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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.03.1935
- Strukturtyp
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- 1935-03-09
- Erscheinungsdatum
- 09.03.1935
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- Deutsch
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X- S8, 8. März 1935. Redaktioneller Teil. Börsenblatt s. d. Dtschn Buchhandel. Nationalsozialistische Dichtung Es gehört unbeirrbares und klares Unteil dazu, in die ver wirrende Fülle der zahllosen Literaturwerke, die das Prädikat »nationalsozialistisch« für sich beanspruchen, Ordnung zu bringen. Das ist vr. Hellmuth L a n g e n b u ch e r in seiner Schrift: »National sozialistische Dichtung« (Junker L Dünnhaupt Verlag, Berlin. 1935. 71 S. NM 1.—) gelungen. Übersichtlich hat er den reichen Stofs in drei Abschnitte untergeteilt. Den stärksten Raum nehmen selbstver ständlich die »Versuche epischer Gestaltung* ein, kleinere Kapitel sind den »Dramatischen Formen« und der »Lyrik des Aufbruchs« gewid met. Der Bogen der Betrachtung spannt sich von den Vorberei.ern über die Dichtung der Kampfjahre bis zu den Werken, die in den Wochen und Monaten unserer unmittelbaren Gegenwart erschienen sind. Langenbucher läßt keinen Zweifel darüber, daß die repräsen tative Dich ung des Nationalsozialismus noch nicht geschaffen ist, daß erst Vorboten und Anzeichen zukünftigen Vollendcns sichtbar sind. Aber die zahlreichen Beispiele, die er für ein aus kämpferisch-deutscher, nationalsozialistischer Lebenshaltung gespeistes Schrifttum zu bringen vermag, lassen die Hoffnung in uns wachsen, daß die Zeit kommen wird, die uns jene große, von der Sehnsucht eines ganzen Volkes erwartete dichterische Gestaltung unseres Glaubens und Wollens schenken wird. Aus echtem Glauben und wissendem Urteil ist dieses Büchlein ge wachsen, das dem deutschen Buchhändler als dem veran wortungs- bewußten Mittler zwischen Dichter und Volk vor allem dienen möchte. Bringt es auch nur eine knappe, gedrängte Übersicht über das bis heute vorhandene dichterische Schrifttum des Nationalsozialismus, so füllt es doch eine immer schmerzlicher empfundene Lücke zur rechten Stunde aus. Hermann Saute r. Wieder amerikanische Urheberrechtsreform In »lüs Vcx>ks6ller« vom 6. März wird die Frage des Bei tritts der Vereinigten Staaten zur Berner Übereinkunft erneut er örtert. In Washington tagt z. Zt. ein Urheberrechtsausschuß unter Führung von vr. W. McClure mit dem Zwecke der Beratung eines Gesetzentwurfs, der alle Erfordernisse der Romkonferenz von 1928 erfüllen und durch dessen spätere Annahme die Union Mitglieds staat werden würde. Die ^rnsriean National ^ssooiatroli c>k Look ?ubU8ker8, die seit Halbjahrsfrist ein Zentralregisterbüro für eng lische, in Amerika geschützte Werke unterhält, hat eine Delegation direkt nach Washington entsandt, um gegen verschiedene Bestimmungen des neuen Entwurfs Einwand zu erheben. Als bemerkenswert wird u. a. erwähnt, daß dieser neue Entwurf den fremden Ländern Urheber rechtsschutz zu gewähren bestimmt sein soll, ohne die Forderung der Eintragung oder Herstellung in U.S.A., daß er eine Schutzdauer von 56 Jahren vorsehen und auf Funk- und choreographische Werke, auf Architekturen und Vorträge ausgedehnt sein soll. Im ganzen gesehen empfänden die amerikanischen Freunde der Berner Übereinkunft, daß ein außerordentlich dringendes Bedürfnis zur völligen Re vision des alten Gesetzes vorliege, aber daß es sehr schwer halten wird, die widerstreitenden Interessen so vieler verschiedener Kreise in irgendeinem neuen Gesetz zur allseiligen Zufriedenheit zu berück sichtigen. 40V Jahre estnisches Buch Am LS. August 1535 wurde, wie Staatsarchivar a. D. Greiffen- hagen in der Estländischen Zeitung, Reval, berichtet, in Wittenberg bei Hans Luffi das älteste estnische Druckwerk ferliggestellt: ein nieder deutsch-estnischer Katechismus verfaßt von Simon Banradt, dem luthe rischen Prädikanten an der Revaler Nikolaikirche und Joh. Köll von der Olaikirche dortselbst. Früher hatte man als älteste estnische Drucke erst aus dem 17. Jahrhundert stammende Werke gekannt: des Mag. Heinrich Stahls »Haus- und Handbuch« in nordestnischem und Joa chim Rossihnius' Lutherischen Katechismus in südestnischein Dialekt. Die großen Taten Gustav Adolfs, die Gründung des Revaler Gym nasiums 1831 und der schwedischen Universität Dorpat 1K3L brachten Druckereigründungcn bei den beiden Lehranstalten. Der erste Revaler Drucker Christoph Reusner kam über Rostock und Stockholm nach Estland. Aus Anlaß dieses Jubiläums des estnischen Buches hat der Staatsälteste des Estnischen Freistaates K. Päts am 23. Februar, dem