tz 9 a) Der Kassenwalter hat die Rechnungsführung der Fachschaft zu überwachen. b>) Im Januar jeden Jahres ist ein Haushaltplan für das kommende Geschäftsjahr aufzustellen und dem Bundesvorsteher zur Genehmigung vorznlegen. c) Der Vorsteher des Bundes Reichsdeutscher Buchhändler bestimmt für jedes Geschäftsjahr, welcher Anteil des von den Fachschaftsmitgliedern an den Bund Reichsdeutscher Buchhändler gezahlten Gesamtbeitrageg der Fachschaft für ihren Verwaltnngsbedarf zur Verfügung zu stellen ist. Die Fachschaft darf besondere Umlagen nur mit Zustimmung des Bundesvorstehers festsetzen. tz 10 a) Der Fachschaftsrat besteht aus dem Fachschaftsleiter, dessen Stellvertreter, dem Kastenwalter der Fachschaft und den Fachgruppenleitern. Der Leiter der Fachscbaft kann den Rat durch weitere Männer seines Vertrauens ergänzen. b>) Der Fachschaftgrat ist zuständig: 1. für die Beratung des Leiters bei der Führung der Fachschaft, 2. für die Beratung von Änderungen der Geschäftsordnung. Die Entscheidung über Änderungen der Geschäftsordnung trifft der Vorsteher des Bundes. tz n Innerhalb jeder Fachgruppe der Fachschaft Handel bestehen folgende Ehrenämter: 1. der Fachgruppenleiter, 2. der Stellvertreter des Fachgruppenleiters, außerdem können eingesetzt werden: z. der Kassenwart, 4- Mitglieder eines Fachgruppenrateg. tz 12 Auf die Verwaltung der Fachgruppen finden die Vorschriften der HH i (Auf gabengebiet), 4 (Geschäftsstelle), 5 (Bekanntmachungen und Druckschriften), 7 und 6 (Bestellung und Befugnisse des Leiters und seines Stellvertreters), 9 (Kassenverwaltung und Rechnungsführung) und 10 (Zusammensetzung und Befugnisse des Rates) mit der Maßgabe Anwendung, daß an Stelle des Fach- schaftsleiters jeweils der Fachgruppenleiter handelt. Der Vorsteher des Bundes Reichsdeutscher Buchhändler hat in Ansehung der Fach gruppen die gleichen Befugnisse wie bei der Verwaltung der Fachschaften. 3