljährlich RM 5.—, t>) von 50—100000 RM vierteljährlich RM 10.—, c) von 100—200000 RM vierteljährlich RM 17.50, 6) von über 200000 RM vierteljährlich RM 25.—.) 3. Für beide Verbände fällt in Zukunft der Einzug über Leipzig oder über die BAG weg. Beiträge, die bis zum angegebenen Termin (Bund: 15. des ersten Monats, Börsenverein: Schluß des ersten Monats im Vierteljahr) nicht eingegangen sind, werden unter Belastung der Kosten durch Nachnahme eingezogen. Die Nachnahme gilt gleichzeitig als Mahnung. Wird beim Beitrag für den Bund Nachnahme verweigert, so wird nach Anweisung der Reichsschrifttumskammer der Beitrag durch das zuständige Finanzamt erhoben. Im Interesse einer Erleichterung der Verwaltung bitte ich die Mitglieder dringend darum, ihre Mitglieds beitragspflicht pünktlich zu erfüllen. Sie ersparen dadurch sich und uns Arbeit und gegenseitige Verärgerung. Leipzig, den 4. April 1935 l)r. Hellmuth von Hase, Schatzmeister An alle Schulbuchverleger und Schulbuchsortimenter! Nochmals Schulbücher Ostern 1935 Die Fachgruppe Schulbuch- und Lehrmittelverleger der Fach- schast Verlag im Bund Reichsdeutscher Buchhändler teilt mit: Der Herr Reichsminister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung hat nunmehr die noch letzte offene Frage bezüglich der Schulbücher in der Unterstufe der höheren Schule dahingehend entschieden, daß zu Ostern 1935 keine neuen Lehrpläne er scheinen und deshalb auch keine neuen Schulbücher in der höheren Schule eingeführt werden. Es bleibt also bei dem im Börsenblatt Nr. Kg, Seite 193 veröffentlichten Erlaß, daß an allen höheren Schulen im Schuljahr 1935/36 die bisher eingeführten Bücher, gegebenenfalls wie bisher unter Zuhilfenahme von Ergänzungs heften in den einzelnen Fächern, weitergebraucht werden. Nachdem nun auch die Frage der Bücher für die Sexta end gültig entschieden ist, besteht für das Sortiment keinerlei Ver anlassung mehr, mit Bestellungen von Schulbüchern zurück zuhalten. Bei dieser Gelegenheit möchte der Unterzeichnete noch mals darauf Hinweisen, daß es sich für das Sortiment dringend Smpfiehlt, seinen Bedarf möglichst jetzt schon in den zwei Wochen vor Ostern -zu bestellen, da ja kurz nach Ostern das Schuljahr beginnt und sich dann die Schulbuchauslieserung auf so wenige Tage konzentriert, daß weder der Verlag noch die Auslieferungs lager noch das Sortiment imstande sein werden, -die täglichen Be stellungen postwendend und ohne Verzögerung auszuführen. Es ist also sowohl im Interesse des Sortiments wie des Verlages, jetzt rechtzeitig zu disponieren. Zur Hebung des Schulbuchabsatzes Ostern 1935 hat die Arbeitsgemeinschaft der Schulbuchverleger ein zweifarbiges Plakat -Der Herr Reichserziehungsminister verfügt...- herausgegeben, das allen Schulbuchverlcgern und Schulbuchsortimentern zu geschickt worden ist. Von diesem Plakat ist eine Verkleinerung in Oktavgröße als Handzettel erschienen, die auch mittlerweile ver sandt wurden. Wir bitten um möglichst weite Verbreitung. — Ferner wird in den nächsten Tagen noch eine Propaganda in der gesamten deutschen Tagespresse für das Schulbuch erfolgen. Wir bitten alle Verlags- und Sortimentskvllegen mit dafür zu sorgen, daß dieser Artikel auch zum Abdruck gelangt. Francken-Schwann. 281
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