Vorabend des Jahrestages des Staates, in einer Rundfunk-Ansprache bas Jahr 1935 zum »Jahr des Buches« erklärt. Er richtete bei dieser Gelegenheit einen Appell an die Leser, die Schriftsteller und Verleger, dem Buche eine» neuen Auftrieb zu geben. Ausstellung „Hitler-Wandsprüche" Die besten Einsendungen in den von der Neichsbetriebsgemein- schast Druck für die graphische Jugend ausgeschriebenen Wettbewerb für »Hitler-Wandsprüche« sind während des Monats März imSchrift- mufeum Rudolf Blanckertz zu Berlin NO 43, Georgenkirchstraße 44 bei freiem Eintritt ausgestellt. Bei der Eröffnung legte, wie die Buchdruckerwoche meldet, vr. Hölscher Zweck und Ziel der ge stellten Aufgabe dar. Es sei beabsichtigt, die Hersteller der fünfzig besten Lösungen einige Wochen zu einem Schulungskursus nach Offen bach a. M. zu bringen. Deutscher Bibliothekartag Die diesjährige Tagung des Vereins Deutscher Bibliothekare wird in der Pfingstwoche in Tübingen abgehalten. Verbote»« Druckschrift«» Aus Grund der Verordnung vom 28. Februar 1833 wurde die Verbreitung der nachstehend genannten ausländischen Druckschrisien im Inland bis aus weiteres verboten: »Chwila« (Lembergs; »Dag- bladei« sOslo); Hans Maurer: »Kanzler Dollfuß« (Verlag Styria, Graz); »Zeiienwächier« (Monatsschrift, Prags. Gemäß K 7 der Verordnung vom 4. Februar 1933 wurden für Preußen beschlagnahmt und eingezogen: Werner Hirsch: »Hinter Sta- cheidraht und Gitter« (Mopr-Verlag, Ziirich-Pariss; — Leopold Kun- schak: »Österreich 1918—1834« (Verlag der Typographischen Anstalt, Wiens; — Wolfgang Langhoff: »Moorsoldaten« (Schweizer Spicgel- verlag, Zürichs; — Emil Ludwig (Cohns: »Hindenburg«; — Kreszen tia Mühsam: »Der Leidensweg Erich Mnhsams» (Mopr-Verlag, Zürich-Parlss; — »Nazis against the World- (New gorks. Die in Berlin erscheinende Zeitschrift: »Gemeindeblati der Kir chengemeinde Gethsemane, Kirche im Aufbau, Kür Christentum und Nationalsozialismus« ist durch Erlaß des Reichs- und Preußischen Ministeriums des Innern vom 2. März 1935 bis 3V. April 1935 ver boten worden. (Di. Kriminalpolizeiblatt Nr. 2995, 2909 u. 2987 v. 4., 5. n. 8. 3. 35.s Durch die Bayerische Politische Polizei wird die Beschlagnahme und Einziehung nachfolgender Druckschriften sür den Bereich des Lan des Bayern ungeordnet: »Ketteler Feuer«, Kath. Wochenschrift für das schassende Volk in Stadt und Land. Nr. 7 vom 14. Februar 85 (Verlag Hauptstelle katholisch-sozialer Vereine e. V., Münchens; Josef Maria Frank: »Volk im Fieber«; Maximilian Harden: »Kopse«; Hirschseld: »Seznalwissenschaftlicher Bilderatlas zur Geschlechtskunde« (Julius Plltimann, Berlins; Curzio Ralaparte: »Der Staatsstreich« (E. P. Tal L Co., Wiens; »Die Schlacht Gottes» (Berns; Robert Seitz und Heinz Zucker: »Um uns die Stadt»; Günther Weisenborn: »Barbaren«; »Zeugnisse der bekennenden Kirche« (Büro der Bckennt- nissynode, Bad Oeynhausens. (»Bayerisches Poiizeiblatt« Nr. 18, 22 u. 25 v. 8., 18. und 25. 2. 35.s Verkehrsnachrichten Kontingentfreie Einfuhr von Druckschriften nach Italien Im Zusammenhänge mit kürzlich getroffenen Bestimmungen über die Einfuhr nach Italien ist nunmehr angeordnet worden, daßillu - strierte Zeitungen und Bücher, die in fremder Sprache gedruckt sind, unbegrenzt und unabhängig von ihrer Herkunft nach Italien eingeführt werden können. Diese Maßnahme wurde getroffen, um den geistigen Austausch zwischen Italien und den anderen Ländern zu erleichtern. Die Einfuhr beruht auf dem Grundsatz der Gegenseitigkeit. Die Anordnung ist in Ergänzung zu einer bereits bestehenden Bestimmung über die kontingentfreie Ein fuhr von Tageszeitungen getroffen worben. Neue Bestimmungen über Zeitungs-Pakete Der Reichspostminister hat angeordnet, daß zur Herbeiführung der Gleichmäßigkeit und zur Behebung von Unsicherheiten künftig auch die in vereinfachter Weise einzuliefernden und zu behandelnden Pakete mit Zeitungen usw., wenn sie zugestellt werden sollen, stets den Vermerk »Zustellgebühr bezahlt« tragen müssen. Die Kennzeichnung solcher Pakete, die abgcholt werden, durch den bisher vvrgeschriebenen Vermerk »Abholer« fällt dagegen weg. Personalnachrichten Am 3. März starb der Buchhändler Herr Ernst Schmey in Berlin. Er mar Inhaber der von ihm 1913 gegründeten Volks buchhandlung Friedrichshagen Ernst Schmey in Berlin. Deutschen Buchhändler zu Leipzig. — Anschrift der Lchrillletlung »»- Siiuditii'n L c i i> i'i g l, p p i kst t ^ m r g 2». Pi'stkkbli'-st'ach 27-1/75. — Druck i E r n st gebrich N a ch s., Leipzig C l. Hospttalstrahe lla—Id. — DA. 8200/H. Davon 67W d. mit Angebotene und Gesuchte Bücher. Kur Zeit ist Preisliste Nr. 4 gülttgl 192
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